30.09.2021

Für den Ernstfall: Sorgerechts- und Bestattungsverfügung

Es sind keine Themen, über die man sich gerne im Vorfeld Gedanken macht: Was passiert mit Kindern, sollten Eltern tödlich verunglücken? Wer entscheidet über eine Bestattung, wenn Verstorbene keine Vorkehrungen getroffen haben? Wer sicherstellen möchte, dass die eigenen Vorstellungen verwirklicht werden, sollte rechtzeitig Vorkehrungen treffen.

Die DEURAG bietet Kunden daher einen speziellen Service zu Sorgerechts- und Bestattungsverfügung an. So können wichtige Entscheidungen rechtssicher festgehalten werden. Dabei übernimmt die DEURAG Kosten für die Erstellung einer rechtswirksamen Sorgerechts- oder Bestattungsverfügung für den Versicherungsnehmer und/oder eine mitversicherte Person durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar.

Detaillierte Informationen sind in den aktuellen ARB zu finden.