
Der ideale Rechtsschutz für Sie und Ihre Kinder, wenn Sie nicht selbstständig tätig sind. Volljährige, ledige Kinder sind nur bis zur Aufnahme einer dauerhaften Berufstätigkeit versichert. Ein Lebenspartner ist nicht mitversichert.
Der Versicherungsschutz besteht im privaten und im beruflichen Bereich, für alle selbst genutzten Wohnobjekte in Deutschland und als Eigentümer aller Fahrzeuge sowie bei jeder Form der Teilnahme am Straßenverkehr – auch als Fahrer fremder Fahrzeuge.
Wenn Sie nur einzelne Bereiche absichern wollen, klicken Sie bitte links.
In unserer Leistungsübersicht erfahren Sie, was dieses Paket im Einzelnen beinhaltet. Unter Tarif & Antrag finden Sie den Beitrag und können direkt Rechtsschutz beantragen.