Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.deurag.de veröffentlichte Website von
DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG
Abraham-Lincoln-Str. 3
65189 Wiesbaden
Als Dienstleistungserbringer im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des BFSG sowie der Verordnung (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Konformitätsstatus
Die Anforderung der Barrierefreiheit ergibt sich aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Die Barrierefreiheit wird entsprechend der konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit aus dem BFSG umgesetzt.
Die konkreten Maßnahmen orientieren sich an den Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Stufe A und AA. Kriterien des Levels AAA gelten laut EN 301 549 nicht verpflichtend, werden jedoch für einen höheren Grad an Barrierefreiheit für einige Kriterien zusätzlich erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer seit April 2025 kontinuierlich durchgeführten Selbstbewertung. Zur Qualitätssicherung werden darüber hinaus auch interne Stichproben der Selbstbewertungen durchgeführt.
Kontakt aufnehmen / Barriere melden
Wir streben an, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Daher sind wir dankbar für Hinweise auf Inhalte, die nicht barrierefrei nutzbar sind. Falls Sie uns eine Barriere melden oder uns zum Thema 'Barrierefreiheit bei der DEURAG' kontaktieren möchten, schreiben Sie uns gerne an barrierefreiheit@deurag.de. Bitte beachten Sie:
- Nutzen Sie die Adresse ausschließlich zur Meldung von digitalen Barrieren oder zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Barrierefreiheit.
- Geben Sie in Ihrer E-Mail keine personenbezogenen Daten an.
- Wir behalten uns vor, Sie bei Rückfragen zu Ihrer Meldung per E-Mail zu kontaktieren.
Es gelten unsere Datenschutzhinweise.
Schlichtungsverfahren
Sie haben darüber hinaus auch die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zu wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Einrichtungen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Marktüberwachungsbehörde
In Deutschland sind die Bundesländer für die Kontrolle der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zuständig. Dafür wurde eine zentrale Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg eingerichtet. Zu deren Aufgaben gehört es, Beschwerden und Meldungen von Verbrauchern und Verbänden über mögliche Verstöße gegen die Barrierefreiheitsvorgaben entgegenzunehmen und zu bearbeiten.
Bis die zentrale Marktüberwachungsbehörde formal eingerichtet ist, können Anfragen und Meldungen an diese Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Beschreibung unserer Dienstleistung und ihrer Durchführung
Die DEURAG bietet ihren Kundinnen und Kunden diverse digitale Dienstleistungen rund um Versicherungen und Finanzen. Über die Online-Angebote von DEURAG können sich Kundinnen und Kunden umfassend über die angebotenen Produkte informieren. Dazu gehören z. B. detaillierte Produktbeschreibungen, Tarifinformationen, Leistungsvergleiche, FAQs und Online-Rechner zur Beitrags- und Leistungseinschätzung. Viele Versicherungsprodukte können auch direkt online abgeschlossen werden. Im Anschluss erfolgt die Antragstellung, gegebenenfalls verbunden mit einer Risikoprüfung. Bei erfolgreicher Antragstellung erfolgt daraufhin die Policierung.
Hier finden Sie weitere Informationen in leichter Sprache rund um Versicherungen:
- Die wichtigsten Versicherungsarten zum Lesen und zum Hören.
Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, GDV
- Die wichtigsten Begriffe zum Thema 'Versicherungen'.
Herausgeber: BaFin
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01.06.2025 erstellt und zuletzt am 11.08.2025 aktualisiert.