11.01.2021
Spotify, Prime & Netflix Account teilen – Ist das erlaubt?
Auf die neuesten Filme, Serien und Musiktitel rund um die Uhr zugreifen: Streaming-Dienste sind beliebter denn je. Und sie sind teuer. Da liegt es nahe, den Account mit Freunden oder Familie zu teilen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Welche Regelungen gelten für die bekanntesten Streaming-Dienste und welche Strafen drohen bei unerlaubtem Account-Sharing?
Netflix teilen: Ist das erlaubt?
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die meisten Streaming-Anbieter regeln das Account-Sharing in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So steht beispielsweise in den Nutzungsbedingungen von Netflix:
„Der Netflix-Dienst und sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden. Während Ihrer Netflix-Mitgliedschaft gewähren wir Ihnen ein beschränktes, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht, um auf den Netflix-Dienst zuzugreifen und Netflix-Inhalte anzusehen. Abgesehen davon werden keine Rechte, Titel oder Ansprüche an Sie übertragen. Sie stimmen zu, den Dienst nicht für öffentliche Vorführungen zu verwenden.”
Danach ist es zulässig, dass ein Kontoinhaber seinen Zugang mit im selben Haushalt lebenden Personen teilt.
Allerdings bietet der Streaming-Anbieter Netflix seine Dienste mittlerweile zu verschiedenen Preisen und damit auch zu unterschiedlichen Nutzungsbedingungen an:
Tarif | Preis/Monat | Qualität | Anzahl der Geräte |
Basis | 7,99 Euro | Nur SD | 1 |
Standard | 12,99 Euro | SD und HD | 2 |
Premium | 17,99 Euro | SD, HD und Ultra-HD | 4 |
Die angegebene Anzahl der gleichzeitig nutzbaren Geräte bezieht sich jedoch ausschließlich auf Geräte, die sich im gleichen Haushalt befinden. Die Weitergabe der Nutzerdaten an Familienmitglieder und Freunde, die an verschiedenen Orten leben, ist jedoch auch im Standard- und Premium-Tarif verboten.
Account teilen: Die Regelungen anderer Anbieter
Spotify
Ähnlich wie Netflix bietet auch der schwedische Musikstreaming-Dienst Spotify seinen Kunden einen Premium-Tarif an. Mehrere Personen können das Angebot nutzen, sofern sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Zur Überprüfung gleicht Spotify die Postleitzahlen der einzelnen Nutzer ab und fordert eine Adressverifizierung.
Kommen die Nutzer der Aufforderung nicht nach oder gibt es Abweichungen von der Hauptadresse, droht eine Zurückstufung auf den Basis-Tarif – und der Verlust aller Premiumvorteile.
Amazon Prime
Kunden des Amazon Prime Dienstes erhalten neben Versandvorteilen auch Zugang zu den Streaming-Angeboten Prime Video und Prime Music. Bis zu vier Personen erhalten Zugang, jedoch können nur Versandvorteile und einige digitale Vorzüge gemeinsam genutzt werden.
Das parallele Videostreaming ist auf maximal zwei Geräten gestattet, sofern es sich bei der Wiedergabe nicht um dasselbe Video handelt. Inhalte von Prime Music wiederzugeben, ist nur auf einem Gerät möglich.
Steam
Die Computerspiele-Plattform Steam bietet ihren Nutzern eine sogenannte „Family Sharing“-Funktion, bei welcher die Spielbibliothek für bis zu fünf Accounts auf maximal 10 Geräten freigegeben werden kann. Dabei können geteilte Spiele jedoch nur von einem Nutzer zur gleichen Zeit gespielt werden.
Netflix Abo teilen: Diese Strafen drohen!
Wer seinen Streaming-Account mit Personen teilt, die nicht im selben Haushalt wohnen, verstößt gegen den Nutzungsvertrag. Der Streaming-Anbieter kann diese Kunden von der Nutzung ausschließen und unter Umständen sogar Schadensersatz fordern.
Bislang sind in Deutschland jedoch keine Fälle bekannt, bei denen rechtliche Schritte wegen Account-Sharing eingeleitet wurden. Laut Einschätzung vieler Experten sei ein solches Vorgehen auch nicht im Interesse des Anbieters, da der finanzielle Verlust für das Unternehmen kaum schlimmer als der Imageschaden sein könne.
Netflix Account teilen mit Freunden: Wer haftet bei Missbrauch?
Der Account-Inhaber, welcher den Nutzungsvertrag abschlossen hat, ist Vertragspartner. Er haftet für entstandene Schäden, welche durch die Nutzung selbst oder durch die Weitergabe der Account-Daten entstanden sind.
Hinweis: Bei der Daten-Weitergabe besteht auch das Risiko von unerwünschten In-App-Käufen durch Dritte. Aus diesem Grund sollten Nutzer von Netflix, Spotify und Co. grundsätzlich darauf verzichten, ihre Account-Daten mit anderen zu teilen.
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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.
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