21.01.2019 – zuletzt aktualisiert am: 29.09.2023

Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung und Annullierung

Wenn man auf einer Flugreise aufgrund einer Überbuchung nicht befördert oder der Flug von der Airline gänzlich annulliert wird, kann man in bestimmten Fällen eine finanzielle Entschädigung erwarten. Doch wann hat man Anspruch auf welche Erstattung, Entschädigung oder andere Kompensationen? Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geltenden Fluggastrechte gem. EU-Fluggastrechteverordnung.

Das Wichtigste zum Fluggastrecht in Kürze

  • Flugentschädigung: Bei Überbuchung oder Annullierung können Reisende zwischen 125 und 600 Euro erhalten. Bei Verspätungen sind je nach Distanz zwischen 250 und 600 Euro möglich.
  • Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Reisende bei Flugunregelmäßigkeiten innerhalb und aus der EU.
  • Erstattungsvoraussetzungen sind ein pünktliches Erscheinen am Check-In und keine "außergewöhnlichen Umstände".

Wann gilt die Fluggastrechteverordnung?

Dank der EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/ 2004) genießen Verbraucherinnen und Verbraucher heute umfangreichen Schutz bei Flugunregelmäßigkeiten. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten auf angemessene Entschädigung bei Flugverspätung oder Flugausfall. In diesen Fällen gilt die Verordnung:

Flugverspätung: Erstattung unter diesen Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine Erstattung bei einer Flugverspätung sind:

  • Man muss pünktlich am Check-In gewesen sein.
  • Ansprüche gegenüber der Fluglinie unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren.
  • Grund der Flugunregelmäßigkeit dürfen keine „außergewöhnlichen Umstände“ wie Streiks, Unwetter, politische Instabilität, Terrorwarnungen etc. sein.
  • Die Flugverspätung muss erheblich (>3 Stunden) sein.

Anspruch auf Schadenersatz bei Flugverspätung besteht, wenn der Flug am Endziel mehr als drei Stunden Verspätung hatte. Die Höhe der Ausgleichsleistung – zwischen 250 und 600 Euro pro Person – richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Kurzstreckenflug < 1.500 km: 250 € pro Fluggast
  • Mittelstreckenflug 1.500 - 3.500 km: 400 € pro Fluggast
  • Langstreckenflug> 3.500 km: 600 € pro Fluggast Bei der Berechnung zählt die direkte Luftlinie zwischen Start- und Zielflughafen.

Bei Flugverspätungen von mehr als 5 Stunden können Flugreisende vom Beförderungsvertrag zurücktreten und sich das Geld erstatten lassen. Wird auf den Flug verzichtet oder die Reise an einem Zwischenstopp abgebrochen, entfällt aber er Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Eventuelle Mehrkosten für die Ersatzbeförderung können jedoch als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Bei Flugverspätungen mit einer Strecke von

  • bis zu 1.500 km: > 2 Stunden,
  • über 1.500 km innerhalb der EU oder zwischen 1.500 und 3.500 km: > 3 Stunden,
  • über 3.500 km: > 4 Stunden
  • besteht Anspruch auf folgende Betreuungsleistungen durch die Airline: kostenlose Mahlzeiten, Getränke, zwei Telefonate, E-Mails oder Faxe.

 

Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Fluggesellschaft alle Hotel- und Transferkosten bezahlen. Mobil eingeschränkte Personen und allein reisende Kinder muss das Flugpersonal besonders achtsam betreuen.

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Flug annulliert: Rechte von Reisenden

Bei einer Flugannullierung kann man sich den Ticketpreis erstatten lassen, sofern man nicht mit einem anderen Flugzeug oder Verkehrsmittel zum Zielort befördert werden möchte.

Dazu kann man eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro (wie bei der Flugverspätung) erhalten. Nimmt man stattdessen einen Alternativflug, entfällt die Ticketpreiserstattung und folgende Flugentschädigungen stehen Fluggästen zu:

  • Flugstrecke ≤ 1.500 km: 250 € 
  • Flugstrecke > 1500 km innerhalb der EU oder 1500-3500 km: 400€
  • Flugstrecke > 1500 km bei Verspätung von mehr als 2 Stunden und max. 3 Stunden: 200€ (bei Information über die Annullierung <7 Tage vor Abflug)
  • Flugstrecke > 3.500 km: 600 €
  • Flugstrecke > 3.500 km bei Verspätung von mehr als 2 Stunden und max. 4 Stunden: 300 € (bei Information über die Annullierung <7 Tage vor Abflug)

 

Unterstützungen bei Flugannullierung

Fluggäste können im Falle einer Flugannullierung entweder eine Rückerstattung oder eine alternative Beförderung beanspruchen. Die Rückerstattung gilt für den kompletten Ticketpreis, sowohl für nicht angetretene Flüge als auch eventuell für bereits zurückgelegte Abschnitte, wobei bei einem nunmehr zwecklosen Weiterflug ein kostenfreier Rückflug zum Startpunkt angeboten wird.

Die alternative Beförderung zum Endziel muss entweder so bald wie möglich gestellt werden oder zu einem vom Fluggast gewünschten Zeitpunkt.

Betreuungsleistungen bei Flugausfällen und Flugannullierungen

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, folgende Leistungen kostenfrei bereitzustellen:

  • Verpflegung und Getränke
  • zwei Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate, Telefaxe oder E-Mails,
  • eine Hotelunterbringung inklusive Transfer (falls die Weiterbeförderung erst am darauffolgenden Tag oder später stattfindet bzw. ein verlängerter Aufenthalt am Zielort entsteht,)

 

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Wann besteht kein Recht auf Schadenersatz bei Flugausfall?

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn Reisende frühzeitig über die Annullierung informiert wurden und folgende Rahmenbedingungen vorliegen:

  • Benachrichtigung: 7 bis 14 Tage vorher / Alternative Beförderung bei Abflug: max. 2 Std. früher / Alternative Beförderung bei Ankunft: max. 4 Std. später
  • Benachrichtigung: 0 bis 7 Tage vorher / Alternative Beförderung bei Abflug: max. 1 Std. früher / Alternative Beförderung bei Ankunft: max. 2 Std. später

Hinweis: Bei Nichtbeförderung, beispielsweise weil der Flug überbucht war, bestehen dieselben Rechte auf eine Flugentschädigung wie bei einer Annullierung. 

Flugrechte einfordern Checkliste: Was tun bei Flugverspätung und Flugausfall?

Flugverspätungen und -ausfälle können frustrierend sein und schnell zu der Frage führen: Was ist als nächstes zu tun? Hier einige nützliche Tipps:

  • Verspätung oder Flugausfall festhalten:
    Man sollte sich von der Airline die Flugunregelmäßigkeit schriftlich bestätigen lassen (inklusive Ursache). Falls die Fluggesellschaft die Bestätigung verweigert, sollte man sich von Mitreisenden eine schriftliche Bestätigung der Ereignisse einholen.
  • Dokumentation von Ausgaben:
    Alle Belege und Quittungen, die durch die Flugunregelmäßigkeiten entstehen, sollten aufbewahrt werden, beispielsweise für Verpflegung, Unterbringung oder Umbuchungen.
  • Alternative Transportmittel suchen:
    Bei einer Annullierung kann man das Recht auf eine alternative Beförderung oder die Rückerstattung des Ticketpreises in Anspruch nehmen. Hierfür prüft man zuerst alternative Flugrouten oder andere Verkehrsmittel.
  • Kontakt zur Fluggesellschaft aufnehmen:
    Es sollte Kontakt zur Fluggesellschaft aufgenommen werden, um gegebenenfalls vorliegende Ansprüche geltend zu machen.
  • Entschädigung beantragen:
    Falls aufgrund der EU-Fluggastrechte ein Anspruch auf Entschädigung besteht, sollte ein Antrag bei der Fluggesellschaft gestellt werden. Hierbei können Dienstleister unterstützen, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben.
  • Schlichtungsstelle hinzuziehen:
    Erfüllt die Fluglinie die Ansprüche nicht binnen zwei Monaten, kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) weiterhelfen. Bei Nichtzuständigkeit wird die Beschwerde an die "Schlichtungsstelle Luftverkehr" beim Bundesamt für Justiz weitergeleitet.
  • Rechtsberatung kontaktieren:
    Bleiben alle Schlichtungsversuche erfolglos, ist das letzte Mittel der juristische Beistand oder ein Inkassodienst, die Verbraucherzentrale oder die Klage vor dem Gericht. Eine zuverlässiger Jahres-Reiserechtsschutz oder eine private Rechtsschutzversicherung können sich hierbei als nützlich erweisen.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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