19.07.2022

Schlau sein & als Unternehmer/in rechtzeitig Vorsorge treffen!

Wie geht es mit meinem Unternehmen weiter, wenn ich kurz- oder langfristig nicht mehr in der Lage bin, das Unternehmen zu leiten? Was im privaten Bereich die Vorsorgevollmacht, findet im geschäftlichen Bereich sein Pendant in der Unternehmervorsorgevollmacht: Sie soll sicherstellen, dass im Notfall unternehmerische Entscheidungen weiterhin im Sinne von Unternehmensinhabenden getroffen werden können – durch eine oder mehrere benannte Vertrauenspersonen.

Weit verbreitet ist die Annahme, dass Familienmitglieder oder Geschäftspartner im Notfall eine geschäftliche Vertretung übernehmen können – in der Praxis stellt sich dies jedoch häufig als ein Irrtum heraus. Oft führt eine Handlungsunfähigkeit von Geschäftsinhabenden zu einer gerichtlichen Bestellung eines Betreuers, welcher dann für die Regelung aller anfallenden geschäftlichen Belange zuständig ist. Bis dahin bleiben gerade klein- und mittelständische Betriebe handlungsunfähig. Daher empfiehlt sich eine rechtzeitige Vorsorge für den Ernstfall, um eine kontinuierliche Unternehmensführung zu sichern.

Dabei ist die Erstellung einer Unternehmervorsorgevollmacht für DEURAG Geschäftskunden ganz leicht: Die DEURAG übernimmt die Kosten für die Erstellung einer rechtswirksamen Unternehmervorsorgevollmacht bis zur Höhe von maximal 120 € im Verlauf von drei Kalenderjahren. Je nach Organisationsstruktur oder Gesellschaftsform ist die Erstellung einer  Handlungs-, Stimmrechts- oder Generalvollmacht durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar in der Serviceleistung inbegriffen. Gerne vermitteln wir Ihnen einen qualifizierten Anwalt aus unserem bundesweiten DEURAG Anwaltsnetzwerk.

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