Widerruf Darlehensverträge
Am 09. September 2021 hat der europäische Gerichtshof (EuGH) weitere Grundsatzentscheidungen erlassen und die Widerrufsbelehrungen einiger Banken als unzureichend angesehen (C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Aufgrund der neuen Grundsatzentscheidungen wird das Widerrufsrecht bei (allgemeinen) Verbraucherdarlehen erweitert und es besteht für einige Darlehensnehmer die Möglichkeit ihren Darlehensvertrag auch außerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen zu können.
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