Häufig gestellte Fragen zur Rechtsschutzversicherung

Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Ihre Rechtsschutzversicherung:

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Wir erstellen ein Angebot für Ihre Rechtsschutzversicherung und schicken es Ihnen zu.

Nach Eingang und Prüfung Ihres Antrags erstellen wir Ihnen eine Police mit folgenden Informationen:

  • das beantragte Versicherungsprodukt,
  • der Versicherungsbeginn und -ablauf,
  • die beantragte Selbstbeteiligung,
  • die beantragte Laufzeit,
  • der zu zahlende Beitrag und
  • unsere Kontaktdaten.

Mit der Rechtsschutzversicherung bieten wir Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz z. B. im privaten Lebensbereich, im beruflichen und/oder verkehrsrechtlichen Bereich.
Der Rechtsschutz erstreckt sich auf Leistungsarten. Diese decken die wichtigsten Rechtsbereiche ab (z. B. Schadenersatz oder Arbeitsrecht).

  • Wir haben eine Wartezeit vereinbart: Versicherungsschutz erhalten Sie nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit eingetreten ist.
  • Eine Streitigkeit hat mehrere Ursachen. Versicherungsschutz haben Sie nur, wenn die erste Ursache nach Versicherungsbeginn liegt.
  • Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart: In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen Sie die Kosten eines jeden Versicherungsfalls selbst tragen.

Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenheiten nicht, zum Beispiel:

  • Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finanzierung eines Grundstücks, das bebaut werden soll.
  • Streitigkeiten um Urheber-, Patent- oder Markenrechte.
  • Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung, Verwaltung und Finanzierung von Kapitalanlagen.
  • Streitigkeiten um die Vergabe von Darlehen, um Spiel oder Wettverträge oder um Gewinnzusagen.

Die Versicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt, vorausgesetzt, Sie haben den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht von einem der Vertragspartner gekündigt wird.

  • Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch die Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Versicherungsfällen.
  • Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen.
  • Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
  • Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
  • Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.

Ihre Schadenmeldung können Sie uns sowohl persönlich am Telefon als auch online über unser Schadenmeldungsformular zukommen lassen. So erreichen Sie uns:

 

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Zahlen Sie Ihren Beitrag monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat oder jährlich per Rechnung. Bei einer Beendigung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt eine automatische Umstellung auf jährliche Zahlungsweise.

Gut zu wissen: Wir erheben keine Zuschläge für eine unterjährige Zahlungsweise!

  • Sind Sie bei der gleichen Bank geblieben? Dann füllen Sie ganz einfach das Formular aus.
  • Haben sich das Konto und der Kontoinhaber geändert, benötigen wir ein neues SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen. Laden Sie sich das Formular über das Lastschriftmandat hier runter und senden Sie es uns ausgefüllt und unterschrieben zurück.

 

Änderung mitteilen

Sie können Ihre Beiträge für Ihre DEURAG Rechtsschutzversicherung teilweise steuerlich geltend machen, denn die Kosten für eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Hier können Sie gerne eine Finanzamtbescheinigung mit Angabe des absetzbaren Betrages anfordern.

Finanzamtbescheinigung

Tipp: Geben Sie den ausgewiesenen Betrag in Zeile 48 der „Anlage N“ Ihrer Steuererklärung an und fügen Sie eine Kopie unserer Bescheinigung bei. Schon wird Ihre Steuerlast gemindert!

Rufen Sie uns an, oder teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch ganz einfach online mit:

Ihr Familienstand hat sich geändert? Bitte rufen Sie uns an, oder teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch ganz einfach online mit. Unsere Berater vor Ort helfen Ihnen gerne auch im persönlichen Gespräch bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.

Ihre Risikoadresse oder die Anzahl Ihrer vermieteten Wohn-/Gewerbeeinheiten hat sich während der Vertragslaufzeit verändert? Bitte rufen Sie uns an, oder teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch ganz einfach online mit. Unsere Berater vor Ort helfen Ihnen gerne auch im persönlichen Gespräch bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.

Sie haben ein neues Fahrzeug angemeldet? Wir helfen bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes. Rufen Sie uns an, oder teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch ganz einfach online mit.

Die Anzahl Ihrer Beschäftigten im Betrieb hat sich geändert? Bitte rufen Sie uns an, oder teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch ganz einfach online mit. Unsere Berater vor Ort helfen Ihnen gerne auch im persönlichen Gespräch bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.

Durch Zukauf oder Verkauf hat sich die landwirtschaftliche Fläche Ihres Betriebes verändert? Bitte rufen Sie uns an, oder teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch ganz einfach online mit. Unsere Berater vor Ort helfen Ihnen gerne auch im persönlichen Gespräch bei der Aktualisierung Ihres Versicherungsschutzes.

Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).

Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten, und für diese besteht Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Sie können auch kündigen, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen.

Glossar

Rechtsbegriffe in der Versicherungssprache sind manchmal sehr kompliziert. Viele rechtliche Themen sind noch komplizierter. Deswegen erklären wir einfach und verständlich die wichtigsten Rechtsbegriffe in unserem Glossar.

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