21.01.2019

Fluggastrechte – Entschädigung bei Flugverspätung

Dank der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/ 2004 genießen Sie als Verbraucher heute besseren Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten. In vielen Fällen haben Sie gute Aussichten auf angemessene Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall.

Wann gilt die Fluggastrechteverordnung?

  • Bei Flügen, die in der EU starten.
  • Bei Flügen, die in der EU landen, sofern die Fluglinie ihren Sitz in einem EU-Land hat.
  • Bei Flügen mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort.
  • Wenn die mehr als dreistündige Verspätung bei direkten Anschlussflügen im Nicht-EU-Ausland entsteht.

 

Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?

  • Sie müssen pünktlich am Check-In gewesen sein.
  • Sie müssen Ihre Ansprüche gegenüber der Fluglinie innerhalb von drei Kalenderjahren durchsetzen.
  • Grund der Flugunregelmäßigkeit dürfen keine „außergewöhnlichen Umstände“ wie Streiks, Unwetter, politische Instabilität, Terrorwarnungen etc. sein.
  • Die Flugverspätung muss erheblich sein.

 

Ab wieviel Stunden Flugverspätung gibt es Entschädigung?

Anspruch auf Schadensersatz bei Flugverspätung besteht, wenn Ihr Flug am Endziel mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Die Höhe der Ausgleichsleistung – zwischen 250 und 600 Euro pro Person – richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Flugstrecke < 1.500 km: 250 € pro Fluggast
  • Flugstrecke 1.500 - 3.500 km: 400 € pro Fluggast
  • Flugstrecke > 3.500 km: 600 € pro Fluggast Bei der Berechnung zählt die direkte Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen.

Flug annulliert – was tun?

Bei Flugannullierung können Sie sich den Ticketpreis erstatten lassen, sofern Sie nicht mit einem anderen Flugzeug oder Verkehrsmittel zum Zielort befördert werden möchten. Dazu erhalten Sie Ausgleichsleistungen von bis zu 600 Euro (wie bei der Flugverspätung). Nehmen Sie einen Alternativflug, entfällt die Ticketpreiserstattung und folgende Entschädigungsleistungen stehen Ihnen zu:

  • Verspätung < 2 Std. / Flugstrecke < 1.500 km: 125 € 
  • Verspätung < 3 Std. / Flugstrecke 1500 – 3500 km: 200 €
  • Verspätung < 4 Std. / Flugstrecke > 3.500 km: 300 €

 

Bei Nichtbeförderung, beispielsweise weil das Flugzeug überbucht war, haben Sie denselben Anspruch auf finanzielle Entschädigung wie bei Flugannullierung. Tipp: Ermitteln Sie Ihre Ansprüche mit unserem Fluggastentschädigungsrechner.

 

Wann erhalte ich keinen Schadensersatz bei Flugausfall?

Keine Ausgleichszahlung erhalten Sie, wenn Sie frühzeitig über die Annullierung informiert wurden und folgende Rahmenbedingungen herrschen:

  • Benachrichtigung: 7 bis 14 Tage vorher / Alternative Beförderung bei Abflug: max. 2 Std. früher / Alternative Beförderung bei Ankunft: max. 4 Std. später
  • Benachrichtigung: 0 bis 7 Tage vorher / Alternative Beförderung bei Abflug: max. 1 Std. früher / Alternative Beförderung bei Ankunft: max. 2 Std. später

 

Was tun bei Flugverspätung und Flugausfall?

  • Lassen Sie sich von der Airline die Flugunregelmäßigkeit schriftlich bestätigen (inklusive Ursache).
  • Bitten Sie, falls die Fluggesellschaft sich weigert, Mitreisende um eine schriftliche Bestätigung der Ereignisse.
  • Sammeln Sie alle Quittungen für Essen, Trinken, Taxifahrten etc.

 

Ihre besonderen Rechte bei Flugausfall oder Flugverspätung

  • Nach zweistündiger Wartezeit haben Sie bei einer Flugstrecke von 1500 km Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen durch Ihre Airline: kostenlose Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe.
  • Dasselbe gilt bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km ab 3 Stunden, bei Flügen über 3.500 km ab 4 Stunden.
  • Nach 5 Stunden können Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und sich das Geld erstatten lassen.
  • Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Fluggesellschaft alle Hotel- und Transferkosten bezahlen.
  • Mobil eingeschränkte Personen und allein reisende Kinder muss das Flugpersonal besonders achtsam betreuen.
  • Über Ihre Entschädigungsansprüche muss die Airline Sie umfassend informieren.

 

Fluggastrechte geltend machen – aber wie?

Kontaktieren Sie Ihre Airline direkt, um dort eine Entschädigung bei Flugverspätung bzw. Annullierung zu beantragen. Ein Formular des ADAC erleichtert diesen Schritt.

Erfüllt die Fluglinie Ihre Ansprüche nicht binnen zwei Monaten, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) Ihnen weiterhelfen. Bei Nichtzuständigkeit wird Ihre Beschwerde an die "Schlichtungsstelle Luftverkehr" beim Bundesamt für Justiz weitergeleitet.

Bleiben alle Schlichtungsversuche erfolglos, können Sie einen Anwalt oder Inkassodienst beauftragen, zur Verbraucherzentrale gehen oder vor Gericht klagen. Vorteilhaft ist es, wenn Sie jetzt eine Rechtschutzversicherung haben. Dann können Sie kostenlos einen Dienstleister mit der schnellen Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ersatzansprüche beauftragen.


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