22.03.2021

Firmendepot oder Privatdepot? Das sind die Vor- und Nachteile

Ein Depot ist Voraussetzung, um auf Finanzmärkten zu handeln. Doch nicht für jedes Unternehmen kommt ein Firmendepot in Frage. Denn der durch Wertpapierhandel erzielte Gewinn zieht nicht nur Steuerkosten nach sich. Wo genau die Unterschiede zwischen einem Firmen- und einem Privatdepot liegen und wie Unternehmer einen Broker finden, erläutert dieser Artikel.

Firmendepot: Mögliche Konsequenzen für Unternehmen

Wichtig vorab: Gründer und Unternehmer sollten strikt auf die Trennung von Privat- und Firmenvermögen achten. Das Finanzamt kann im Falle einer unklaren Trennung eine Vermögenszuordnung zu Ungunsten des Steuerpflichtigen vornehmen.

Erzielt ein Unternehmen mit einem Firmendepot Gewinne, so sind diese im Rahmen der Gewinnermittlung zu berücksichtigen. Erträge, welche dem Unternehmen zufließen, sind innerhalb der Bilanz bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu nennen. Anschließend erfolgt die steuerliche Behandlung auf der für das Unternehmen geltenden Basis. Dies bedeutet in der Praxis häufig eine Erhöhung der Einkommenssteuer bzw. Gewerbesteuer und kann zudem eine Erhöhung der IHK-Beiträge zur Folge haben.

Privatdepot oder Firmendepot? Das sind die Unterschiede

Die Eröffnung eines Privatdepots kann in vielen Fällen vorteilhaft sein. Zum einen sind die Gebühren und Konditionen der Depotführung für Privatpersonen häufig günstiger, zum anderen unterscheiden sich beide Depotarten in ihrer Besteuerung.

Unternehmen und die Abgeltungssteuer

Selbstständige und Freiberufler unterliegen – wie eine Privatperson – der Steuerpflicht. Kapitalerträge werden in der GUV-Rechnung zu den Unternehmenserträgen addiert. Auf diese Weise sind Zinsen und Dividenden den Verkaufserlösen gleichgestellt. Das bedeutet: Das Unternehmen muss gem. § 32d Einkommenssteuergesetz (kurz: EStG) eine Abgeltungssteuer i.H.v. 25 Prozent abführen, hinzu kommen die Gewerbesteuer sowie der IHK-Beitrag.

Firmenkonten und Freistellungsaufträge

Grundsätzlich haben Unternehmen keine Möglichkeit, Freistellungsaufträge für Erträge aus Kapitalanlagen einzurichten. Bei der Zinszahlung oder anderer Kapitalerträge wird die dafür zu entrichtende Steuer automatisch einbehalten. Beide Posten müssen in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung verbucht werden.

Liegt der persönliche Steuersatz des Unternehmers bzw. Freiberuflers jedoch unter 25 Prozent, kann die überzählig gezahlte Steuer nach Ende des Steuerjahres zurückgezahlt werden. Bei einer GmbH oder Aktiengesellschaft wird ein Steuersatz von 15 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag angewandt.

Besteuerung des Depots einer Kapitalgesellschaft

Besteuerung bei einem Einzelunternehmen

5 Prozent der Dividendenzahlung gelten als steuerpflichtige Einnahme, sofern das Unternehmen mindestens 10 Prozent der Aktien hält, die den Gewinn ermöglicht haben. Auf diesen Gewinn werden 15 Prozent Körperschaftssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag berechnet. Zusätzlich fällt die Gewerbesteuer an.

Maßgeblich für die Besteuerung ist das Teileinkünfteverfahren, sofern das Wertpapierdepot des Unternehmens nicht ausreichend vom Firmendepot abgegrenzt wird. 40 Prozent des Gewinns bleiben steuerfrei, auf die restliche Summe wird der persönliche Steuersatz des Unternehmers berechnet.

Depots und der IHK-Beitrag

Durch die Verwendung eines Firmendepots erhöht sich unter Umständen der IHK-Beitrag. Gewinne aus dem Depot werden den Gewinnen aus dem Verkauf von Produkten bzw. Dienstleistungen gleichgestellt und erhöhen den Gesamtgewinn des Unternehmens. Folglich müssen diese Gewinne komplett versteuert werden.

Ist ein Selbstständiger Mitglied der IHK, sind auch seine Gewinne Bestandteil der IHK-Beitragsberechnung. Zusätzlich erhöhen Depot-Gewinne die Berechnungsgrundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse.

Firmendepot eröffnen: Wegweiser – wie findet sich der beste Broker?

Ob Privat- oder Firmendepot: Bei der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter ist ein sorgfältiger Depotvergleich vorzunehmen. Für Firmendepots sind vor allem folgende Kostenpositionen relevant:

  • Verwaltungsgebühren
  • Handelsplatzgebühren
  • Orderprovisionen
  • Bid-Ask-Spread

 

Gebühren für Finanztransaktionen – also den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren – sind bei nahezu jedem Broker zu entrichten. Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Depotvertrag ab. Während einige Anbieter die Provision anhand des Transaktionsvolumens berechnen, fällt bei anderen Brokern ein fixer Preis pro Order an.

Hinzu kommen häufig Handelsplatzgebühren. Also Gebühren, die von der Börse, an welcher eine Order ausgeführt wird, für den Handel von Wertpapieren erhoben werden. So berechnet beispielsweise die Frankfurter Börse ein Mindestentgelt von 2,52 Euro sowie eine variable Gebühr i.H.v. 0,0504 Prozent des Ordervolumens.

Unternehmen sollten bei der Eröffnung eines Firmendepots unbedingt den sogenannten Bid-Ask-Spread beachten. Damit ist die Differenz zwischen dem höchsten Kaufangebot (Bid) und der minimalen Verkaufsforderung (Ask) gemeint. Bietet ein Verkäufer ein Wertpapier beispielsweise zu einem Minimalpreis von 50 Euro an und beträgt das maximale Angebot eines potentiellen Käufers 45 Euro, so liegt der Spread bei 5. Hier gilt: Je höher der Spread, desto unwahrscheinlich ist eine gewinnbringende Wertpapiertransaktion.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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