01.08.2022

Kleinwindkraftanlagen für zu Hause: Was muss man beachten?

Ökostrom ist gefragt wie nie. Da klingt es nur logisch, die Windkraft vor der eigenen Haustür zu nutzen, um sich mit Strom zu versorgen. Sogenannte Kleinwindkraftanlagen machen es möglich. Doch hinsichtlich der Installation gibt es einiges zu beachten. Wichtige Informationen zu Genehmigungen, baurechtlichen Vorschriften und dem idealen Standort fasst dieser Artikel zusammen.

Inhalt

Was sind Kleinwindkraftanlagen?

Der Begriff „Kleinwindkraftanlagen“ lässt sich nur schwer einheitlich definieren. Denn während auf internationaler Ebene die Leistungsgrenze (< 100 kW) als Einstufungskriterium gilt, existieren in Deutschland zwei Anhaltspunkte für die Definition einer Kleinwindkraftanlage.

So sieht das Genehmigungsrecht nur für Windanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern ein Genehmigungsverfahren nach dem deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetz vor. Kleinere Anlagen fallen nicht unter das Bundesrecht – die dafür notwendigen Genehmigungsverfahren werden in den einzelnen Bauordnungen der Bundesländer geregelt.

Darüber hinaus spielt die Förderung für Kleinwindkraftanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) eine Rolle. Möglichkeiten sind hier eine Einspeisevergütung oder ein Kredit über die KfW-Bank.

Zwar erhalten Betreibende von Windkraftanlagen jeder Größe die gleiche Anfangsvergütung, diese wird jedoch nur für Anlagen mit einer Leistung von unter 50 kW über einen garantierten Zeitraum von 20 Jahren gezahlt.

Daraus lässt sich ableiten, dass in Deutschland Windkraftanlagen mit:

  • einer Gesamthöhe von weniger als 50 Metern und
  • einer Leistung von weniger als 50 kW

 

zu den Kleinwindkraftanlagen zählen.

Ist eine Windkraftanlage genehmigungsfrei?

In vielen Bundesländern ist für die Montage einer Kleinwindkraftanlage mit einer Höhe von unter 10 Metern keine Baugenehmigung erforderlich. Wie genau der Begriff „Höhe“ ausgelegt wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich das Vorhaben in Baugebieten mit einem „einfachen Bebauungsplan“ oder „im Zusammenhang bebauter Ortsteile“ gem. §§ 30 Abs. 3, 34 Abs. 1 BauGB in die nähere Umgebung einfügen muss. Nähere Ausführungen zu den dafür heranzuziehenden Kriterien finden sich beispielsweise im Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin (Az.: 2 A 1768/16 SN).

Darüber hinaus kann das örtliche Bauamt die Genehmigung an unterschiedliche Auflagen – beispielsweise bzgl. des Aufstellortes – knüpfen. Eine Übersicht bietet die untenstehende Tabelle.

Wichtig: Auch kleine Windkraftanlagen mit geringer Höhe müssen beim örtlichen Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die Anlage über die Gebäude- und Haftpflichtversicherung gegen mögliche Schäden mitzuversichern.

Bundesland

Regelung

Baden-Württemberg

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 10 m Nabenhöhe

Bayern

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 10 m Gesamthöhe

Berlin

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 10 m Höhe, gemessen vom Boden bis zum höchsten Punkt des Rotors

Brandenburg

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu 10 m Höhe (Flügelspitze) und einem Rotor-Durchmesser bis zu 3 m

Bremen

Genehmigung unabhängig von der Größe erforderlich

Hamburg

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu 10 m Höhe (Flügelspitze) und einem Rotor-Durchmesser bis zu 3 m

Hessen

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu 10 m Höhe (Flügelspitze) und einem Rotor-Durchmesser bis zu 3 m

Mecklenburg-Vorpommern

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu 10 m Höhe (Flügelspitze) und einem Rotor-Durchmesser bis zu 3 m

Niedersachsen

Keine Genehmigung notwendig für Windanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten und im Außenbereich, im Übrigen Genehmigung erforderlich für Anlagen ab 15 m Gesamthöhe

Nordrhein-Westfalen

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu 10 m Gesamthöhe, Abstand zu Wohnbebauung mind. 1.000 m

Rheinland-Pfalz

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu einer Gesamthöhe von 10 m, bei Dachmontage 2 m

Saarland

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 10 m Höhe, gemessen vom Boden bis zum höchsten Punkt des Rotors

Sachsen

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu 10 m Höhe (Flügelspitze) und einem Rotor-Durchmesser bis zu 3 m

Sachsen-Anhalt

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis zu 10 m Höhe (Flügelspitze) und einem Rotor-Durchmesser bis zu 3 m

Schleswig-Holstein

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 10 m Höhe, gemessen vom Boden bis zum höchsten Punkt des Rotors

Thüringen

Keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 10 m Höhe, gemessen vom Boden bis zum höchsten Punkt des Rotors und einem Rotor-Durchmesser von max. 3 m

Windkraftanlage privat betreiben: Ist das erlaubt?

Grundsätzlich dürfen kleine Windkraftanlagen privat betrieben werden und dienen vornehmlich zum Eigenverbrauch der erzeugten Energie. Allerdings lohnt sich eine private Windkraftanlage – beispielsweise im Garten – nicht immer. Vor allem bei Anlagen mit einer Leistung von weniger als 10 kW sind die Kosten des produzierten Stroms in der Regel höher als beim Bezug aus dem örtlichen Stromnetz. Erst Kleinwindräder mit einer Leistung von 10 kW oder mehr können sich rechnen – wenn sie an einem windstarken Ort aufgestellt werden.

Wo dürfen Kleinwindkraftanlagen errichtet werden?

Auch, wenn keine Baugenehmigung für die eigentliche Montage erforderlich ist, müssen allgemeine baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. Viele Landesbauordnungen enthalten Regelungen, nach denen Geräusche, die von ortsfesten Anlagen ausgehen, so einzudämmen sind, dass keinerlei unzumutbare Belästigungen entstehen.

Und: Abstände zu Nachbargrundstücken sind zwingend einzuhalten. Wie groß dieser Abstand sein muss, regelt die jeweilige Landesbauordnung.

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Was ist bei Windkraftanlagen für Einfamilienhäuser zu beachten?

Beim Kauf eines Einfamilienhauses wird das Portemonnaie ohnehin schon stark belastet, denn zum eigentlichen Kaufpreis kommen noch die Kaufnebenkosten. Da will die Investition in eine Kleinwind-Anlage wohlüberlegt sein.

Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Hausstrom zukünftig über eine Kleinwindkraftanlage zu beziehen, sollte unbedingt die baulichen Gegebenheiten vor Ort überprüfen. Vor allem bei Häusern in einem flachen, dicht bebauten Wohngebiet erzeugt eine Windkraftanlage häufig nur wenig Strom. Der Grund: Umgebende Gebäude und Bäume schwächen den Wind ab. Und auch die eigene Hauswand sorgt für Leistungseinbußen. Sie erzeugt eine Windverwirbelung, die sich regelmäßig bis aufs Dach fortsetzt. Diese bringt den Rotor einer Windkraftanlage ins Trudeln – und verhindert eine effiziente Stromerzeugung.

Aus diesem Grund empfehlen Experten die Installation im Garten, beispielsweise auf einem ausreichend hohen Mast. Dieser sollte höher als das Dach sein, damit der Rotor des Miniwindrades in den starken Wind kommt und ausreichend Strom produzieren kann.

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