17.06.2021

Krank im Ausland: Wer übernimmt die Kosten?

Ein Beinbruch beim Wandern, ein Bademissgeschick oder ein rebellierender Magen nach ungewohnten Speisen: Das Risiko, während einer Reise medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen zu müssen, ist höher als im Alltag. Bei einer Krankheit im Ausland stellt sich zugleich die Frage nach der Kostenübernahme. Wann welche Krankenversicherung greift, welche Kosten sie übernimmt und warum eine Reisekrankenversicherung fast immer sinnvoll ist, zeigt dieser Artikel auf.

Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland: Wann greift sie?

Wer innerhalb eines EU-Landes erkrankt, genießt den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung aus Deutschland. Darüber hinaus besteht mit einigen Ländern außerhalb der EU ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Island
  • Norwegen
  • Schweiz
  • Serbien
  • Montenegro
  • Nordmazedonien

 

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich vor Reiseantritt bei der Krankenkasse zu informieren, welcher Versicherungsschutz im Zielland besteht. In einigen Ländern, beispielsweise in der Türkei und in Tunesien, gelten Sonderregelungen für Staatsangehörige mit deutscher Krankenversicherung.

Behandlung im Ausland: Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung

In der Regel kommt die gesetzliche Krankenversicherung für alle Leistungen auf, die der Erkrankte im Ausland in Anspruch nimmt – sofern dieser die elektronische Gesundheitskarte (kurz: eGK) vorlegen kann. Doch Achtung: In einigen Ländern, beispielsweise in Spanien, kommt die gesetzliche Krankenversicherung nur für Kosten auf, die auch im Urlaubsland von der dortigen gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Leistungen, die von einheimischen Patienten selbst zu tragen sind, muss der Erkrankte unter Umständen selbst zahlen – auch dann, wenn in Deutschland abweichende Regelungen für die Behandlung gelten.

Wer in einem Urlaubsziel außerhalb der EU erkrankt und keine Auslandsreisekrankenversicherung (auch als Reisekrankenversicherung bezeichnet) abgeschlossen hat, muss üblicherweise alle Behandlungskosten selbst tragen. Ausnahme: Der Versicherte konnte aufgrund einer Vorerkrankung oder seines Alters keine private Reisekrankenversicherung abschließen. In diesem Fall erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine unverzüglich erforderliche Behandlung bei privaten Auslandsreisen.

Private Krankenversicherung im Ausland: Diese Kosten werden übernommen

Privat Versicherte genießen in ganz Europa einen vollumfänglichen Versicherungsschutz, welcher alle tariflichen Leistungen umfasst.

Bei Reisen außerhalb Europas sieht der Schutz einer privaten Krankenversicherung üblicherweise eine zeitliche Begrenzung von einem Monat vor, wobei es je nach Anbieter auch zu längeren Fristen kommen kann.

Wer zahlt einen Rücktransport aus dem Ausland?

Gesetzlich Versicherte müssen einen Rücktransport selbst zahlen. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Kostenübernahme in vielen Policen enthalten. Hinweis: Viele Versicherungsanbieter übernehmen die Kosten erst, wenn der Rücktransport „medizinisch notwendig“ ist. Also dann, wenn eine Behandlung im Reiseland nicht möglich ist.

Um die oftmals sehr hohen Kosten nicht selbst zahlen zu müssen, sollten Reisende vor Reiseantritt eine Reisekrankenversicherung abschließen, welche auch einen „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport ins Heimatland abdeckt.

Krank im Ausland: Ohne Auslandskrankenversicherung wird es teuer

Bei Erkrankungen in einem Land außerhalb der EU, die nicht mithilfe der Reiseapotheke behoben werden können, wird es für gesetzlich Versicherte schnell teuer. Sie müssen nicht nur die Behandlungskosten, sondern bei Notwendigkeit auch den Rücktransport ins Heimatland zahlen. Ist sogar ein längerer Krankenhausaufenthalt notwendig, können schnell Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro anfallen.

Vorsicht ist auch bei der Arztwahl geboten. Bei Privatkliniken und -ärzten können die Behandlungskosten deutlich teurer sein. Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt nur dann, wenn die Privatklinik bzw. der ausgewählte Arzt auch im Urlaubsland gesetzlich Versicherte versorgt.

Leistungen einer Reisekrankenversicherung: Welche Tarife sind sinnvoll?

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen durch einen frei gewählten Arzt oder Zahnarzt. Zusätzlich deckt sie üblicherweise Zuzahlungen ab, beispielsweise für Verbandsmaterialien, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sowie schmerzstillende Medikamente. Wenn der niedergelassene Arzt den Patienten nicht ausreichend versorgen kann, ist auch der Transport zum nächsten Krankenhaus versichert. Erkrankt das Kind eines Versicherten im Ausland, zahlt der Versicherer in der Regel die Unterbringung des Versicherungsnehmers im gleichen Krankenhaus.

Eine Reisekrankenversicherung ist – je nach Tarif – bereits für einen geringen Jahresbeitrag zu erwerben und gilt anschließend für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres. Alternativ bieten viele Versicherer einen sogenannten Einmal-Tarif an, welcher nur für eine bestimmte Reise gilt und mit dieser endet. Hier gilt: Vielreisende profitieren von einem Jahrestarif, wer nur ein- oder zweimal pro Jahr verreist, fährt mit einem Einmal-Tarif üblicherweise günstiger.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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