07.12.2023

Schadenersatz: Ansprüche geltend machen

Wer einen Schaden verursacht, muss diesen ausgleichen: So will es das Gesetz. Doch was genau ist Schadenersatz eigentlich und wann haben Geschädigte einen Anspruch? Ebenfalls wissenswert: Wie wirkt sich eine Mitschuld aus und auf welche Weise können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden?

Was ist Schadenersatz?

Der sogenannte Schadenersatz stellt einen Ausgleich für einen erlittenen Schaden dar. Wer einen Schaden verursacht hat, muss diesen wiedergutmachen, also vorrangig den Zustand herstellen, der ohne das Schadensereignis bestehen würde. Ein solcher Schaden kann sowohl materiell als auch immateriell sein:

  • Ein materieller Schaden, auch Vermögensschaden genannt, lässt sich konkret beziffern, beispielsweise in Form von Behandlungskosten, Abschleppkosten, Einkommensausfällen oder einer Wertminderung.
  • Immaterielle Schäden, auch Nichtvermögensschäden genannt, sind Schäden an Rechtsgütern, deren Wert sich nicht konkret bestimmen lässt. Für immaterielle Schäden gibt es nur in bestimmten Fällen Schadenersatz, z.B. bei Unterhaltsschäden oder anfallenden Beerdigungskosten.

Der Unterschied von Schadenersatz und Schmerzensgeld 

Die Begriffe „Schadenersatz“ und „Schmerzensgeld“ werden häufig synonym verwendet. Das sogenannte Schmerzensgeld stellt jedoch eine Sonderform des Schadenersatzes dar. Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld ist immer ein immaterieller Schaden, beispielsweise an der Gesundheit, dem Körper oder der sexuellen Selbstbestimmung. Betroffene werden für erlittene körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigungen und den damit verbundenen Verlust an Lebensqualität entschädigt.

Ein Beispiel: Person A schlägt die Autoscheibe von Person B ein und verletzt diese dabei. Für den Sachschaden (die Autoscheibe) hat B Anspruch auf Schadenersatz, für die erlittenen Verletzungen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Wann ist jemand schadenersatzpflichtig?

Ein Schadenersatzanspruch setzt immer ein Schuldverhältnis voraus. Dieses kann sowohl aufgrund eines Vertrags (vertragliches Schuldverhältnis) oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung bestehen (gesetzliches Schuldverhältnis). Verletzt eine Person ihre Pflicht aus einem Schuldverhältnis, ist sie schadenersatzpflichtig.

Beispiel für ein vertragliches Schuldverhältnis: Person A hat ihre Wohnung nicht entsprechend der Anweisung der vermietenden Person B gelüftet. Dadurch ist ein Mietsachschaden (Schimmel) entstanden. Der Mietvertrag begründet hier ein vertragliches Schuldverhältnis und eine Schadenersatzpflicht.

Beispiel für ein gesetzliches Schuldverhältnis: Person C verletzt Person D durch einen Schlag auf den Kopf. Dies stellt gem. § 823 BGB eine unerlaubte Handlung dar, welche wiederum ein gesetzliches Schuldverhältnis und damit einen Anspruch auf Schadenersatz begründet.

Bei Schäden unter Freundinnen und Freunden: Wer kommt für sogenannte Gefälligkeitsschäden auf?

Wie wirkt sich eine Mitschuld auf den Schadenersatzanspruch aus?

Trifft die geschädigte Person eine Mitschuld, wird diese beim Umfang des Schadenersatzanspruchs berücksichtigt. Dabei wird der Beitrag der geschädigten Person zur Schadenentstehung ermittelt und eine sogenannte Haftungsquote gebildet. Trifft die geschädigte Person beispielsweise eine Mitschuld von 40 Prozent, muss die schadenverursachende Person lediglich 60 Prozent des entstandenen Schadens ersetzen.

Beispiel: Person A verursacht einen Autounfall, infolgedessen das Fahrzeug (Wert: 10.000 EUR) von Person B einen Totalschaden erleidet. Person B trifft eine Mitschuld von 40 Prozent, folglich muss Person A lediglich 6.000 EUR Schadenersatz leisten.

In diesem Zusammenhang lesenswert: Die Haftung bei Verkehrsunfällen bei Mitfahrgelegenheiten

Wann entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz? Ein Überblick

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Als entgangenen Gewinn bezeichnet das Schadenersatzrecht Vermögensvorteile einer Person, die zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses noch nicht zu deren Vermögen gehören, ohne das schädigende Ereignis jedoch in ihr Vermögen geflossen wären.

Beispiel: Person A ist infolge eines von Person B verursachten Verkehrsunfalls erwerbsunfähig. Etwaige Verdienstausfälle sind als entgangene Gewinne schadenersatzpflichtig.

Verträge müssen eingehalten werden, andernfalls droht Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

Beispiel: Kauft Person A ein Notebook von Person B und liefert letztere nicht, kann A den Anspruch am Notebook gerichtlich geltend machen. Kann B nicht liefern, z.B. weil das Notebook zwischenzeitlich anderweitig verkauft wurde, muss B die für A entstandenen Schäden ersetzen. Ein solcher Schaden wäre beispielsweise die Differenz des Kaufpreises zu einem anderen gleichwertigen Notebook, das A jetzt zu einem teureren Preis kaufen muss.

Ein Schadenersatz statt Leistung liegt bei Schäden vor, die auf das endgültige Ausbleiben einer Leistung zurückzuführen sind.

Beispiel: A kauft von B einen Tisch, den er an C für einen Aufpreis von 100 EUR weiterverkaufen möchte. B liefert jedoch wochenlang nicht, so dass C kein Interesse mehr am Tisch hat. Folglich hat A gegenüber B einen Schadenersatzanspruch i.H.v. 100 EUR, da ihm der Weiterveräußerungsgewinn sogar im Falle einer Nacherfüllung (Lieferung des Tisches) entgehen würde.

Neben dem Fall „Schadensersatz statt Leistung“ gibt es auch den Schadenersatz neben der Leistung. Dieser betrifft Schäden, die bereits vor dem endgültigen Ausbleiben der Leistung eingetreten sind, z.B. durch den verspäteten Erhalt einer Lieferung.

Beispiel: A kauft von B einen Tisch, den er an C für einen Aufpreis von 100 EUR weiterverkaufen möchte. B liefert jedoch wochenlang nicht. Person C möchte den Tisch zwar noch kaufen, aufgrund der langen Wartezeit jedoch nur noch zu einem Preis von 50 EUR. In der Folge hat A immer noch Anspruch auf die Lieferung des Tisches und darüber hinaus auf Schadenersatz i.H.v. 50 EUR.

Schadenersatzansprüche geltend machen: So geht‘s

Es gibt zwei Wege, wie Betroffene Schadenersatz geltend machen können.

Zunächst ist eine direkte Einigung mit der schadenverursachenden Person möglich. Dabei ist ein Schreiben zu verfassen, das:

  • Nachweise über den entstandenen Schaden (z.B. Fotos, Gutachten)
  • Nachweise über den Schadenverursacher
  • ggf. Berichte von ärztlichem Personal, der Polizei oder Versicherung

enthält. Darüber hinaus ist zu benennen, bis wann und in welcher Höhe Schadenersatz zu leisten ist.

Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, muss eine Zivilklage beim zuständigen Amtsgericht (bis zu einer Schadenersatzsumme von 5.000 EUR) bzw. Landgericht (über 5.000 EUR) eingereicht werden. Wichtig: Die Beweislast liegt bei der klageerhebenden Person. Sie muss glaubhaft darlegen:

  • welcher Schaden entstanden ist
  • wer den Schaden verursacht hat

 

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Gibt es beim Schadensersatzanspruch eine Verjährung?

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Gemäß § 195 BGB verjähren Schadenersatzansprüche nach 3 Jahren. Kennt die geschädigte Person den Schaden, nicht jedoch die schadenverursachende Person, verlängert sich die Verjährungsfrist gem. § 199 Abs. 3 BGB auf 10 Jahre.

Höhe des Schadenersatzes berechnen

Um die Höhe des Schadenersatzes zu berechnen, kommen zwei Methoden zum Einsatz.

1. Differenzmethode Schadenersatz

Bei der Differenzmethode wird die Vermögenslage, die ohne eingetretenen Schaden bestehen würde, mit der aktuellen (geschädigten) Vermögenslage verglichen. Die Differenz stellt den zu leistenden Schadenersatz dar.

Beispiel: A möchte ein Gemälde (Wert: 8.000 EUR) gegen das Auto von B (Wert: 10.000 EUR) tauschen. Vor Übergabe erleidet das Auto jedoch aufgrund eines von B verursachten Unfalls einen Totalschaden. Ohne den Unfall hätte A nach Übergabe des Autos ein um 2.000 EUR höheres Vermögen als nach dem Unfall gehabt. Folglich beträgt die Höhe des Schadenersatzes 2.000 EUR.

2. Konkrete Schadensberechnung

Bei exakt zu beziffernden Schäden wird die konkrete Schadensberechnung angewendet. Beispiel: A beschädigt ein von B kürzlich gekauftes Smartphone, für das B die Rechnung besitzt. Ist das Smartphone jedoch bereits einige Jahre alt, wird der sogenannte Zeitwert als Schadenersatzsumme errechnet – also der Wert, den das Handy zum Zeitpunkt des Schadens hatte.

Wann ist Schadensersatz umsatzsteuerpflichtig? Echter und unechter Schadenersatz

Die Gesetzgebung unterscheidet zwischen echtem und unechtem Schadenersatz. Der echte Schadenersatz unterliegt nicht der Umsatzsteuer, denn dieser begleicht einen entstandenen Schaden, ohne dass es dabei zu einem Leistungsaustausch kommt. Ein unechter Schadenersatz hingegen liegt vor, wenn die Zahlung der schädigenden Person eine Gegenleistung für eine Leistung der geschädigten Person ist. Diese unterliegt der Umsatzsteuer.

Beispiel: Person A liefert eine mangelhafte Maschine an Person B. Der Fehler ist auf eine nicht fachgerechte Materialprüfung durch A zurückzuführen. Aufgrund des Mangels entsteht B ein Schaden i.H.v. 1.000 EUR. Beseitigt A den Schaden selbst, kommt es zu keinem Leistungsaustausch (echterSchadenersatz). Beauftragt A hingegen B mit der Reparatur, findet ein Leistungsaustausch statt, denn A ersetzt B die Kosten für die Reparatur (unechterSchadenersatz).

Interessant: Rechte & Pflichten von Verkaufenden bei einer mangelhaften Lieferung

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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