05.11.2018

Laub vom Nachbarn – Wer ist verantwortlich?

Steht der Baum, der sein Laub in Ihren Garten wirft, auf Nachbars Grundstück, wäre es doch fair, wenn dieser nun zu Rechen und Schubkarre greifen muss. Ganz so einfach ist es leider nicht. Und daher kommt so mancher Nachbarschaftsstreit ums Laub auf. Wer in einer baumreichen oder grünen Umgebung wohnt, muss hinnehmen, dass Fremdlaub in seinen Garten fällt. Aber wer muss das Laub vom Nachbarn weg machen?

Laub von Nachbargrundstück – wer muss es entfernen?

Steht der Baum, der sein Laub in Ihren Garten wirft, auf Nachbars Grundstück, wäre es doch fair, wenn dieser nun zu Rechen und Schubkarre greifen muss. Ganz so einfach ist es leider nicht. Und daher kommt so mancher Nachbarschaftsstreit ums Laub auf. Wer in einer baumreichen oder grünen Umgebung wohnt, muss hinnehmen, dass Fremdlaub in seinen Garten fällt. Aber wer muss das Laub vom Nachbarn weg machen?

Wann besteht ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich (Laubrente)?

Es gibt Umstände, die eine Laubrente rechtfertigen. Laubrente – was ist das, werden Sie jetzt fragen? Eine Ausgleichszahlung für Laubentsorgung. Dabei ist ausschlaggebend, ob eine wesentliche Beeinträchtigung Ihres Grundstücks vorliegt, die über das übliche Maß hinausgeht. Sprich, in welchem Verhältnis der durch die Nachbarbäume verursachte zusätzliche Pflege- und Reinigungsaufwand zum Aufwand steht, den Sie sowieso haben. Stehen in Ihrem gesamten Wohngebiet hohe Bäume, müssen Sie Ihr Grundstück ohnehin regelmäßig reinigen und können keine Entschädigungsansprüche gegenüber einem Nachbarn geltend machen. Wenn der Laubfall jedoch über das normale Maß hinausgeht und die Beseitigung der Blätter einen überproportional hohen Aufwand mit sich bringt, handelt es sich um eine „wesentliche Beeinträchtigung“. Dann kann der Besitzer der Bäume zu einer jährlichen Ausgleichszahlung – der Laubrente – in Höhe des entstandenen Aufwands verpflichtet werden. Diese bezieht sich auf die Kosten, die das Laub seiner Bäume verursacht.

Da der Nachbar kaum freiwillig die Rechnung begleichen wird, kommt es oft zum Nachbarschaftsstreit. Rechtsschutz bietet Ihnen Sicherheit. In diesem Fall eine Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung. Viele Policen enthalten allerdings eine dreimonatige Wartezeit, bevor Ansprüche geltend gemacht werden können. Mehr zum Thema finden Sie hier.

Wie das Laub entsorgen?

Viele Gemeinden bieten im Frühjahr und im Herbst eine Laubannahme an. Manche Städte halten spezielle Laubsäcke bereit, die zu festgesetzten Terminen abgeholt werden. Am ökologisch wertvollsten ist es jedoch, wenn Sie eine windgeschützte Ecke im Garten aussuchen, in der Sie das Laub ablegen. Dann bietet es kleineren Tieren im Winter Schutz vor der Kälte. Laub zu verbrennen oder es einfach im Wald abzuladen, ist dagegen strafbar.

Es gibt Grenzen. Gelten die auch für Bäume?

Steht ein Baum zu nah an Ihrem Grundstück können Sie versuchen, eine Fällung durchzusetzen. Hierzu gibt es gesonderte Bestimmungen für die einzelnen Bundesländer. Steht der Baum allerdings schon lange dort und Sie haben sich bisher nicht an ihm gestört, sind die Aussichten gering, dass Sie mit Ihrem Anliegen Erfolg haben werden. Für Neuanpflanzungen gelten unterschiedliche Abstandsregeln in den verschiedenen Bundesländern. Die Messung des Abstands erfolgt stets vom Stamm-Mittelpunkt lotrecht zur Grundstücksgrenze.

Wie hoch darf ein Baum an der Grundstücksgrenze werden? Wenn die geltenden Abstandsregeln eingehalten wurden – so hoch, wie er im Laufe der Jahre eben wächst.

Nachbars Baum ragt auf mein Grundstück – was nun? Dann ist Ihr Nachbar verpflichtet, ihn bis zur gemeinsamen Grenze zurückzuschneiden, wenn Sie der Wuchs in der Nutzung Ihres Grundstücks beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung wird grundsätzlich vermutet, außer der Überwuchs befindet sich beispielsweise in sehr großer Höhe. Sie müssen somit in der Regel für einen Beseitigungsanspruch nicht erst eine ganz spezifische Beeinträchtigung beweisen. Allerdings sind Sie verpflichtet, dem Nachbarn für die Entfernung eine angemessene Frist zu setzen und erst wenn er diese hat verstreichen lassen, dürfen Sie selbst zur Säge greifen. Zu beachten ist, dass einige Beschneidungen wegen der Brutzeit nur in bestimmten Jahresphasen vorgenommen werden dürfen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Laub von öffentlichen Bäumen – wer muss sich darum kümmern?

Grundstückseigentümer sind durch die Straßenreinigungssatzungen in der Regel dazu verpflichtet, vor Ihrem Grundstück bis zu Mitte der Straße das anfallende Laub auf öffentlichem Grund von Geh- und Radwegen und der Fahrbahn zu beseitigen und fachgerecht zu entsorgen. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nur in Ausnahmefällen in Einzelentscheidungen möglich, wenn die Zumutbarkeitsgrenze überschritten wird.

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