01.10.2018

Mitfahrgelegenheit: Wer haftet bei einem Unfall?

Seit längerer Zeit hat sich die Mitfahrgelegenheit als sinnvolle Alternative zur Reise mit der Bahn oder dem Bus etabliert. Buchung und Kontaktaufnahme wird durch zahlreiche Internetportale zu einem Kinderspiel, man lernt nette Leute kennen und preislich ist die Fahrt mit dem Privatauto kaum zu unterbieten. Sorgen kommen auf, wenn man über die Risiken nachdenkt. Wer ist der Fahrer des Autos? Was passiert bei einem Unfall? Bin ich versichert oder brauche ich eventuell eine Zusatzversicherung?

Auch als Fahrer stellen sich Fragen, vor allem zur Haftung bei Personen- und Sachschäden. Wer haftet bei der Mitfahrgelegenheit? Egal ob man den Unfall selbst verursacht hat oder ob jemand anders Schuld hat, hier besteht Aufklärungsbedarf. Die DEURAG zeigt Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Wenn der Fahrer der Fahrgemeinschaft den Unfall zu verantworten hat

Sollte der Fahrer einer Mitfahrgelegenheit einen Unfall verursacht haben, sind alle Mitfahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers abgesichert, eine zusätzliche Insassenversicherung ist nicht notwendig. Man muss sich also als Mitfahrer generell keine Sorgen machen, dass man für etwaige Schäden selbst aufkommen muss. Selbst wenn der Fahrer/Halter nicht hinter dem Steuer sitzt und als Beifahrer verletzt wird, springt seine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für die Behandlung seiner Verletzungen ein. Einzige potentielle Gefahr betrifft die Höhe der Deckung. Die gesetzlich vorgeschriebe Mindestversicherungssumme bei Personenschäden beträgt gesamt 7,5 Millionen Euro, pro Mitfahrer höchstens 2,5 Millionen Euro. Kommt es zu einem Worst-Case-Szenario und wird diese Versicherungssumme überschritten, kann man nur mit einer Zusatzversicherung den entstandenen Schaden abdecken. In den allermeisten Fällen müsste der Versicherungsschutz aber ausreichen.

Was passiert, wenn der Unfallgegner den Unfall verursacht hat?

Können aus diesem Unfall Ansprüche an den Fahrer entstehen? Tatsächlich können die Mitfahrer in diesem Fall Schmerzensgeld vom Fahrer der Mitfahrgelegenheit verlangen, denn hier greift die sogenannte Gefährdungshaftung. Halter von Fahrzeugen haften demnach auch für Schäden an den Insassen des Fahrzeuges, egal ob sie schuld am Unfall sind oder nicht. Allerdings muss er nicht selbst für den Schaden aufkommen, sondern hier greift wieder die Kfz-Haftpflicht. Die Deckungssumme ist allerdings bei 600.000 Euro im Höchstfall deutlich niedriger. Unabhängig davon können Unfallopfer aus der Fahrgemeinschaft natürlich auch Schmerzensgeld vom Unfallverursacher fordern. Sollte ein „unabwendbares Ereignis“ nach § 7 II StVG zu einem Unfall führen, d.h. der Fahrer kann nachweisen, dass er den Unfall auch bei idealem Fahrverhalten unter keinen Umständen vermeiden hätte können oder Ereignisse, für die der Fahrer nichts konnte, beispielsweise Wildwechsel oder Blitzeinschlag, sind die alleinige Unfallursache, können keine Schadensersatzansprüche durch Mitfahrer geltend gemacht werden.

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Was passiert, wenn während der Fahrt das Gepäck beschädigt wird?

In diesem Fall kann man sich als Fahrer einer Fahrgemeinschaft mit einer Haftungsbeschränkungserklärung behelfen. Vordrucke dafür gibt es z. B. beim ADAC. Sie besagt, dass Mitfahrer auf eigene Gefahr mitfahren und im Schadensfall auf einen Ersatz verzichten. Wird also bei einem Unfall das Gepäck der Insassen in Mitleidenschaft gezogen, übernimmt der Fahrer dafür keine Verantwortung, es sei denn, der Schaden ist durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden. Wenn man sich also als Fahrzeugführer vor Fahrtantritt eine solche Erklärung von den Insassen unterschreiben lässt, geht man auf Nummer sicher. Will der Mitfahrer diese nicht unterschreiben, ist man als Fahrer nicht verpflichtet, ihn mitzunehmen.

Wie ist die Gesetzeslage bei gewerblicher Beförderung?

Neben den privaten Fahrern, die ihre Mitfahrgelegenheit bei Portalen im Internet annoncieren, gibt es auch immer wieder solche, die das Mitnehmen von Personen als Verdienstquelle sehen. Kommt es bei so einer Mitfahrgelegenheit zum Unfall, kann dies für den Fahrer teuer werden. Auch wenn die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren würde, kann es im Anschluss sein, dass sie vom Fahrer eine Rückzahlung fordert, sollte bekannt werden, dass dieser die Beförderung im gewerblichen Sinne unternommen hat. Wenn der Halter eines privaten Fahrzeuges eine gewinnorientierte, gewerbsmäßige Nutzung vornimmt und dies wiederholt tut, erlischt der Anspruch auf Versicherungsleistung.

Was gilt bei Fahrgemeinschaften zur Arbeit?

Bei Fahrgemeinschaften zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, haftet neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch die Sozialversicherung oder Berufsgenossenschaft. Dies gilt auch für Umwege, die zum Aufsammeln weiterer Fahrgäste nötig sind. Allerdings zahlt die Sozialversicherung im Schadensfall nur die Kosten für Berufshilfe, Heilbehandlung, Verletzten- und Hinterbliebenenrente, sowie Sterbehilfe. Somit ist eine Übernahme von Sachschäden oder Schmerzensgeld durch die Sozialversicherung nicht zu erwarten.

Mitfahrgelegenheit mit Versicherung: Was macht Sinn?

Zu nennen wäre hier zunächst einmal die Insassenunfallversicherung. Sie greift bei den Versicherungslücken der anderen Autoversicherungen wie Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherungen. Unabhängig von der Schuldfrage übernimmt sie die Kosten für bleibende Schäden der Fahrzeuginsassen. Auch wenn der Unfallverursacher den Schaden selbst nicht bezahlen kann (z. B. Kinder oder Tiere) greift die Insassenunfallversicherung. Sie ist auch im Ausland von Bedeutung, wo die Kfz-Haftpflicht manchmal nicht in einem solchen Umfang einspringt wie das in Deutschland der Fall ist. Allerdings liegt hier der Teufel im Detail und häufig decken private Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen im Schadensfall viel mehr ab, als dies eine Insassenunfallversicherung kann. Möchte man hier sicher gehen, lohnt eine Beratung beim Versicherungsfachmann. Mitfahrer fremder Fahrzeuge sind über eine Fußgänger-Rechtschutzversicherung mitversichert. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist bei dieser mitversichert.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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