03.05.2021

Timeout für den Beitrag!

Das Leben verläuft nicht immer nach Plan. Eine plötzliche Arbeitslosigkeit trifft Betroffene unverhofft und wirft viele Fragen auf: Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wann muss man sich als arbeitssuchend, wann als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit melden? Wie soll es beruflich weitergehen? Hinzu kommen zumeist auch finanzielle Sorgen, denn laufende Rechnungen müssen bezahlt werden. Bei der DEURAG haben Betroffene eine Sorge weniger! Denn für DEURAG Privatkunden gilt die Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.

Was bedeutet dies konkret? Im Fall einer Arbeitslosigkeit können Versicherungsnehmer eine Zahlungspause für ihren Rechtsschutzvertrag geltend machen! Das Timeout für den Beitrag kann für die Dauer von bis zu einem Jahr in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Betroffene arbeitslos gemeldet sind und bei Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens zwei Jahren in einem ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis (keine geringfügige Beschäftigung) nach deutschem Recht standen.