
13.04.2020
Mindestlohn 2020 – Neuerungen, Höhe und Anspruch
Zum 1. Januar treten in Deutschland zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Diese betreffen 2020 auch den gesetzlichen Mindestlohn. Seit dem 1.1.2020 beträgt dieser 9,35 Euro pro Stunde. Doch für wen gilt der Mindestlohn überhaupt? Welche Änderungen betreffen die Branchen-Mindestlöhne und welche zukünftigen Erhöhungen sind im Laufe des Jahres zu erwarten?
Wer bekommt Mindestlohn – und wer nicht?
Gemäß § 1 Abs. 1 Mindestlohngesetz (kurz: MiLoG) hat jeder volljährige Arbeitnehmer Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns. Es gibt jedoch Ausnahmen. Keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
- ehrenamtlich tätige Personen
- Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung
- Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
- Selbständige
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Zudem gilt die Mindestlohnregelung nicht für ehrenamtliche Tätigkeiten, welche im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden.
Wie hoch ist der Mindestlohn ab 2020? Die Entwicklung der Mindestlohnhöhe im Überblick
Bereits mit der Einführung des Mindestlohngesetzes wurde festgelegt: Alle zwei Jahre berät eine neutrale Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und der Wissenschaft über die zukünftige Höhe des Mindestlohns. Im Oktober 2018 folgte die Bundesregierung einer Empfehlung der Kommission, den gesetzlichen Mindestlohn fortan in zwei Schritten zu erhöhen. Die erste Erhöhung fand im Jahr 2019 statt – der Mindestlohn wurde von 8,84 Euro auf 9,19 Euro angehoben. Am 1. Januar 2020 erfolgte die zweite Erhöhung von 9,19 Euro auf 9,35 Euro.
Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns | |||
1.1.2015-31.12.2016 | 1.1.2017-31.12.2018 | 1.1.2019-31.12.2019 | 1.1.2020-31.12.2020 |
8,50 Euro | 8,84 Euro | 9,19 Euro | 9,35 Euro |
Das ist neu: Diese Erhöhungen der Branchen-Mindestlöhne gibt es 2020
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren in Deutschland zahlreiche Branchen-Mindestlöhne. Diese werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Bundesregierung für allgemein verbindlich erklärt.
Zum 1.1.2020 wurden viele Branchen-Mindestlöhne erhöht. Hierzu zählen beispielsweise die Branchen-Mindestlöhne in folgenden Bereichen:
Baugewerbe
Der Mindestlohn im Baugewerbe liegt ab dem 1. April 2020 bundesweit bei 12,55 Euro pro Stunde mit einer Laufzeit bis Ende 2020. Der zweite Mindestlohn, welcher in den alten Bundesländern und Berlin für Facharbeiten existiert, wird ab April 2020 um 20 Cent erhöht.
Dachdeckerhandwerk
Ungelernte Arbeiter im Dachdeckerhandwerk verdienen 12,40 Euro, für Gesellen liegt der Mindestlohn seit dem 1.1.2020 bei 13,60 Euro pro Stunde.
Elektrohandwerk
Der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer im elektro- und informationstechnischen Bereich beträgt seit Januar 2020 11,90 pro Stunde.
Pflegebranche
Arbeitnehmer in den alten Bundesländern haben seit dem 1.1.2020 Anspruch auf einen Mindestlohn von 11,35 Euro, ostdeutsche Beschäftigte erhalten einen Lohn von mindestens 10,85 Euro pro Stunde.
Gebäudereinigung
Für die ca. 700.000 Beschäftigten im Bereich der Innen- und Unterhaltsreinigung gilt seit Januar 2020 ein Mindestlohn von 10,80 Euro (West) bzw. 10,55 Euro (Ost). Die Arbeit in der Glas- und Fassadenreinigung wird mit mindestens 14,10 Euro (West) bzw. 13,50 Euro (Ost) vergütet.
Welche feststehenden Erhöhungen zu späteren Zeitpunkten im Laufe des Jahres 2020 gibt es?
In einigen Branchen erhöht sich der Branchen-Mindestlohn nicht zum Jahresanfang, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dazu zählen:
Branche | Mindestlohn bisher | Mindestlohn ab 2020 |
Bauhauptgewerbe | ||
Hilfsarbeiten auf dem Bau, bundesweit | 12,20 Euro | 12,55 Euro, ab April 2020 |
Fachwerker, West | 15,20 Euro | 15,40 Euro, ab April 2020 |
Fachwerker, Berlin | 15,05 Euro | 15,25 Euro, ab April 2020 |
Maler- und Lackiererhandwerk | ||
Ungelernt; West, Berlin und Ost | 10,85 Euro | 11,10 Euro, ab Mai 2020 |
Gesellen; West inkl. Berlin | 13,30 Euro | 13,50 Euro, ab Mai 2020 |
Gesellen; Ost | 12,95 Euro | 13,50 Euro, ab Mai 2020 |
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk | 11,85 Euro | 12,20 Euro, ab Mai 2020 |
Abfallwirtschaft | 10,00 Euro | 10,25 Euro, ab Mai 2020 |
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