01.04.2019

Brauche ich AGB und was sollten diese beinhalten?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen für Massenverträge eine einheitliche Regelung der Rechtsbeziehungen und vereinfachen auf diese Weise den Geschäftsverkehr Ihres Unternehmens. Ferner bieten Ihnen AGB die Möglichkeit, unzweckmäßige Gesetze durch Neuregelungen fortzuentwickeln und unbestimmte Rechtsbegriffe zu konkretisieren. Doch was genau sind eigentlich AGB?

Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Verträgen verwendet werden. Im Gegensatz zur Individualabrede, welche direkt zwischen zwei Vertragsparteien stattfindet, werden AGB einseitig gestellt. Die AGB Definition sowie die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag ist in § 305 BGB geregelt.

Die Rechtslage in Deutschland: Sind AGB Pflicht?

Eine gesetzliche AGB-Pflicht für Unternehmen gibt es in Deutschland nicht. Allerdings unterliegen Sie als Unternehmer der Informationspflicht nach § 312d BGB. Die Informationspflichten sind in Art. 246a EGBGB definiert und müssen dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt werden. Da die Informationspflichten keine Vertragsbedingungen sind, müssen Sie diese nicht zwingend in Ihre AGB aufnehmen. Vielmehr reicht es aus, die Informationspflichten an anderer Stelle anzuzeigen.

Wer braucht AGB?

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht für jedes Unternehmen geeignet. Sofern etwa die Leistung in einem Ladengeschäft erbracht wird, sind AGB nicht zwingend erforderlich. Schließlich bezahlt Ihr Kunde die Ware oder Dienstleistung direkt vor Ort, so dass ein Großteil des Geschäfts binnen weniger Sekunden vollzogen ist.

Anders ist die Lage bei Onlinegeschäften. Vor allem dann, wenn Ihr Unternehmen eine Vielzahl an Verträgen abschließt, ist die Nutzung von AGB sinnvoll. Durch die direkte Einbindung in jeden Vertrag bleiben Ihnen einzelne Verhandlungen über bestimmte Vertragsinhalte erspart. Darüber hinaus tragen die gesetzlichen Regelungen den Anforderungen an den elektronischen Rechtsverkehr nicht immer Rechnung. Mit Hilfe von Allgemeinen Geschäftsbedingungen treffen sie konkrete Bestimmungen, um Streitigkeiten durch häufig auftretende Rechtsfragen vorzubeugen.

AGB Inhalte: Darauf müssen Sie bei der Nutzung von AGB achten

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle des § 307 Absatz 1 und 2 BGB. Um Ihre AGB gesetzeskonform zu erstellen, gehen Sie wie folgt vor:

1. Formulieren Sie ihre AGB klar und verständlich.
Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Transparenzgebot und müssen auch für juristische Laien nachvollziehbar sein. Eventuelle Unklarheiten gehen zu Ihren Lasten und wirken sich im Falle eines Rechtsstreits zum Nachteil Ihres Unternehmens aus.

2. Verzichten Sie auf mehrdeutige Formulierungen.
Lässt sich eine Klausel auf verschiedene Weise auslegen, gilt die Interpretation, welche für den anderen Vertragspartner am günstigsten ist.

3. Halten Sie sich an gängige Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen für Ihren Vertragspartner nicht überraschend sein. Sie dürfen nicht von den Regelungen abweichen, welche eine durchschnittliche Kundengruppe erwarten kann.

4. Bleiben Sie fair.
Ihre AGB dürfen Ihren Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gängigen Vorschriften abweichen, welche zum Schutzzweck Ihres Vertragspartners geschaffen wurden.

Die angemessene Präsentation Ihrer AGB

Nach § 305 BGB werden AGB nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn:

  • Sie Ihre Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich auf die AGB hinweisen
  • Sie Ihren Kunden die Möglichkeit geben, vom Inhalt Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen
  • Ihr Vertragspartner mit der Geltung der AGB einverstanden ist

 

Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihrem Vertragspartner Ihre AGB stets in Schriftform aushändigen. Der Abdruck auf der Rückseite eines Vertragsformulars ist gängige Praxis, ebenso ist es zulässig, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Anlage an den Vertrag anzufügen.

Verbrauchergeschäfte im Internet, sogenannte Fernabsatzverträge, stellen nach §312c Abs.1 BGB eine Besonderheit dar. Hier können Sie Ihren Vertragspartner nicht persönlich über Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren. Stellen Sie stattdessen sicher, dass Ihre AGB im Onlineshop wahlweise auf einer leicht aufrufbaren, nicht versteckten Unterseite oder per Download als PDF-Datei zur Verfügung stehen. Tipp: Mit einem WebsiteCheck haben Sie als Unternehmer die Möglichkeit, Ihre AGB auf deren Wirksamkeit zu überprüfen.

Fehlerhafte AGB und unwirksame Klauseln: diese Konsequenzen drohen

Haben Sie Ihre AGB fehlerhaft in den Vertrag eingebunden, werden Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag selbst bleibt in der Regel gültig – es gelten insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.

Auch einzelne unwirksame Klauseln beeinflussen nicht den gesamten Vertrag. Besteht eine einzelne Klausel die Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht, so ist lediglich diese Klausel nichtig. Die unwirksame Klausel wird gestrichen und durch die allgemeinen Gesetze ersetzt.

Achtung: Nach einem Urteil des BGH sind fehlerhafte AGB abmahnfähig. Stehen Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zum Gesetz, stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Um den Kosten- und Zeitaufwand im Falle eines Rechtsstreits möglichst gering zu halten, ist eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung zu empfehlen.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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