24.06.2019

Online-Banking-Betrug – Wer haftet?

Immer häufiger werden Privat- und Geschäftskunden von Banken Opfer von Betrügern im Online-Banking. Cyberkriminelle nutzen sogenannte Trojaner, um an Kundendaten zu gelangen und fremde Konten leer zu räumen. Doch wer haftet bei einem gehackten Bankkonto? Und welche Sorgfaltspflichten muss man als Kunde erfüllen, um eine Mithaftung auszuschließen? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das Thema Online-Banking-Betrug.

Bankkonto gehackt: Haftungsansprüche führen zur Aufrechnung

Ob man das Kreditinstitut bei einem gehackten Bankkonto in Haftung nehmen kann, entscheidet sich im Einzelfall. Der Gesetzgeber hat mit den §§ 675 ff. BGB spezielle Regelungen zum Onlinezahlungsverkehr erlassen, welche im Fall eines Online-Banking-Betrugs jedoch konterkarieren.

1. Ansprüche des Kunden gegenüber der Bank gem. § 675u BGB

Grundsätzlich gilt: Wessen Bankkonto gehackt wurde und wer aufgrund dessen Geld verliert, darf die Bank auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch nehmen. Nach § 675u BGB ist der Zahlungsdienstleister bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang verpflichtet, dem Betroffenen den entwendeten Zahlungsbetrag unverzüglich zu erstatten oder dessen Konto wieder auf den Stand zu bringen, auf dem es sich ohne die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.

Um diesen Anspruch zu begründen, muss man als Kunde jedoch darlegen können, dass tatsächlich ein Betrüger und nicht man selbst die Überweisung in Auftrag gegeben hat. Heben Cyberkriminelle an einem Geldautomaten einen Betrag mit der EC-Karte ab, muss man nachweisen, wann und wie die Bankkarte verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.

2. Schadenersatzanspruch der Bank gem. § 675v BGB

Dem § 675u BGB steht der § 675v BGB gegenüber, welcher bei Phishing- und Betrugsfällen im Online-Banking eine entscheidende Rolle bei der Beantwortung der Haftungsfrage spielt. Grundsätzlich ist ein Kreditinstitut gemäß § 675v Abs. 1 BGB dazu berechtigt, im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorganges vom Kontonutzer einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 150 Euro zu verlangen.

Hat man den Zahlungsvorgang in betrügerischer Absicht ermöglicht oder hat man seine Sorgfaltspflichten aus § 675l BGB verletzt, haftet man nach § 675v Abs. 2 BGB sogar für den gesamten Schaden.

Sorgfaltspflichten des Nutzers beim Online-Banking

Gemäß § 675l BGB ist man als Online-Banking-Nutzer dazu verpflichtet, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die personalisierten Sicherheitsmerkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Einen klaren Verstoß begeht, wer:

  • seine PIN zusammen mit seiner EC-Karte im Geldbeutel verwahrt
  • seine Online-Banking-Vorgänge auf einem ungesicherten Gerät durchführt
  • Online-Banking-Vorgänge auf Geräten ohne ausreichenden Virenschutz durchführt
  • seine PIN und TAN auf telefonische Anforderung oder Anforderung per E-Mail herausgibt

 

Verzichtet man als Kontoinhaber auf diese Vorsichtsmaßnahmen und wird einem vor Gericht ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen, haftet man gemäß § 675v Abs. 2 BGB unbegrenzt.

Rechtslage beim Aufeinandertreffen zweier Ansprüche

Im Fall eines Online-Banking-Betruges treffen zwei Ansprüche aufeinander. Einerseits hat man gem. § 675u BGB Anspruch auf eine Erstattung des verlorenen Betrages, andererseits hat die Bank gem. § 675v BGB i.V.m. § 675l BGB unter Umständen Anspruch auf den Ersatz des entstandenen Schadens – also den entwendeten Betrag vom betroffenen Konto.

Wird dem Kunden ein Verstoß gegen seine Sorgfaltspflichten nachgewiesen, werden die beiden Ansprüche aufgerechnet. Da die Bank und der Kunde als Kontoinhaber gegenüber dem jeweils anderen einen Anspruch auf die gleiche Summe haben, kommt es zu einer Aufrechnung nach § 387 BGB. Folglich muss keine Partei der anderen etwas zahlen. Ärgerlich, denn in diesem Fall bekommt man sein gestohlenes Geld nicht wieder zurück.

Hat man jedoch seine Sorgfaltspflichten erfüllt, muss die Bank das betroffene Konto wieder auf den Stand bringen, auf welchem es sich ohne die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte.

Online-Banking-Betrug: Rechtlicher Beistand unabdingbar

Ist man Opfer eines Online-Banking-Betrugs geworden, sollten man umgehend die Polizei informieren. Diese wird die strafrechtliche Relevanz ermitteln und ggf. Beweise sichern. Zusätzlich ist es empfehlenswert, einen Anwalt zu kontaktieren, der auf Internetbetrug spezialisiert ist. Dieser prüft Rückzahlungsansprüche und unterstützt bei der gerichtlichen Durchsetzung. Eine zuverlässige Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem solchen Anwalt und schützt vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreits mit Ihrem Kreditinstitut.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner