29.04.2021

Führerschein-Wiedererteilung: Fahrerlaubnis zurück erhalten

Alkoholeinfluss, Unfallflucht oder ein schwerer Rotlichtverstoß – und der Führerschein ist weg. Was jetzt? Welche Voraussetzungen müssen für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfüllt sein? Muss der Führerschein neu gemacht werden? Dieser Artikel klärt auf: von der Antragstellung über Fristen bis hin zu den erforderlichen Nachweisen.

Neuerteilung Führerschein: Das sind die rechtlichen Grundlagen

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann aus verwaltungsrechtlichen Gründen stattfinden oder als strafrechtliche Maßregelung.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist gemäß § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und § 46 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) zum Entzug der Fahrerlaubnis verpflichtet, wenn jemand sich als ungeeignet oder als nicht befähigt zum Führen eines Kraftfahrzeugs erweist. Dies kann zum Beispiel beim Auftreten  körperlicher, geistiger oder charakterlicher Probleme der Fall sein (Vgl. FeV, Anlage 4).

Als strafrechtliche Maßregelung wird der Führerschein entzogen, wenn im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges eine Straftat begangen wurde. Das sind gem. § 69 Abs. 2 StGB zum Beispiel:

  • Trunkenheit im Verkehr
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs


In diesen Fällen müssen Betroffene eine Neuerteilung beantragen. Zwar wird in diesem Zusammenhang häufig von einer „Wiedererteilung der Fahrerlaubnis“ gesprochen, das Gesetz kennt diesen Terminus jedoch nicht. Die korrekte Bezeichnung lautet „Neuerteilung des Führerscheins“.

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Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins

Nach dem Entzug des Führerscheins müssen Betroffene einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen. Die Wirksamkeit des Antrags ist jedoch an einige Voraussetzungen gebunden.

Wann und wo kann der Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden?

Ein Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins kann nicht sofort gestellt werden. Im Rahmen des Führerscheinentzugs gilt die sogenannte Sperrfrist. Diese tritt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Führerscheinentzug angeordnet wurde, in Kraft. Die Dauer der Sperrfrist variiert je nach Einzelfall und beträgt in der Regel zwischen neun und elf Monaten.

Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden.

Muss der Führerschein neu gemacht werden?

Nein, dies ist nur unter besonderen Umständen erforderlich. Ein erneuter Besuch der Fahrschule wird nur dann angeordnet, wenn die grundlegenden Fahrfähigkeiten des Betroffenen angezweifelt werden müssen (§ 20 Abs. 2 FeV). Dies kann beispielsweise der Fall sein bei:

  • einem wiederholten Entzug der Fahrerlaubnis
  • bei einer Suchterkrankung
  • oder bei Anhaltspunkten für ein hohes Aggressionspotential

 

Welche Unterlagen sind für eine Führerschein-Wiedererteilung erforderlich?

Um den Führerschein durch eine Neuerteilung zurück zu erhalten, gelten ähnliche Voraussetzungen wie bei einer Ersterteilung. Folgende Dokumente sind der Fahrerlaubnisbehörde mit dem Antrag vorzulegen:

  • ein Ausweisdokument
  • ein aktueller Sehtest
  • ein biometrisches Passfoto
  • Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk


Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug: Zusätzliche Nachweise erforderlich

Je nach Anordnung müssen bei einem Antrag auf Neuerteilung weitere Dokumente vorgelegt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz: MPU) angeordnet wurde. Die MPU klärt, ob sich der Betroffene selbstreflektiert mit seinen Taten auseinander gesetzt hat und es zu einer Charakteränderung gekommen ist. Das positive MPU-Gutachten ist dem Antrag auf Neuerteilung beizufügen.

Wurde der Führerschein aufgrund einer Trunkenheitsfahrt oder einer Fahrt unter Drogeneinfluss entzogen, wird häufig eine Teilnahme an einem Abstinenzprogramm verlangt. Der Nachweis über die Teilnahme – der sogenannte Abstinenznachweis – ist der Behörde mit dem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorzulegen.

Ebenfalls denkbar ist ein Führerscheinentzug aufgrund von zu aggressivem Fahrverhalten. In einigen dieser Fälle muss der Betroffene eine Verhaltenstherapie absolvieren, die ihm dabei hilft, seine Aggressionen zu kontrollieren. Wurde sie erfolgreich abgeschlossen, muss der entsprechende Nachweis bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Hinweis: Keine der o.g. Maßnahmen ist verpflichtend. Betroffene können selbst entscheiden, ob sie an einer MPU bzw. Therapie teilnehmen. Die Konsequenz, dies nicht zu tun, ist jedoch, dass kein Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins gestellt werden kann.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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