17.10.2019

E-Scooter ohne Führerschein fahren – Das ist zu beachten

E-Scooter liegen voll im Trend. Vor allem in überfüllten Städten sind die kompakten Elektroroller eine praktische Alternative zum Auto, Rad oder dem öffentlichen Nahverkehr. Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Elektro-Tretrollern geschaffen. Welche Voraussetzungen Fahrer bei der Inbetriebnahme eines E-Scooters erfüllen müssen, welche Verkehrsregeln für Elektroroller gelten und welche Versicherung zwingend erforderlich ist, erklärt dieser Artikel.

E-Scooter ohne Führerschein fahren: Ist das erlaubt?

Ja. Um einen E-Scooter zu fahren, wird weder ein Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Voraussetzung: Der Elektroroller fährt nicht schneller als 25 km/h. Ab einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h ist eine gültige Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h dürfen nur von Personen mit einem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.

Zudem müssen Fahrer weitere Voraussetzungen erfüllen, um legal unterwegs zu sein. Sie dürfen:

 

Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, ist mit einem Bußgeld zu rechnen. Wer mit einem E-Scooter ohne gültige Betriebserlaubnis erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 70 Euro. Für ein fehlendes Versicherungskennzeichen werden 40 Euro fällig, zusätzlich droht eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Funktionieren die Lichter am E-Scooter nicht oder liegen andere Mängel vor, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, erwartet Fahrer ein Ordnungsgeld von bis zu 30 Euro.

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Wer mobil ist, kann schnell – selbst verschuldet oder völlig schuldlos – in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Gut, wenn Sie dann auf die unkomplizierte, schnelle Hilfe von Rechtsexperten zählen können. 

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Welche Regeln gelten für Elektroroller?

Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, muss sich an gewisse Regeln halten. Diese sind in der Elektrokleinstfahrzeugverordnung, kurz eKFV, definiert. Zu den wichtigsten Verhaltensregeln zählen:

  • Elektroroller dürfen nur auf Fahrradwegen bzw. -straßen gefahren werden. Sind keine Radwege vorhanden, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
  • E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren.
  • Es ist verboten, freihändig zu fahren oder sich an andere Fahrzeuge anzuhängen.
  • Wer abbiegen will, muss das durch ein Handzeichen zu erkennen geben.
  • Für E-Scooter gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Elektroroller müssen mit Bremsen und einer funktionsfähigen Beleuchtungsanlage ausgestattet sein.
  • Es dürfen keine Personen befördert und keine Anhänger befestigt werden.

 

Bei einem Verstoß gegen eine Verhaltensregel der eKFV droht, je nach Schwere des Verstoßes, ein Ordnungs- oder Bußgeld.

Bußgelder bei E-Scooter-Sünden

Tatbestand

Ordnungs- bzw. Bußgeld

Bei Rot über die Ampel gefahren

60 bis 180 Euro

Fahren auf dem Gehweg

15 bis 30 Euro

Fahren auf der Autobahn

20 Euro

Fahren ohne Versicherungskennzeichen

40 Euro

Fahren ohne Betriebserlaubnis

70 Euro

Nebeneinander fahren

15 bis 30 Euro

Gibt es eine Promillegrenze bei E-Scootern?

Ja, für Elektroroller-Fahrer gilt die 0,5-Promille-Grenze gem. § 24a Straßenverkehrsgesetz. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt, erhält einen Bußgeldbescheid in Höhe von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Zusätzlich werden 2 Punkte in Flensburg fällig.

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze. Wer noch keinen Führerschein hat und trotzdem betrunken E-Roller fährt, muss neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten rechnen, in welcher kein Führerschein erteilt wird.

Versicherung für Elektroroller: freiwillig oder vorgeschrieben?

In Deutschland greift für die Zulassung elektrischer Tretroller die „Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge“. Dies bedeutet: Wer mit einem Elektroroller mit einer Maximalgeschwindigkeit über 6 km/h unterwegs ist, benötigt für diesen einen gültigen Versicherungsschutz in Form einer Kfz-Haftpflichtversicherung. E-Scooter ohne entsprechende Versicherungsplakette dürfen nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden. Achtung: ein E-Scooter kann nicht in eine bestehende Kfz-Versicherung integrieren werden, da er als eigenständiges Fahrzeug gilt und separat versichert werden muss.

Unser Tipp: Um im Falle eines Unfalls sowie eines anschließenden Rechtsstreits optimal abgesichert zu sein, empfehlen wir zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung den Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Unfall mit Elektroroller: Wer zahlt?

Bei Fahrten mit einem E-Scooter mit einem Versicherungskennzeichen, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden Dritter auf. Für Schäden an seinem Elektroroller muss der Fahrer selbst geradestehen. Verfügt der E-Scooter über keine Versicherung, trägt der Fahrer entsprechend dem Verschuldensgrad die gesamten bzw. die entsprechenden anteiligen Kosten des Unfalls.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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