19.11.2018

Mangelhafte Lieferung: Rechte des Verkäufers bei Mängeln

Ein Kunde hat etwas bei Ihnen gekauft und beschwert sich darüber, dass die Ware nicht den Vereinbarungen entspricht. Aber wann besteht überhaupt ein Mangel einer Kaufsache? Reicht es aus, dass der Käufer dieses behauptet? Welche Rechte und Pflichten gelten für Sie als Verkäufer bei mangelhafter Lieferung?

Was ist mangelhafte Ware?

Erfüllt eine erworbene Sache nicht die vertraglichen Vereinbarungen oder weist Fehler auf, liegt eine mangelhafte Lieferung vor. Von einem Sachmangel ist die Rede, wenn die Ware unvollständig oder ein falsches Produkt geliefert wurde. In diesen Fällen sind Sie verpflichtet, nachzubessern beziehungsweise einen Ersatz zu liefern, damit der Kaufvertrag erfüllt ist.

Eine mangelhafte Lieferung ist gegeben, wenn das gelieferte Produkt zum Beispiel qualitative Mängel aufweist und dadurch in seiner Funktionsfähigkeit eingeschränkt ist. Auch Waren, die von der vereinbarten Farbe abweichen oder in falschem Maß hergestellt wurden, sind nicht rechtens.

Die Rechtsgrundlage dafür finden Sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 433 ff.

So kommen Sie Ihrer Nachbesserungspflicht nach

Besteht kein Zweifel an der mangelhaften Lieferung, gilt für Sie das Recht auf Nacherfüllung. Beispiel: Sie senden den Overall ein zweites Mal – jedoch in der korrekten Farbe. Dieses Recht muss Ihnen der Käufer zunächst einräumen, bevor er wiederum von seinem Recht des Rücktritts, der Minderung oder auf die Zahlung von Schadensersatz Gebrauch macht.

Als Verkäufer sind Sie gesetzlich zur Sachmängelhaftung verpflichtet und müssen die Ware kostenlos reparieren, um so den Mangel zu beseitigen. Dafür muss Ihnen eine angemessene Frist eingeräumt werden. Schlägt der Versuch der Nachbesserung fehl und besteht keine Möglichkeit einer Ersatzlieferung, gibt es für den Käufer verschiedene Optionen.

Rückgaberecht und Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
    Liegt ein gültiger Grund vor, ist eine Rückabwicklung des geschlossenen Vertrags möglich. Der Käufer gibt die Mangelware an Sie zurück bekommt den Kaufpreis erstattet. Eventuell wird die zeitweise Nutzung angerechnet und der Kaufpreis nicht in vollem Umfang ausgezahlt.
  • Schadensersatz
    Ein Beispiel: Sie haben die Maße für eine anzufertigende Maschine falsch notiert – ein Zahlendreher hat sich eingeschlichen und das Produkt war unbrauchbar. Der Käufer konnte die Ware nicht einsetzen und dadurch kam es zu einem Produktionsausfall. Diesen kann der Kunde in Form von Schadensersatz vom Ihnen verlangen und diesen sogar gerichtlich einklagen.
  • Minderung
    Entscheidet sich der Käufer trotz mangelhafter Ware dafür, diese zu behalten, ist eine Minderung des Kaufpreises durchsetzbar. Sie erstattet Ihrem Kunden einen vorher vereinbarten Betrag und entschädigen ihn somit für die mangelhafte Lieferung.

 

Verjährung der Mängelansprüche

Grundsätzlich müssen Sie zwei Jahre gewährleisten, dass die gekaufte Ware bei Überlassung mängelfrei war. Dem Käufer obliegt die Pflicht, nachzuweisen, wann und wo er die Ware erworben hat. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt – unter § 438, Abs. 1, Nr. 3.

Mangelfolgeschäden

Unter einem Mangelfolgeschaden versteht man einen Schaden, der durch die Mangelhaftigkeit einer erworbenen Sache entstanden ist. Wenn sich an einem gekauften Computer ein defekt installiertes Kabel befindet und dieses einen Brand verursacht, der das Mobiliar des Zimmers zerstört, handelt es sich um einen Mangelfolgeschaden.

Nicht unbedingt sind Sie auch für einen Mangelfolgeschaden regresspflichtig. Nur wenn Sie den Mangel fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursacht hat, können Ansprüche wie Schadensersatz oder auch Schmerzensgeld gegen Sie geltend gemacht werden.

Rückgaberecht Online-Handel

Wenn ein Kunde bei Ihnen etwas online bestellt, gelten oben beschriebene Rechte und Pflichten nicht uneingeschränkt. Beim Online-Handel hat der Käufer das Recht, vom Kaufvertrag für bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten. Und das ohne Angabe von Gründen.

Er muss dann die Bestellung zurücksenden und erhält den Kaufpreis erstattet. Hat der Käufer jedoch Gebrauchsspuren an der Ware hinterlassen, haben Sie das Recht, einen Teil des Geldes aufgrund der Benutzung einzubehalten.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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