
17.12.2020
Wissenswertes rund ums Trinkgeld – Was ist üblich?
Das Trinkgeld gehört zum Restaurantbesuch für viele Gäste als Zeichen der Zufriedenheit mit Service und Qualität dazu. Für das Servicepersonal ist die finanzielle Wertschätzung ein willkommener Zuschuss zum vertraglich geregelten Arbeitslohn. Aber haben Servicekräfte einen Anspruch auf Trinkgeld und die Ausbezahlung durch den Arbeitgeber? Ist Trinkgeld steuerfrei und wieviel Trinkgeld ist beim Restaurantbesuch im Auslandsurlaub üblich? Alles Wissenswerte klärt dieser Artikel.
Woher kommt der Ausdruck Trinkgeld?
Der Begriff stammt wohl ursprünglich von dem Wunsch des Trinkgeldgebers an den Empfänger, auf dessen Wohl etwas zu trinken und ist etwa seit dem 14. Jahrhundert bekannt. So war der Geldbetrag laut der Gesellschaft für deutsche Sprache wohl tatsächlich zum „Vertrinken“ gedacht.
Gehört das Trinkgeld zum Arbeitsentgelt?
Gemäß § 107 Abs. 3 (2) Gewerbeordnung (GewO) versteht sich das Trinkgeld als „ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.“
Damit ist das Trinkgeld als freiwillige Zuwendung eines Dritten definiert und gehört damit nicht zum eigentlichen Arbeitsentgelt. Aus diesem Grund ist es auch nicht bei Tariflohnansprüchen oder Entgeltfortzahlungsansprüchen, Urlaubsentgelt oder Betriebsratstätigkeit zu berücksichtigen. Außerdem kann das Trinkgeld vom Arbeitgeber nicht auf den Mindestlohnanspruch gem. § 1 (1) Mindestlohngesetz (MiLoG) angerechnet werden.
Übrigens: Öffentlichen Amtsträgern ist die Annahme von Trinkgeld strafrechtlich verboten.
Besteht ein genereller Anspruch auf Trinkgeld?
Nein, da es sich um eine freiwillige Anerkennung bzw. Wertschätzung für eine in Anspruch genommene Dienstleistung handelt, besteht kein genereller Anspruch. Allerdings ist festzuhalten, dass Arbeitnehmer einen Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber auf Auszahlung des Trinkgeldes besitzen. Das gilt auch dann, wenn das Trinkgeld zum Beispiel an einer zentralen Kasse an den Arbeitgeber gezahlt wird. Folglich sind Klauseln im Arbeitsvertrag, die Arbeitnehmer zur gesamten Herausgabe von erhaltenen Trinkgeldern verpflichten, nicht zulässig. Arbeitnehmer können jedoch unter Umständen zur Offenlegung von erhaltenem Trinkgeld verpflichtet werden.
Abgrenzung zum Bedienungsgeld
Anders als das Trinkgeld ist das Bedienungsgeld keine freiwillige zusätzliche Anerkennung eines Dritten, sondern Bestandteil des Kaufpreises bzw. der Rechnung. Üblich ist das Bedienungsgeld in der Gastronomie und bezeichnet den Betrag, der von vornherein auf den Kaufpreis bzw. den Preis für eine erbrachte Leistung aufgeschlagen wird. Der Anspruch darauf obliegt jedoch zunächst dem Arbeitgeber und eine Auszahlung an das Servicepersonal ist nicht zwingend, sondern kann zum Beispiel auch zur Finanzierung der Lohnkosten verwendet werden.
Wann ist Trinkgeld steuerfrei, wann steuerpflichtig?
Trinkgeld als Ausdruck einer Zufriedenheit mit einer Dienstleistung setzt eine „persönliche Beziehung“ des Trinkgeldgebers zum Trinkgeldnehmer voraus. In diesem Fall erfolgt die Zahlung freiwillig ohne Rechtsanspruch durch einen Dritten anlässlich einer Arbeitsleistung und zusätzlich zu dem Betrag, der für die Arbeitsleistung zu zahlen ist. Laut dieser Definition aus § 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Trinkgelder für Arbeitnehmer steuerfrei.
Feste Bedienzuschläge hingegen, wie sie im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe in Höhe von 10 bis 15 % üblich sind, sind davon jedoch ausgenommen. Diese sind in voller Höhe steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Höhe der Zuschläge ist im Arbeitsvertrag geregelt und Arbeitnehmer erhalten sie mit der Lohnzahlung.
Trinkgeld im Urlaub – Wieviel ist im Restaurant üblich?
Land | Trinkgeld | Weitere Informationen |
Deutschland / Österreich | 5 – 10 % | Gilt als freiwilliges Dankeschön, direkt auf die Rechnung aufschlagen |
Schweiz | 5 – 10 % | Optional, Servicepauschale ist in der Rechnung enthalten |
Spanien / Portugal | 5 – 10 % | Nach dem Bezahlen auf dem Tisch hinterlassen |
Schweden | Circa 10 % | Servicepauschale in der Rechnung enthalten, abends üblich |
Italien | Circa 10 % (ohne „Coperto“) | eine Gebühr für Gedeck und Tisch „coperto“ ist oftmals bereits auf der Rechnung ausgezeichnet; Tipp: tischweise bezahlen, Münzen auf dem Tisch hinterlassen |
Frankreich | 10 – 15 % | Eine Gebühr ist auf der Rechnung ausgezeichnet mit „service compris 15%“. Nicht direkt an den Kellner, sondern nach dem Bezahlen auf dem Tisch hinterlassen |
Großbritannien / Irland | 10 – 15 % | Ist auf der Rechnung ein "service charge" oder "service fee" vermerkt, darf es weniger sein; in Pubs an der Bar unüblich |
USA / Kanada | 15 – 20 % | Hoher Servicegedanke, Trinkgeld trägt essentiell zum Gehalt des Servicepersonals bei, direkt auf die Rechnung aufschlagen |
Norwegen/Dänemark / Finnland | Unüblich und wird nicht erwartet, es kann aufgerundet werden | Service in Restaurants und Hotels in der Rechnung enthalten |
Australien / Neuseeland | Unüblich und wird nicht erwartet
| Aufrunden ist gerne gesehen |
Japan / China | Unüblich, kann als Beleidigung aufgefasst werden | In touristischen Zentren ist ein Trinkgeld von 10 % gerne gesehen |
Tipp: Bei Kartenzahlung das Trinkgeld in Bar hinterlassen.
Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.