12.03.2020 – zuletzt aktualisiert am: 13.12.2022

Krank im Urlaub: Was tun, wenn es mich im Urlaub erwischt?

Der Urlaub: Für Viele steigt die Vorfreude schon mehrere Tage davor. Doch kaum sind die Koffer gepackt, hört die Nase nicht auf zu triefen und alles schmerzt. Eine Krankmeldung muss dem Urlaub nicht zwingend im Weg stehen, oder doch? Dieser Artikel klärt auf, was bei einer Krankmeldung im Urlaub zu beachten ist und welche Rechte Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Fall haben.

Trotz Krankschreibung Urlaub im Ausland: Darf man das?

Eine Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die bereits vorliegt, löst bei vielen Beschäftigten die Frage aus, ob sie überhaupt in den Urlaub dürfen. Die gute Nachricht: Wegen einer „AU“ muss der Urlaub nicht zwingend ins Wasser fallen. Das Arbeitsrecht unterscheidet nämlich zwischen Urlaub, der eine Genesung fördert und Urlaub, der eine Genesung verhindert.

Entschließt man sich für einen Urlaub trotz Krankschreibung, sollte der Erholungszweck deutlich erkennbar sein. Trägt der Urlaub dazu bei, die vorliegende Krankheit zu lindern, liegt auch kein arbeitsrechtlicher Verstoß vor. Generell müssen Unternehmen auch nicht informiert werden, wenn man sich während des Urlaubs nicht am Wohnort befindet. Man sollte jedoch die Möglichkeit haben, den oder die Beschäftigten im Notfall zu erreichen.

Hinweis: Ist man mehr als 6 Wochen krank, ist es laut Bundessozialgericht (Az.: B 3 KR 23/18 R) erlaubt, Urlaub im EU-Ausland zu machen und weiter Krankengeld zu erhalten.

Ist absehbar, dass der bevorstehende Urlaub der Genesung hinderlich wäre, muss man leider verzichten. Die Dauer oder Intensität des Urlaubs ist hier irrelevant, sofern sich Beschäftigte in dem Zeitraum nicht schonen. Ein Verstoß liegt zum Beispiel vor, wenn Reisende mit einer Grippe in den Skiurlaub fahren. Das kann zu einer Abmahnung führen. Bei einer Wiederholungstat kann sogar eine fristlose Kündigung drohen.

Wichtig: Es ist davon abzuraten, eine Arbeitsunfähigkeit vorzutäuschen, um Urlaub zu machen. Zusätzlich zum Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten machen sich Beschäftigte dadurch strafbar: Dieses Verhalten erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Entgeltfortzahlung, stellt eine Täuschung dar und wird somit als Betrug eingestuft.

Dürfen Unternehmen die Krankmeldung überprüfen?

In der Regel ist es den Unternehmen nicht möglich, Angaben zur Erkrankung oder die Krankmeldung selbst zu überprüfen. Die Ausnahme besteht nur bei tarifvertraglichen Regelungen im öffentlichen Dienst – hier muss eine begründete Veranlassung vorliegen.

Krankenkassen hingegen dürfen gemäß § 275 des Sozialgesetzbuches, Fünfter Teil, eine gutachtliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes einholen, sofern Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des oder der Arbeitnehmenden vorliegen.

Krank im Urlaub: Wann holt man die Urlaubstage nach?

Gerade bei Verletzungen oder Krankheiten mit ernstem Verlauf können Erkrankte den Urlaub nicht wirklich genießen. Hier steht es Reisenden zu, sich für die gesamten Urlaubstage krankschreiben zu lassen. Dadurch verlieren Beschäftigte gemäß § 9 des Bundesurlaubsgesetzes nicht die betroffenen Urlaubstage und können zu einem späteren Zeitpunkt den Urlaub nachholen, denn: Krankheitstage können grundsätzlich nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden.

Nach der Genesung können die Urlaubstage dann so nachgeholt werden, wie es auch sonst übliche Praxis ist: Urlaubszeit mit den anderen Teammitgliedern koordinieren, Urlaubsantrag einreichen etc.

Nachweispflicht gilt auch im Urlaub: Krankmeldung von Ärzten einholen

Zuerst müssen Beschäftigte bei Krankheit im Urlaub umgehend ein ärztliches Attest in einer lokalen Praxis einholen. Mit diesem Attest besteht dann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Dafür gilt gegenüber den Arbeitgebenden die Nachweispflicht. Mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitgebende laut § 5 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz über folgende Aspekte informiert werden:

  • Die Arbeitsunfähigkeit (im Idealfall direkt mit einem Attest)
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Anschrift am Aufenthaltsort

 

Zu beachten ist dabei, sich die Krankschreibung von lokalen Ärzten als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen - diese sind den deutschen gleichrangig.

Wichtig: Sollten entsprechende Formulare nicht vorliegen, kann man um eine formlose Bescheinigung bitten. Daraus muss eindeutig hervorgehen, dass behandelnde Ärztinnen oder Ärzte die kranke Person für eindeutig arbeitsunfähig halten. Ist dem nicht so, müssen Unternehmen solche Bescheinigungen laut Bundesarbeitsgericht (Az. 5 AZR 499/96) nicht akzeptieren.

Wenn man im Ausland erkrankt, kann viel Unvorhergesehenes passieren. Damit daraus keine Rechtsstreitigkeiten entstehen, unterstützt eine Berufs-Rechtsschutzversicherung bei der Mediation und anwaltlichen Beratung; auch bei Rechtsprozessen sichert der Rechtsschutz gegen viele entstehende Kosten ab.

  • Krank im Urlaub: Checkliste für das richtige Vorgehen

1. Nachweispflicht: Unternehmen informieren

  • Arbeitsunfähigkeit melden
  • Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben
  • Anschrift am Aufenthaltsort mitteilen


2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einholen

  • Lokalen Arzt aufsuchen
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen
  • (bei fehlenden Formularen: Formlose Bescheinigung von Ärzten schreiben lassen)


3. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens nach der Rückkehr ins Heimatland im Unternehmen einreichen

4. Ggf. Krankheitstage mit dem Jahresurlaubsanspruch verrechnen

Tipp: Nicht nur Krankheiten können den Urlaub vermiesen, auch Reisemängel, Unfälle oder kaputtes Equipment sind ärgerlich. Eine Reiserechtsschutzversicherung hilft dabei, Mängel oder Beschädigungen zu reklamieren und ggf. Schadensersatz einzufordern.

Reiseapotheke richtig packen: Was für Medikamente braucht man?

Eine Erkrankung im Urlaub ist keine Seltenheit. Gerade im Ausland, kann es mitunter durch weite Entfernungen oder sprachliche Barrieren jedoch schwierig sein, entsprechende Medikamente zu erhalten. Deshalb ist neben einer Grundausstattung wichtig, dass abhängig von Reise und Begleitung alle wichtigen Arzneien enthalten sind.

Reiseapotheke: Tasche individualisieren

Die Reiseapotheke sollte außerdem an die individuellen Bedürfnisse, das Reiseland und die Art der Reise angepasst werden:

  • Für den Strandurlaub sind Sonnenbrille und Sonnenmilch unverzichtbar.
  • Für den Aktivurlaub können Blasenpflaster oder Salben gegen Muskelbeschwerden helfen.
  • Wassersportler sollten an Ohrentropfen gegen Entzündungen denken

 

In Abhängigkeit des Reiseziels können die Bedingungen der medizinischen Grundversorgung, der Hygienebedingungen und der Trinkwasserqualität sehr verschieden sein. Wasser-Entkeimungstabletten, Wundschnellverbände, Einmalspritzen und eine Malaria-Prophylaxe sind deshalb nach Destination empfehlenswert.

Tipp für Allergiker

Allergiker sollten sich über die Blütezeiten im Reiseland vorab informieren, um eine entsprechende Medikation gegen Allergiesymptome einzupacken. Eine Ersatzbrille für Brillen- oder Kontaktlinsenträger sollte ebenfalls mit ins Reisegepäck.

Ausstattung einer Reiseapotheke mit Kindern

Wer mit Kindern reist, sollte die Urlaubsapotheke an die Bedürfnisse der kleinen Mitreisenden anpassen. Gerade Babys und Kleinkinder benötigen spezielle Medikamente mit geringeren Dosierungen.

Hinzu kommt, dass Kinder anfälliger für Erkältungskrankheiten und Fieber sind. Dieses entwickelt sich meist in den Abendstunden rasant nach oben – also gerade dann, wenn die Arztpraxis geschlossen ist. Kinderpflaster, Augen-, Ohren- und Nasentropfen, fiebersenkende Mittel sowie ggf. ein eigenes Fieberthermometer gehören bei Reisen mit Kindern daher mit in den Koffer.

Reiseapotheke: Inhalt überprüfen

Wer Medikamente mit auf Reisen nimmt, sollte im Vorfeld die Tabletten, Tiegel und Fläschchen auf Haltbarkeit prüfen. Auf diese Weise können rechtzeitig neue Präparate besorgt werden. Grundsätzlich empfiehlt es sich für flüssige Medikamente, neue oder erst kürzlich geöffnete Arzneimittel mit sich zu führen.

Zudem sollte auf den richtigen Transport geachtet werden. Feuchtigkeit, zu hohe oder zu tiefe Lagertemperaturen, Sonneneinstrahlung oder eine unsachgemäße Entnahme können die Qualität von Arzneien beeinträchtigen.

Checkliste: Das sollte die Reiseapotheke beinhalten

Zur Grundausstattung einer Reiseapotheke sollten folgende Medikamente und Utensilien gehören:

  • Verbandsmaterial: Pflaster, steriles Verbandsmaterial, Pinzette, Schere
  • Desinfektionsmittel
  • Schmerztabletten, fiebersenkende Mittel
  • Mittel gegen Erkältungsbeschwerden
  • Tabletten gegen Reiseübelkeit
  • Medikamente gegen Durchfallerkrankungen / Verstopfung
  • Wund- und Heilsalbe
  • Sonnen- und Insektenschutzmittel
  • Fieberthermometer
  • Dauermedikation
  • Individuelle Ausstattung für Reise, Allergien oder Kinder

 

Checkliste für die Reiseapotheke downloaden

Tipp zum Medikamententransport

Transportieren Sie Medikamente im Koffer am besten in der Originalverpackung. Verstauen Sie Arzneimittel bruchsicher mit Kleidung oder Luftpolsterfolie umwickelt, wenn nötig auch in einer Wärme- oder Kälte isolierenden Verpackung – zum Beispiel in einer Kühltasche.


Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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