
27.10.2022 – zuletzt aktualisiert am: 08.05.2023
BAföG Erhöhung: Die wichtigsten Infos zur Reform
Raus aus dem Elternhaus und sich selbst um alles kümmern: Mit Studienbeginn fängt ein neuer Lebensabschnitt an. Dieser wird gefördert durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) reformiert. Welche BAföG-Sätze aktuell gelten und wer Anspruch auf die Förderung hat, fasst dieser Artikel zusammen.
BAföG Voraussetzungen: Wem steht BAföG zu?
Der Anspruch auf BAföG hängt von der Art der Ausbildungsstätte sowie den persönlichen Voraussetzungen ab.
Zu den geförderten Ausbildungsstätten zählen:
- Universitäten
- Fachhochschulen und Akademien
- Abendschulen
- Berufsaufbauschulen
- Kollegs
Grundsätzlich wird nur ein Vollzeitstudium gefördert. Auch besteht ein BAföG-Anspruch nur für das erste Studium, für das Zweitstudium nur dann, wenn dieses auf dem Erststudium aufbaut. Ausbildungen im Ausland und Auslandssemester werden ebenfalls gefördert (§§ 2 – 7 BAföG).
Darüber hinaus existieren für den Antragsteller folgende persönliche BAföG-Voraussetzungen:
- deutsche Staatsangehörigkeit (Ausnahme: Antragstellende ohne deutschen Pass, die nach dem Studium voraussichtlich langfristig in Deutschland bleiben)
- Alter von unter 45 Jahren
- Immatrikulation
- finanzieller Bedarf
BAföG-Reform: Die Änderungen im Detail
Förderungshöchstbetrag erhöht
Der Förderungshöchstbetrag steigt ab Januar 2023 auf 934 Euro an, wenn die Studierenden nicht bei den Eltern leben und zwischen 25 und 29 Jahre alt sind, da sich der Bedarf in diesem Fall um den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhöht. Für Studierende unter 25 mit einer Familienversicherung gilt ein Höchstsatz von 812 Euro pro Monat.
Antragstellende dürfen nicht älter als 44 Jahre sein, um Anspruch auf BAföG zu haben. Die bisherigen Ausnahmen von der Altersgrenze bestehen weiterhin. Das bedeutet, wer:
- ohne Abitur studiert oder
- den Schulabschluss auf dem 2. Bildungsweg nachholen möchte,
kann BAföG auch in einem höheren Alter beantragen. Übrigens: Wie ein Studium im Alter von der Steuer abgesetzt werden kann, erklärt unser Blogbeitrag „Seniorenstudium“.
Förderungshöchstbetrag erhöht
Der Förderungshöchstbetrag steigt ab Januar 2023 auf 934 Euro an, wenn die Studierenden nicht bei den Eltern leben und zwischen 25 und 29 Jahre alt sind, da sich der Bedarf in diesem Fall um den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhöht. Für Studierende unter 25 mit einer Familienversicherung gilt ein Höchstsatz von 812 Euro pro Monat
BAföG: Erhöhung des Grundfreibetrages
Wer BAföG bezieht, darf derzeit – beispielsweise mit einem Ferienjob – rund 250 Euro pro Monat hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen Einfluss auf das BAföG hat. Für verheiratete Studierende steigt der Grundfreibetrag auf monatlich 805 Euro (bisher 665 Euro), für Eltern erhöht sich der Freibetrag pro Kind auf 730 Euro (zuvor 605 Euro).
Erhöhter Vermögensfreibetrag
Sparverträge, Kontoguthaben und sogar das eigene Auto werden auf den BAföG-Bedarfssatz angerechnet. Derzeit sind lediglich 8.200 Euro von der Anrechnung freigestellt. Im Rahmen der BAföG-Reform darf der Gesamtbetrag an Vermögen bei bis zu 30-jährigen Studierenden zukünftig 15.000 Euro nicht übersteigen, bei über 30-Jährigen liegt die Grenze dann bei 45.000 Euro.
Freibeträge auf Elterneinkommen
Der auf das Elterneinkommen gewährte BAföG-Freibetrag steigt um 20,75 Prozent. Das bedeutet: Wer als Einzelkind verheirateter Eltern studiert, erhält den BAföG-Höchstsatz bis zu einem elterlichen, monatlichen Netto-Einkommen von 2.000 Euro. Künftig besteht der Anspruch auf den BAföG-Höchstsatz ab August 2022 bis zu einem Monats-Netto der Eltern i.H.v. 2.415 Euro.
Studierende, die von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat lang BAföG bezogen haben, erhalten ab Juni einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro. Dies gilt jedoch nur für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.
Das Wohngeld für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, erhöht sich von derzeit 56 Euro auf 59 Euro. Wer alleine lebt, erhält ab August 2022 360 Euro statt 325 Euro.
In diesem Zusammenhang interessant: Bürgschaft der Eltern für den Mietvertrag.
Für selbstversicherte Studierende erhöhen sich die Sätze für die Pflegeversicherung und Krankenkasse wie folgt:
- bis 30 Jahre: Krankenkasse 94 Euro, Pflegeversicherung 28 Euro (bisher: KK 84 Euro, PV 25 Euro)
- über 30 Jahre: Krankenkasse 168 Euro, Pflegeversicherung 38 Euro (bisher: KK 155 Euro, PV 34 Euro)
BAföG-Reform: Wird BAföG elternunabhängig?
Ein elternunabhängiges BAföG ist auch nach der BAföG-Reform nur in Ausnahmefällen möglich. Beispielsweise dann, wenn die Eltern zwar Unterhalt leisten können, diesen aber verweigern. Auch wer ein Abendgymnasium bzw. ein Kolleg besucht oder bei Studienbeginn älter als 45 Jahre ist, muss dem BAföG-Amt keine Angaben über Elterneinkünfte machen.
Volljährige Studierende, die vor Studienbeginn bereits 5 Jahre gearbeitet haben, erhalten ebenfalls elternunabhängiges BAföG.
BAföG beantragen: Diese Unterlagen sind erforderlich
Um BAföG zu beantragen, sind folgende Nachweise einzureichen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Bescheinigung der Krankenversicherung
- Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (nur bei eigener Wohnung)
- Konto- und Depotauszüge, Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen
- Steuerbescheide der Eltern des vorletzten Kalenderjahrs
- ggf. Steuerbescheide des Ehepartners, Geburtsurkunde der Kinder, gültige Aufenthaltsdokumente (bei Studierenden ohne deutsche Staatsangehörigkeit)
BAföG-Bescheid abgelehnt: Was nun?
Häufig werden BAföG-Bescheide aufgrund von Formfehlern abgelehnt. Diese können sein:
- fehlende/veraltete Kontoauszüge
- unvollständiger Antrag
- fehlende Unterschrift
- unvollständige Steuerbescheide der Eltern
Wurden jedoch alle Angaben gemacht, Nachweise für das BAföG eingereicht und der Antrag dennoch abgelehnt, stehen Antragstellenden unterschiedliche Optionen zur Verfügung. Zum einen kann innerhalb von 30 Tagen ein schriftlicher Widerspruch eingelegt werden. Dann überprüft das BAföG-Amt den Antrag erneut.
Bleibt auch dieses Vorgehen erfolglos, können Antragstellende ihr BAföG einklagen. Bei einer angestrebten Klage gegen einen BAföG-Bescheid, ist es ratsam, anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die DEURAG-Privatrechtsschutz unterstützt Betroffene bei der Suche nach einem erfahrenen juristischen Beistand.
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