28.12.2020

Kopfhörer im Straßenverkehr – Was ist erlaubt?

Mit dem Lieblingssong im Ohr durch die Stadt schlendern, Radfahren oder sogar im Auto unterwegs sein: Viele Menschen hören Musik via Kopfhörer im Straßenverkehr. Doch ist dies überhaupt erlaubt? Welche Regelungen trifft der Gesetzgeber und ab wann wird das Tragen unter Strafe gestellt? Dieser Artikel erläutert die aktuelle Gesetzeslage und gibt Tipps, um Gefahrensituationen zu vermeiden.

Kopfhörer im Straßenverkehr sind grundsätzlich erlaubt

Die gute Nachricht vorab: Das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr ist erlaubt. Einschränkungen nimmt der § 23 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) vor. Darin heißt es:

Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Kopfhörer bei Fußgängern

Laut einer Studie im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates aus dem Jahr 2015 trägt jeder fünfte Fußgänger regelmäßig oder hin und wieder Kopfhörer. Dies ist gestattet – sogar dann, wenn die Lautstärke extrem hoch ist. Denn: Fußgänger zählen nicht als Fahrzeugführer i.S.d. StVO und müssen demnach nicht mit einem Bußgeld rechnen.

Fahrradfahren mit Kopfhörern

Radfahrer hingegen müssen beim Tragen von Kopfhörern auf die Lautstärke achten. Sie darf nicht so hoch eingestellt sein, dass der Fahrradfahrer seine Umgebungsgeräusche und Verkehrsgeräusche nicht mehr wahrnehmen kann. Ist die Lautstärke so hoch, dass wichtige Signale (beispielsweise ein Martinshorn) überhört werden, wird ein Verwarnungsgeld i.H.v. 10 Euro fällig. Auch dann, wenn der Radfahrer durch die hohe Lautstärke so abgelenkt ist, dass er den Verkehr behindert oder Hindernissen nicht rechtzeitig ausweichen kann.

Kopfhörer beim Autofahren

Ein offizielles Verbot, welches das Tragen von Kopfhörern oder das Telefonieren mit diesen beim Autofahren betrifft, existiert in Deutschland nicht. Jedoch gilt auch hier: Ist die Musik oder die Stimme des Gesprächspartners so laut, dass der Fahrzeugführer das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer oder die Sirenen von Polizei und Feuerwehr nicht mehr hört, gefährdet er die Verkehrssicherheit. Dies wird als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Verwarngeld von 10 Euro belangt.

Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz sicher unterwegs

Wer mobil ist, kann schnell – selbst verschuldet oder völlig schuldlos – in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Gut, wenn Sie dann auf die unkomplizierte, schnelle Hilfe von Rechtsexperten zählen können. 

Egal, ob Sie sich mit Auto, Motorrad, Fahrrad, E-Bike, E-Scooter oder als Fußgänger im Straßenverkehr bewegen, mit dem Verkehrs-Rechtsschutz der DEURAG sind Sie bestens abgesichert.

Jetzt informieren

Nutzung von Kopfhörern im Straßenverkehr: Schmerzensgeld und Versicherung

Kommt es beim Radfahren mit Kopfhörern zu einem Unfall mit einem Auto, drohen dem Radfahrer Konsequenzen. Zwar wird bei der Schuldfrage die hohe sogenannte Betriebsgefahr des Autos berücksichtigt, ist der Verstoß des Radfahrers jedoch besonders schwer, kann ihm unter Umständen sogar die volle Schuld zugesprochen werden. Die Folge: Er verliert alle Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Bei einer geringen Schuld des Radfahrers (Teilschuld) können sich die Schadenersatzansprüche bzw. Ansprüche auf Schmerzensgeld verringern.

Auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes ist das Tragen von Kopfhörern problematisch. Denn: Ist ein Unfall nachweislich auf den Gebrauch von Kopfhörern zurückzuführen, werden notwendige Reparaturen für das eigene Fahrzeug unter Umständen nicht von der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung übernommen. Einige Versicherungen werten das Fahren mit Kopfhörern im Straßenverkehr als grob fahrlässig und verweigern aus diesem Grund die Kostenübernahme.

Ob als Fußgänger, Radfahrer oder als Verkehrsteilnehmer mit dem Auto, ein zuverlässiger Verkehrsrechtsschutz schützt vor rechtlichen Streitigkeiten. Hier zum Verkehrsrechtsschutz informieren!

Mit dem Kopfhörer unterwegs: Gefahren vermeiden

Wer im Straßenverkehr mit Kopfhörern unterwegs sein möchte, sollte zur Gefahrenvermeidung auf das Tragen von großen Muschelkopfhörern verzichten. Diese decken das Ohr komplett ab und dämpfen die Umgebungslautstärke deutlich. Ähnliches gilt für sogenannte Earbud-Kopfhörer.

Half-In-Ear-Kopfhörer oder On-Ear-Kopfhörer hingegen sind vergleichsweise schalldurchlässig und erlauben es dem Träger, wichtige Umgebungs- und Verkehrsgeräusche weiterhin wahrzunehmen.

Gesetze im Ausland beachten

Das Tragen von Kopfhörern im Urlaub – beispielsweise beim Wandern, Radfahren oder beim Autofahren in fremden Ländern – sollte nur unter Berücksichtigung der örtlichen Gesetze erfolgen. In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Das Tragen von Kopfhörern ist grundsätzlich erlaubt, stellt jedoch einen Verstoß gegen geltendes Recht dar, sobald die körperliche und geistige Verfassung des Fahrzeugführers beeinträchtigt wird.

Andere Länder verbieten das Tragen von Kopfhörer im Straßenverkehr gänzlich. So zum Beispiel Frankreich, hier werden bei der Nutzung 135 Euro fällig. In Italien wird das Tragen von Kopfhörern im Straßenverkehr sogar mit einem Bußgeld in Höhe von 160 Euro bestraft.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner