18.03.2021

Parkausweis für Schwerbehinderte: Antrag und Rechte

Am Wohnort, Arbeitsplatz oder beim Einkaufen: Behindertenparkplätze stellen für mobilitätseingeschränkte Autofahrer eine enorme Erleichterung dar. Die speziell gekennzeichneten Stellflächen dürfen nur von Menschen mit entsprechendem Parkausweis genutzt werden. Welche Behindertenparkausweise es gibt, wie diese beantragt werden und woran Autofahrer einen Behindertenplatz erkennen, fasst dieser Artikel zusammen.

Behindertenparkplatz: Besser ein- und aussteigen

Behindertenparkplätze sind größer und breiter als PKW-Parkplätze und erleichtern auf diese Weise das Ein- und Aussteigen. Sie befinden sich üblicherweise direkt am Eingang von Krankenhäusern, Bahnhöfen sowie Supermärkten, so dass mobilitätseingeschränkte Fahrer einen kürzeren Weg haben.

Verkehrszeichen Behindertenparkplatz: Piktogramm oder Schild beachten

Parkplätze für behinderte Menschen werden durch Zusatzzeichen in Kombination mit den Verkehrszeichen 314 und 315 ausgewiesen. Ist ein Behindertenparkplatz nur für ein Fahrzeug bestimmt, erhält das Zusatzzeichen die Ergänzung des Autokennzeichens und/oder auch die Kennzeichnung „Mit Parkausweis Nr. … frei“ oder „Mit Parkausweis Nr. ...“. Diese Parkflächen dürfen ausschließlich von dem benannten Fahrzeug genutzt werden.

Häufig werden Behindertenparkplätze zusätzlich mit Markierungen auf dem Boden – beispielsweise Linien, einem Piktogramm oder einem blauen Feld mit Piktogramm, gekennzeichnet.

Wer darf auf einem Behindertenparkplatz parken?

Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ist ausschließlich Personen gestattet, die über einen Schwerbehindertenausweis sowie einen dazu gehörigen Behindertenparkausweis verfügen. Ein Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes. Sollte dieser unberechtigt genutzt werden, droht ein Bußgeldbescheid in Höhe von 55 Euro sowie das Abschleppen des Fahrzeugs.

Parkausweise für Behinderte: Welche Parkausweise gibt es?

Grundsätzlich existieren zwei unterschiedliche Parkausweise für Schwerbehinderte:

Blauer Parkausweis

Der blaue Parkausweis gilt in der Europäischen Union sowie einigen weiteren Ländern, wie beispielsweise Norwegen und der Schweiz. Er wird ausgestellt für Menschen mit:

  • einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen: aG)
  • Blindheit (Merkzeichen: Bl)
  • einer Contergan-Schädigung und Menschen mit vergleichbarer Behinderung

 

Mit dem blauen EU-Parkausweis dürfen Schwerbehinderte

  • auf Parkplätzen mit Rollstuhl-Symbol
  • im eingeschränkten Halteverbot und Zonen-Halteverbot
  • während der Ladezeit in Fußgängerzonen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • ohne Bezahlung an Parkuhren und Parkscheinautomaten


für maximal 24 Stunden parken. Ausnahme: Am jeweiligen Parkplatz steht eine andere Zeitangabe.

Orangener Parkausweis

Der orangene Parkausweis ist ausschließlich in Deutschland gültig. Er wird für Menschen ausgestellt, die über eines der folgenden Merkzeichen verfügen:

  • Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (kurz: GdB) von 80 oder höher für Einschränkungen der Lenden-Wirbelsäule oder Beine
  • Merkzeichen G und B und einem GdB von 70 oder höher für Einschränkungen der Lenden-Wirbelsäule oder Beine und einem GdB von 50 oder höher aufgrund einer Funktionsstörung des Herzens und der Lunge
  • Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und einem GdB von 60 oder höher
  • künstlicher Darmausgang und gleichzeitig künstliche Harnableitung und einem GdB von 70 oder höher.

 

Der orangene Parkausweis berechtigt zum Parken:

  • im eingeschränkten Halteverbot oder Zonen-Halteverbot
  • in Fußgängerzonen während der Ladezeit
  • in verkehrsberuhigten Bereichen
  • ohne Bezahlung an Parkuhren und Parkscheinautomaten

 

Hinweis: Das Parken auf einem Behindertenparkplatz mit Rollstuhl-Symbol ist mit einem orangenen Parkausweis nicht gestattet.

Schwerbehindertenausweis: Dürfen auch andere Personen den Parkausweis nutzen?

Ein Parkausweis für Schwerbehinderte ist personenbezogen. Allerdings können Ehepartner, Eltern und Kinder ebenfalls einen Parkausweis beantragen. In diesem Fall darf der Parkausweis jedoch nur dann genutzt werden, wenn der Schwerbehinderte mitfährt.

Behindertenausweis beantragen: So funktioniert es

Ein Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der lokalen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Zu den notwendigen Unterlagen zählen:

  • ein Lichtbild im Passformat
  • ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ und/oder „Bl“ (blauer Parkausweis) bzw. „G“ und/oder „B“ (orangener Parkausweis)
  • Kopie des Bescheids, welcher diese Merkzeichen anerkennt
  • unterschriebener Antrag auf einen Parkausweis
  • Bescheinigung zur Gleichstellung

 

Ein Parkausweis für Schwerbehinderte wird für die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises ausgestellt, maximal jedoch für fünf Jahre. Die Erteilung und Ausstellung ist kostenfrei.

Sonderfall: Personenbezogener Behindertenparkplatz

Schwerbehinderte Menschen können einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Dieser Parkplatz wird mit einem Schild mit Rollstuhl-Symbol sowie dem Hinweis „Mit Parkausweis Nr. ...“ gekennzeichnet und darf nur mit einem Parkausweis, der die gleiche Nummer trägt, genutzt werden.

Zur Beantragung eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes sind beim zuständigen Straßenverkehrsamt die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Schwerbehindertenausweis
  • blauer EU-Parkausweis
  • ärztliches Attest, dass der Antragsteller keine weiten Strecken gehen kann
  • Arbeits- oder Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag

Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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