08.10.2018

Einbruchschutz in Mietwohnung: Wer zahlt?

Leider ist die Gefahr eines Einbruchs trotz gesteigerter Bemühungen der Polizei immer noch ein großes Problem. Ist die gemietete Wohnung nicht ausreichend gesichert, stellt sich sofort die Frage, wer die zusätzlichen Riegel und Fensterschlösser bezahlen soll. Kommt für den Einbruchschutz der Vermieter oder der Mieter selbst auf? Gerade bei alten Immobilien sind die Sicherheitsvorkehrungen eher von anno dazumal und nicht unbedingt dafür geeignet, den Wohnraum vor Zugriff unangenehmer Besucher zu schützen. Es lohnt sich, hier nachzubessern. Aber wie und vor allem: Wer muss das bezahlen?

Einbruchschutz: Wer zahlt, Mieter oder Vermieter?

Vermieter sind grundsätzlich nicht für einen erhöhten Einbruchschutz verantwortlich. Natürlich steht es den Mietparteien frei, gesonderte Klauseln in den Mietvertrag aufzunehmen, die Regel ist dies aber nicht. Eine Ausnahme gibt es dennoch, nämlich wenn eine konkrete Einbruchsgefahr durch bauliche Mängel vorliegt. Lassen sich zum Beispiel Fenster nicht richtig schließen oder gibt es Anbauten, die nicht abgeschlossen werden können, entsteht für den Vermieter die Pflicht nachzubessern, um so den Einbruchschutz für die Mietwohnung zu erhöhen. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann es aber schwer werden, den Vermieter dafür zu belangen, dass zum Beispiel ein Baugerüst vor dem Haus steht, welches den Einbruch begünstigt hat. Hier ist man selbst verantwortlich, dass durch geeignete Maßnahmen – in diesem Fall das sichere Verschließen der Fenster – ein Einbruch verhindert wird.

Was muss man beim Installieren der Einbruchsicherung beachten?

So lange die Maßnahmen die Bausubstanz nicht gefährden, kann der Mieter auch in Eigenregie Veränderungen vornehmen. Hierzu gehört das Austauschen des Türschlosses, das Anbringen abschließbarer Fenstergriffe oder einer Alarmanlage in der Wohnung. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man auszieht. Der Vermieter kann einen Rückbau der vorgenommenen Veränderungen fordern. Aus diesem Grunde sollten alle Fenstergriffe und Schlösser aufbewahrt werden. Eventuell auftretende Schäden an Holz- oder Kunststoffteilen müssen wiederhergestellt werden. Hat man zum Beispiel Fensterriegel angebracht, die am Rahmen der Kunststoff- oder Holzfenster befestigt wurden und will der Vermieter diese nach dem Auszug nicht übernehmen, müssen unter Umständen die ganzen Fenster ersetzt werden! Es ist also wichtig, sich mit dem Vermieter vor geplanten Umbauten zum Einbruchschutz der Wohnung zu verständigen und auch schriftlich festzuhalten, was im Falle eines Auszuges mit den Sicherheitsvorkehrungen geschehen soll. Interessant zu wissen: Will man in seiner Tür einen Türspion einbauen, ist der Vermieter verpflichtet, einer Anbringung auf Kosten des Mieters zuzustimmen.

Wenn der Vermieter aktiv wird

Sollte nicht der Mieter, sondern der Vermieter bauliche Veränderungen zur Sicherung der Immobilie vornehmen, handelt es sich hierbei um eine Modernisierungsmaßnahme, welcher der Mieter im Normalfall zustimmen muss. Leider berechtigen diese Maßnahmen den Eigentümer aber auch, die Miete um bis zu elf Prozent der entstandenen Baukosten zu erhöhen. Sind als Beispiel neue Fenstergriffe mit Schloss für 1.000 Euro installiert worden, kann der Eigentümer 110 Euro (1000*0,11=110) aufs Jahr anrechnen. Das wäre also eine Mieterhöhung von 9,17 Euro.

Einbruch – wer zahlt?

Der Vermieter muss bei Einbruch für die Schäden an Fenster und Türen aufkommen, oder er verfügt über eine Gebäudeversicherung, die auch Einbruchschäden übernimmt, denn nicht alle Anbieter versichern diese. Die Schäden am Eigentum in der Wohnung übernimmt in der Regel die Hausratsversicherung des Mieters. Wer keine Hausratsversicherung hat, wird auf seinem Schaden sitzen bleiben!

Ein Tipp: KfW-Förderung für den Einbruchschutz

Seit 2015 können Eigentümer und Mieter finanzielle Zuschüsse beantragen, wenn sie ihren Wohnraum sicherer vor Einbrüchen machen wollen. Das Zuschussprogramm „Kriminalitätsprävention durch Einbruchsicherung“ mit dem Kürzel 455-E, vergibt eine Förderung für Einbruchschutz von bis zu 10 Prozent der Investitionskosten, mindestens 200 und maximal 1.500 Euro.

Wie sichere ich meine Wohnung gegen Einbruch?

Natürlich sollten Sie zuerst alle Türen einbruchsicher machen. Moderne Schlösser und bei Flügeltüren ein Festschrauben des unbeweglichen Flügels, versperren sicher den Hauptzugang zur Immobilie. Den Einbau einer Alarmanlage vom Vermieter zu verlangen, wird kaum gelingen, denn die meist hohen Kosten muss dieser nicht übernehmen. Sorgen Sie beim Verlassen von Haus oder Wohnung dafür, dass Sie immer abschließen, dass Sie Kippfenster geschlossen halten, denn gerade am Tage, wenn niemand damit rechnet, schlagen Diebe am häufigsten zu. Sollten Sie über ebenerdige Fenster verfügen, können Sie diese mit Gittern oder aber einem Set Fensterriegel, ausstatten. Sorgen Sie im Urlaub dafür, dass Ihnen der Nachbar regelmäßig den Briefkasten leert, eine Zeitschaltuhr an Fensterläden und der Beleuchtung suggeriert den Langfingern, dass die Anwohner da sind. Eine vernünftige Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung kann außerdem alle Ansprüche aus Einbruchschäden für Mieter und Vermieter gleichermaßen abdecken.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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