13.06.2019 – zuletzt aktualisiert am: 28.06.2021

Handy am Steuer: Was ist erlaubt und was nicht?

Mails checken, Musik hören oder telefonieren: Wer das Handy am Steuer nutzt, gefährdet schnell sich und damit auch andere Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Daher ist die Verwendung, insbesondere das Telefonieren am Steuer, gemäß der Straßenverkehrsordnung untersagt. Auf welche Weise man das Handy im Auto nutzen darf und mit welchen Strafen man bei einem Verstoß gegen das Handyverbot rechnen muss, zeigt dieser Artikel.

Handy am Steuer: Gesetz im Überblick

Die Regelungen zur Handynutzung am Steuer sind in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung verankert. Darin heißt es:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.“

Gemäß § 23 Abs. 1b S.1 StVO gilt diese Regelung jedoch nicht für:

„ein stehendes Fahrzeug, im Falle eines Kraftfahrzeuges (…) nur, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist.“

Folglich ist es grundsätzlich untersagt, ein Handy bei laufendem Motor in die Hand zu nehmen und zu bedienen. Das Verbot umfasst nicht nur das Telefonieren am Steuer, sondern auch:

  • das Erstellen, Lesen oder Verschicken von SMS oder WhatsApp-Nachrichten
  • das Surfen im Internet
  • das Starten und Stoppen einer Musikwiedergabe
  • das Abrufen der Uhrzeit auf dem Display


Obacht ist bei der Nutzung von Tablets, Navigationsgeräten und E-Book-Readern geboten. Diese zählen ebenfalls zu den unter § 23 Abs. 1a StVO angeführten „elektronischen Geräten“ und dürfen bei laufendem Motor nicht ohne eine entsprechende Halterung verwendet werden. Dies gilt auch, wenn das Handy als Navi im Auto genutzt werden soll.

Laut einem Urteil des OLG Hamm (III-5 RBs 11/13, 18.02.2013) ist die Nutzung eines Handys als Navigationssystem nämlich nicht verboten, solange das Handy dabei nicht angefasst wird.

Sind Blitzer-Apps erlaubt?

Der Gebrauch von Blitzer-Apps wird immer beliebter, um Bußgelder und Strafen zu vermeiden. Die Radarwarner werden auf dem Smartphone als App installiert und warnen vor stationären und mobilen Blitzern. Doch sind Blitzer-Apps verboten oder erlaubt? Laut § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Es ist somit weder eine Blitzer-App noch ein integrierter Radarwarner im Navigationssystem erlaubt. Wird der Verkehrsteilnehmer bei einer Verkehrskontrolle dennoch bei der Nutzung erwischt, dürfen die Beamten das Gerät sicherstellen und dem Nutzer droht ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Telefonieren im Auto: Was ist erlaubt?

Auch das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter ist nach §23 Abs. 1a StVO eine Ordnungswidrigkeit. Das Amtsgericht Coesfeld stellte in seinem Urteil vom 20.4.2018 fest, 

„dass durch diese Handhabung die verbotene Ablenkung des Verkehrsteilnehmers verbunden mit seiner körperlich eingeschränkten Bewegungssituation eintritt.“

Muss das Handy zum Telefonieren nicht in die Hand genommen werden, weil eine Freisprechanlage verwendet wird, ist dies laut § 23 Abs. 1a StVO zulässig.

Smartwatch am Steuer: Ein Sonderfall

Eine Smartwatch fällt zwar unter die in §23 StVO genannten Geräte, die nicht genutzt werden dürfen, wenn das Gerät dafür in die Hand genommen werden muss. Dadurch, dass dies bei einer Smartwatch jedoch nicht der Fall ist, da diese am Handgelenk befestigt ist, ist ein Blick auf das Display zunächst unproblematisch. Daher wird der Gebrauch einer Smartwatch beim Autofahren durch dieses Gesetz nicht abgedeckt. Allerdings kann eine Smartwatch genauso ablenken wie ein Handy. Daher ist ein Unfall aufgrund eines Blicks auf die Smartwatch ähnlich zu bewerten wie ein Unfall mit einem Handy in der Hand. Der abgelenkte Kfz-Führer kann in diesen Fällen gemäß § 229 Strafgesetzbuch (StGB) wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt werden und eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe erhalten.

Darf das Handy genutzt werden, wenn der Motor ausgeschaltet ist?

Steht man jedoch mit abgeschaltetem Motor am Fahrbahnrand, auf dem Parkplatz, im Stau oder an einer roten Ampel, ist die Handynutzung nach geltender Regelung der Straßenverkehrsordnung gestattet.  Das Weiterreichen des Handys zum Beispiel an den Beifahrer oder einfach das Umplatzieren ist je nach OLG Zuständigkeit strafbar oder unbedenklich. Nach dem OLG- Stuttgart zum Beispiel ist das rechtlich nicht zulässig. Nach dem OLG- Köln dagegen, (Beschluss v. 7.11.2014, III 1 RBs 284/14) ist die bloße Ortsveränderung eines Handys nicht verbotswidrig, denn eine solche Handlungsweise hat keinen Bezug zur Funktionalität des Geräts auf. Verfügt das Auto über eine Start-Stopp-Automatik, sollte das Handy in diesem Fall besser nicht genutzt werden. Das OLG Dresden hat in einem Urteil (Az.: 24 Ss 331/19) entschieden, dass eine Handy-Nutzung nur dann gestattet ist, wenn der Zündschlüssel umgedreht ist. Den Motor über die Start-Stopp-Automatik auszuschalten, ist demnach nicht ausreichend.

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Strafen und Bußgeld: Handy am Steuer, das wird teuer

Wird man mit dem Handy am Steuer erwischt, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt und mit welchen weiteren Konsequenzen man rechnen muss, hängt von den Umständen der Tat ab:

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Handy wird manuell am Steuer benutzt100,00 €1-
bei zusätzlicher Gefährdung150,00 €21 Monat
bei zusätzlicher Sachbeschädigung200,00 €21 Monat

Eine zusätzliche Gefährdung ist dann zu bejahen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass die Fahrweise zu einem Schaden an Eigentum oder Personen führt.

Beispiel: Übersieht man beispielsweise einen Fußgängerüberweg, weil man sein Smartphone bedient oder missachtet man die Vorfahrt, liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Es droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro, 2 Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Verursacht der Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall zusätzlich eine Sachbeschädigung, verdoppelt sich das Bußgeld im Vergleich zur reinen Handynutzung auf 200 Euro.

Mit welcher Strafe müssen Wiederholungstäter rechnen?

Wiederholungstäter müssen mit härteren Strafen rechnen, wenn sie mehrfach mit dem Handy am Steuer erwischt werden. Laut dem § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) spricht man dann von einer sogenannten beharrlichen Pflichtverletzung. In diesem Fall kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

Handy am Steuer und zu schnell: Doppelt zahlen bei zwei Verstößen?

Wurde man geblitzt und ist auf dem Beweisfoto ein Handy am Ohr zu sehen, greift die sogenannte Tateinheit. Verwirklichent man durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs, so muss nur das Bußgeld in voller Höhe gezahlt werden, welches den höheren Regelsatz aufweist. Dieser Regelsatz kann jedoch gemäß § 3 Abs. 5 BkatV unter Berücksichtigung des zweiten Verstoßes angemessen erhöht werden. Üblicherweise wird hierfür die Hälfte des Bußgelds der zweiten Ordnungswidrigkeit veranschlagt. Achtung: Werden für Geschwindigkeitsübertretung Punkte fällig, erhält man diese zusätzlich zu den Punkten für die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“.

In der Probezeit mit Handy am Steuer erwischt: Was nun?

Fahranfänger, die innerhalb der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt werden, zahlen das reguläre Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg.  Da es sich gleichzeitig um einen A-Verstoß handelt, ist mit weiteren Konsequenzen in Bezug auf die Probezeit zu rechnen.

Wurde man innerhalb der Probezeit zum ersten Mal mit dem Handy am Steuer erwischt, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre. Zudem erwartet einen ein Aufbauseminar für Fahranfänger sowie eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten.

Stellt das Handy am Steuer bereits den zweiten A-Verstoß innerhalb der Probezeit dar, führt dieser zu einer Verwarnung und der Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Darüber hinaus erhält man einen zweiten Punkt in Flensburg sowie einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro.

Handy am Steuer in der verlängerten Probezeit

Befindet man sich bereits in der verlängerten Probezeit, hat der Verstoß „Handy am Steuer“ weitreichende Konsequenzen. Es droht nicht nur ein mehrmonatiges Fahrverbot, sondern auch der Entzug des Führerscheins.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen: Lohnt sich das beim Handy-Verstoß?

Betroffene haben das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens gegen den Handy-Verstoß Einspruch zu erheben. Dieser Einspruch muss in schriftlicher Form erfolgen. Bevor Autofahrer sich dafür entscheiden, sollte gründlich überlegt werden, ob ein Einspruch sinnvoll ist. Ob sich dies lohnt, lässt sich pauschal nicht beantworten Da die Entscheidungen der Gerichte zum Handyverbot beim Autofahren sehr uneinheitlich sind, sollte jeder Einzelfall genau anwaltlich unter die Lupe genommen werden.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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