17.11.2022

CO2-Steuer: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

Die CO2-Steuer kommt – auch für Mietwohnungen. Am 2. April 2022 hat sich die Koalition auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Mietparteien und Vermietenden geeinigt. Das bedeutet nicht nur steigende Heizkosten für Mietende, sondern auch einen Mehraufwand für Vermietende. Wie die neuen Regelungen im Detail aussehen, ab wann sie in Kraft treten und wie hoch die Heizkosten zukünftig tatsächlich ausfallen, erläutert dieser Artikel.

Was ist die CO2-Steuer?

Bei der CO2-Steuer (auch: Kohlenstoffsteuer) handelt es sich um eine Umweltsteuer, welche auf die Emission von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen erhoben wird. Sie soll helfen, die sich daraus ergebenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern – insbesondere die Auswirkungen auf die globale Erwärmung und die Versauerung der Meere.

CO2-Abgabe für Vermietende: Ab wann tritt sie in Kraft?

Die CO2-Steuer auf Benzin, Diesel, Heizöl und Gas ist in Deutschland seit 2021 in Kraft. Seitdem wird auf die Emission von CO2 eine Steuer von 30 Euro pro Tonne erhoben. Bis zum Jahr 2025 soll der Preis schrittweise auf rund 55 Euro/Tonne steigen.

Ursprünglich sollte auch die CO2-Steuer für Mietende und Vermietende in 2022 in Kraft treten. Nach einer Anpassung aufgrund der Energiekrise verschiebt sich der Stufenplan allerdings nach hinten: Statt der eigentlich geplanten Erhöhung zu 2023 wird der CO2-Preis ein Jahr lang ausgesetzt. Entsprechend treten auch die geplanten Preissteigerungen zu 2024 und 2025 erst später in Kraft (vgl. Drittes Entlastungspaket der Bundesregierung, Stand Oktober 2022).

Wer zahlt die CO2-Abgabe – Mieter oder Vermieter?

Die CO2-Steuer im Immobilienbereich soll Vermietende dazu motivieren, energetische Sanierungen ihrer Immobilie voranzutreiben. Gleichzeitig sollen Mietparteien dazu bewegt werden, sparsam mit Energie umzugehen.

Derzeit kann die CO2-Steuer von Vermietern gänzlich auf die Mieter umgelegt werden. Das hat zur Folge, dass einer der Gründe für die Einführung der Steuer – namentlich die Motivation zur energetischen Gebäudesanierung – wegfällt. Aus diesem Grund, und um Mietende zu entlasten, hat die Bundesregierung ein Stufenmodell zur Aufteilung der CO2-Steuer für Wohngebäude beschlossen.

Mietparteien und Vermietende teilen sich zukünftig die CO2-Steuer. Der Anteil der Mietpartei bemisst sich anhand der ausgestoßenen Menge CO2 und erhöht sich, je besser der energetische Zustand der bewohnten Immobilie ist.

Unser Tipp: Bei Streitigkeiten aus Mietverhältnissen steht Mietern der DEURAG Wohnrechtsschutz zur Seite. Für Vermieter bietet sich der Abschluss einer Vermieter-Rechtsschutzversicherung an.

Tabelle: Aufteilung der CO2-Steuer auf Vermieter und Mieter

CO2-Emission der Immobilie

Anteil Mietpartei in Prozent

Anteil Vermietende in Prozent

< 12 kg

100

0

12-<17 kg

90

10

17-< 22 kg

80

20

22-< 27 kg

70

30

27-< 32 kg

60

40

32-< 37 kg

50

50

37-< 42 kg

40

60

42-< 47 kg

30

70

47-< 52 kg

20

80

>=52 kg

10

90

Bei Nichtwohngebäuden – bspw. bei Gebäuden mit Büros und Geschäften – soll eine 50/50-Regelung gelten. Mietpartei und Vermietende können sich jedoch auf eine abweichende Aufteilung einigen. Bis 2025 soll auch für derartige Immobilien ein Stufenmodell entwickelt werden.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob in Zukunft der Energieverbrauch gemäß Energieausweis für die Aufteilung der Kosten zugrunde gelegt werden kann.

Was bedeutet die CO2-Steuer für Vermietende?

In welche Stufe eine Mietimmobilie fällt, hängt folglich auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Für Eigentumsparteien und Vermietende bedeutet dies einen Mehraufwand, da sie zum einen die Nebenkostenabrechnung genau überprüfen und Angaben zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß der Immobilie machen müssen.

Darüber hinaus ist es für Vermietende lohnend, zeitnah energetische Modernisierungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen. Dafür gibt es zwei Gründe: Zum einen lässt sich mit einer Sanierung der CO2-Ausstoß einer Immobilie und damit auch der Anteil des Vermieters an der CO2-Steuer senken, zum anderen unterstützen vielfältige Förderangebote entsprechende Gebäudesanierungen. Der Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz bietet einen Überblick über mögliche Subventionen.

Wie wirkt sich die CO2-Steuer auf die Heizkosten aus?

Die CO2-Steuer hat 2022 und in den Folgejahren direkte Auswirkungen auf die Heizkosten. Da die Steuer bis 2025 stufenweise angehoben wird, nehmen diese Auswirkungen zukünftig zu.

Jahr

Preis pro Tonne CO2

Erdgas

Heizöl

2022

30 Euro

0,7 ct/kWh

9,5 ct/l

2023

35 Euro

0,8 ct/kWh

11,1 ct/l

2024

45 Euro

1,1 ct/kWh

14,2 ct/l

2025

55 Euro

1,3 ct/kWh

17,4 ct/l

Quelle: energie-experten.org, vgl. ratgeber.immowelt.de

Beispielrechnung CO2-Steuer bei Heizöl Heizung

Ein Haushalt in Deutschland verbraucht durchschnittlich 13,6 Liter Heizöl pro Jahr und Quadratmeter (➤ mehr Infos) . Der Durchschnittspreis pro Liter lag zu Beginn des Jahres 2022 bei rund 90 ct. (➤ mehr Infos)  – inkl. der CO2-Steuer.

Daraus ergibt sich für eine 50 m²-Wohnung folgende Rechnung:

Jahr

Heizölverbrauch (Liter)

Kosten (pro Jahr)

CO2-Steuer (pro Jahr)

2022

680

612 Euro

64 Euro

2023

680

612 Euro

67 Euro

2024

680

612 Euro

96 Euro

Die Angaben sind gerundet und setzen einen gleichbleibenden Verbrauch und Heizöl-Preis voraus.

Beispielrechnung CO2-Steuer bei Gas-Heizung

Der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Erdgas beträgt 2022 rund 13,2 ct (➤ mehr Infos). Der Durchschnittsverbrauch für eine 50 m²-Wohnung liegt bei ca. 5000 kWh pro Jahr (➤ mehr Infos)

Jahr

Erdgasverbrauch (kWh)

Kosten (pro Jahr)

CO2-Steuer (pro Jahr)

2022

5000

660 Euro

35 Euro

2023

5000

660 Euro

49 Euro

2024

5000

660 Euro

67 Euro

Die Angaben sind gerundet und setzen einen gleichbleibenden Verbrauch und Erdgas-Preis voraus.

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