06.08.2020

PKW-Maut in Europa: Wo gelten Vignettenpflicht und Mautgebühr?

Sommerzeit ist Reisezeit. Für viele bedeutet dies: Koffer ins Auto packen und quer durch Europa an sonnenverwöhnte Sehnsuchtsziele wie Italien oder Spanien fahren. Doch der Weg dorthin kann neben Benzinkosten mit zusätzlichen Gebühren aufwarten, denn die PKW-Maut hat sich in vielen europäischen Nachbarländern bereist langjährig etabliert. Welche Mautsysteme es gibt, was der Unterschied zwischen Maut und Vignette ist und wo die PKW-Maut in Europa gilt, klärt dieser Artikel.

PKW-Maut: Was steckt dahinter?

Italien gilt als das Ursprungsland der Maut: Bereits im Jahr 1924, seit der Eröffnung eines Teilstücks der A8 „Autostrada dei Laghi“, wird dort eine Gebühr für das Befahren von Autobahnen fällig. Die PKW-Maut dient zum einen der Finanzierung und Erhaltung der Straßeninfrastruktur, zum anderen als Einnahmequelle zur Unterstützung des öffentlichen Haushaltes. Außerdem soll der Preis einen gewissen Abschreckungseffekt haben, der dazu beitragen soll, die Umweltbelastung zu reduzieren, indem Staus auf Autobahnen vermieden werden.

Was ist eine Sondermaut?

Während für das Befahren von Autobahnen eine grundsätzliche Mautgebühr anfallen kann, wird für ausgewählte Brücken, Pässe oder Tunnel eine zusätzliche Gebühr für das Befahren erhoben: die Sondermaut. Beispiele für eine Sondermaut sind etwa der Großer-Sankt-Bernhard-Tunnel, der die Schweiz mit Italien verbindet oder die Großglockner-Hochalpenstraße in Österreich. Auch für den Brennerpass, den wohl berühmtesten Grenzpass in den Ostalpen und vielbefahrene Verbindung zwischen Italien und Österreich, wird eine zusätzliche Streckenmaut fällig. Eine Sondermaut fällt auch in Frankreich, Dänemark und Schweden an.

Streckenbezogene Maut und Vignette: Die Unterschiede

Bei der Erhebung der PKW-Maut existieren zwei Modelle: Die streckenbezogene bzw. nutzungsbezogene Maut und die Vignette bzw. zugangsbezogene Maut.

Bei der streckenbezogenen Maut ist der zu zahlende Maut-Betrag abhängig von der tatsächlich zurückgelegten Strecke auf der mautpflichtigen Straße und stellt eine Straßennutzungsgebühr dar. Die Gebühren werden direkt an den Mautstellen erhoben, die sich bei der Auf- und Abfahrt auf der bzw. von der Mautstrecke befinden. Die Höhe der Gebühr richtet sich demnach an der Länge der gefahrenen Strecke. Weitere Kriterien, die ausschlaggebend für die Höhe der Maut sein können, sind auch die Anzahl der Achsen und die Fahrzeugklasse. So ist die PKW-Maut für Wohnmobile oder PKW mit Anhänger oftmals höher wie für einen Kleinwagen.

Beim Kauf einer Vignette erwirbt der Fahrer dagegen ein Nutzungsrecht, welches unabhängig von der zurückgelegten Strecke ist. Die Vignette hat jedoch in der Regel eine zeitlich begrenzte Gültigkeitsdauer und wird von innen an die Windschutzscheibe – gut sichtbar zur Kontrolle – angebracht. Bereiche, in denen die Vignettenpflicht gilt, sind nicht mit Mautstationen oder Zugangsbeschränkungen versehen. Vignetten können in der Regel an Tankstellen, Raststätten (oftmals in der Nähe von Grenzübergängen) oder in Automobilclubs wie dem ADAC – auch vorab – erworben werden.

Wie wird die Vignette richtig angebracht?

Die Vignette muss gut sichtbar und ohne Beschädigungen an der Windschutzscheibe angebracht werden – empfohlene Positionen sind links oben oder im Bereich des Rückspiegels. Sie darf weder von einem Tönungsstreifen verdeckt sein, noch an einer anderen Scheibe des PKW angebracht werden, denn sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

Digitale Vignette

In Österreich etwa besteht seit 2017 die Möglichkeit, eine digitale Vignette oder E-Vignette zu erwerben. Diese kann online bestellt oder auch unterwegs per App mit sofortiger Gültigkeit gekauft werden. Wichtig beim Online-Kauf: Die digitale Vignette ist erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. In Ungarn gibt es übrigens ausschließlich die elektronische Vignette, die sogenannte e-Matrica. Auch in Rumänien und der Slowakei wird eine E-Vignette benötigt.

Wo gilt die Vignettenpflicht?

Die Vignettenpflicht gilt für das Befahren von Autobahnen und Schnellstraßen in Bulgarien, in Österreich, in Rumänien, in der Schweiz, in der Slowakei, in Slowenien sowie in Tschechien.

Die Vignettenpflicht gilt in Österreich für die meisten Autobahnen und Schnellstraßen für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Land- und Gemeindestraßen sind mautfrei. Für einige Strecken wird eine Sondermaut erhoben. Zur Auswahl stehen eine 10-Tages-, eine 2-Monats- oder eine Jahres-Vignette.

Für Kfz über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird die Maut elektronisch mittels der sogenannten GO-Box erhoben. Dabei richtet sich die Mautgebühr nach den gefahrenen Kilometern, der Anzahl der Achsen (ohne Anhänger) und der EURO-Emissionsklasse.

Preise 2020

 

PKW / Gespann / Wohnmobil

Motorrad

Jahresvignette

91,10 €

36,20 €

2-Monats-Vignette

27,40 €

13,70 €

10-Tages-Vignette

9,40 €

5,40 €

(gültig seit 1.12.2019 bis 31.01.2021)

Bußgelder bei Verstößen gegen die Vignettenpflicht in Österreich

In Österreich wird die Einhaltung der Mautpflicht durch mobile Überwachungsanlagen kontrolliert. Vorbeifahrende Fahrzeuge werden hochauflösend fotografiert und es wird geprüft, ob sich eine Vignette an der Windschutzscheibe befindet. Wer kein sogenanntes „Pickerl“ besitzt und gegen die Vignettenpflicht verstößt, muss mit folgenden Bußgeldern rechnen:*

Verstoß

Bußgeld PKW / Wohnmobil

Bußgeld Motorrad

Vignette fehlt, ist abgelaufen, ungültig bzw. nicht ordnungsgemäß befestigt

 

120,00 €

65,00 €

Manipulation an der Vignette

240,00 €

130,00 €

Nichtzahlen der ausstehenden Beträge

Vertragsstrafe von 300,00 - 3.000,00 €

* = Alle Angaben ohne Gewähr 

Die Vignettenpflicht für Schweizer Autobahnen und autobahnähnliche Straßen mit weiß-grüner Beschilderung besteht bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.  In der Schweiz gibt es ausschließlich eine Jahresvignette, die zu einem Preis von 40 CHF erworben werden kann (ca. 38 Euro*).

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe (PSVA) entrichten. Zusätzliche Gebühren fallen für das Durchfahren von Tunneln sowie für Autoverladungen an.

Wer gegen die Vignettenpflicht in der Schweiz verstößt, zahlt rund 180 Euro* Bußgeld zuzüglich der Kosten für die Vignette.

*je nach Wechselkurs

Welche EU-Länder haben eine PKW-Maut?

Die streckenbezogene Maut ist in folgenden Ländern der europäischen Union etabliert:

  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Polen
  • Portugal
  • Spanien

 

In Italien sind alle Autobahnen auf dem Festland, die sogenannten „autostrada“ (grünes Schild), mautpflichtig. Ausnahme ist die Strecke von Salerno nach Reggio di Calabria (A3). Vorherrschendes System zur Begleichung der PKW-Maut in Italien ist das geschlossene System. Die Mautgebühren werden nach der Anzahl der Achsen und der Länge der gefahrenen Strecke bemessen. Für Gebirgsautobahnen kann ein höheres Entgelt anfallen.

  • Kategorie A: Fahrzeuge mit max. zwei Achsen, unter 1,30 m Höhe (z. B. Pkw und Motorräder)
  • Kategorie B: Fahrzeuge mit max. zwei Achsen, über 1,30 m Höhe (z. B. Wohnmobile, Reisebusse)
  • Kategorie 3: Fahrzeuge mit max. drei Achsen bzw. Zugfahrzeug mit zwei Achsen mit Anhänger mit einer Achse (z. B. Lkw und Reisebusse)
  • Kategorie 4: Fahrzeuge mit max. vier Achsen bzw. Zugfahrzeug mit zwei Achsen mit Anhänger mit zwei Achsen (z. B. Lkw mit zweiachsigem Anhänger)
  • Kategorie 5: Fahrzeuge mit fünf Achsen bzw. Zugfahrzeug mit zwei Achsen mit Anhänger mit drei Achsen (z. B. Lkw mit dreiachsigem Anhänger)

 

Folgende Strecken werden nach dem offenen System Pauschalsystem berechnet:

  • A9: Como – Mailand
  • A8: Varese – Mailand
  • A5: Mont Blanc – Aosta
  • A32: Frejus Tunnel – Turin
  • A12: Rom – Civitaveccia
  • A 56: Neapel – Pozzuoli
  • A3: Neapel – Salerno

 

Achtung: Auf der A36, A59 und A60 erfolgt die Mauterhebung im sogenannten FreeFlow System, einem elektronischen Zahlungsmodell. Beim Durchfahren der Mautportale werden die Fahrzeuge elektronisch gescannt und die Kennzeichen automatisch registriert. Eine Voranmeldung auf der Homepage der Autobahngesellschaft ist hierbei empfehlenswert.

 

 

Bei den spanischen Autobahnen auf dem Festland wird zwischen den kostenfreien Autovías, die staatlich betrieben werden, und den gebührenpflichten Autopistas, die privat betrieben werden, unterscheiden. Das Befahren von Schnellstraßen ist kostenfrei. Die PKW-Maut ist teilweise von Tageszeiten, Wochen oder auch Feiertagen abhängig. Unterschieden werden die Fahrzeugkategorien "Ligeros" und "Pesados", die neben der Länge der gefahrenen Strecke maßgeblich für die Höhe der PKW-Maut sind.

  • Ligeros: Motorräder mit und ohne Beiwagen / Kfz bis 3 Achsen ohne Zwillingsbereifung
  • Pesados 1: Kfz bis 3 Achsen mit Zwillingsbereifung
  • Pesados 2: Kfz ab 4 Achsen

 

Für genauere Tarifinformationen und für die Berechnung der exakten Kosten der PKW-Maut pro Strecke kann der offizielle spanische Mautrechner herangezogen werden. Für die Strecke von Barcelona nach Valencia fallen zum Beispiel Mautgebühren in Höhe von ca. 40 Euro an.

 

In Frankreich ist die Benutzung von Autobahnen mautpflichtig. Ausnahmen existieren in Elsass/Lothringen, der Bretagne und der Auvergne. Auch Stadtautobahnen, National- und Départementstraßen sind von der PKW-Maut in Frankreich ausgenommen. Dabei werden die Autobahnen durch verschiedene Gesellschaften betrieben, wodurch unterschiedliche Preise bestehen. Das Passieren von Brücken zum Beispiel (Pont de Normandie) und Tunneln (zum Beispiel Fréjus-Straßentunnel zw. Frankreich und Italien) wird zum Teil zusätzlich berechnet. Grundlage zur Berechnung der PKW-Maut in Frankreich oder der sogenannten „péage“ ist neben der gefahrenen Strecke die Fahrzeugklasse bzw. Fahrzeuggröße. Folgende Klassen werden unterschieden:

  • Klasse 1: Kfz bis 3,5 t zGG (auch mit Anhänger), Höhe bis 2 m
  • Klasse 2: Kfz / Gespanne bis 3,5 t zGG, Höhe zwischen 2 und 3 m
  • Klasse 3: 2-achsige Kfz über 3,5 t zGG oder mit einer Höhe ab 3 m
  • Klasse 4: Kfz ab 3 Achsen über 3,5 t zGG oder mit einer Höhe ab 3 m / Gespanne mit einem Zugfahrzeug über 3,5 t zGG und einer Höhe ab 3 m
  • Klasse 5: Motorräder (auch mit Beiwagen) / Trikes

Bezahlsysteme an der Mautstation: Die richtige Fahrspur wählen

Bei der Bezahlung an der Mautstation wird grundsätzlich zwischen zwei Systemen unterschieden: Im geschlossenen System zieht der Fahrer an der Mautstation, an der die Mautstrecke befahren wird, ein Ticket. Dieses muss beim Verlassen der Mautstrecke vorgelegt und die Gebühr beglichen werden. Die Mautgebühr berechnet sich anhand der gefahrenen Strecke. Beim offenen System wird an der Mautstation ein Pauschalbetrag fällig, der sofort zu entrichten ist.

Neben der Bezahlung mit Bargeld gibt es die Möglichkeiten, mit Kreditkarte oder Prepaid-Karte zu zahlen oder die PKW-Maut per elektronischem Bezahlsystem zu entrichten. Die Bezahlung erfolgt dabei beim Durchfahren der Mautstation. Jedoch existiert kein einheitliches, länderübergreifendes System. So gilt in Frankreich und Spanien hierfür das Bip&Go System, Italien nutzt den Telepass, Dänemark, Norwegen und Schweden verwenden den Autopass, Polen die viaBox und in Portugal ist Viaverde der gängige Anbieter. In der Regel können die Boxen mit Guthaben aufgeladen werden oder die PKW-Maut wird per Lastschrift oder per Rechnung eingezogen. Zusätzlich zur Maut können Freischaltungs-, Service- und Mietgebühr anfallen.

Achtung

Je nach Zahlungssystem gibt es zumeist verschiedene Fahrspuren, die genutzt werden können. Wer die falsche Spur befährt, etwa in Italien die Telepass-Spur irrtümlich verwendet, sollte jedoch nicht in Panik geraten und versuchen zu wenden oder zurückzusetzen. Denn: Hier muss mit einem Bußgeld von bis zu 6.000 Euro gerechnet werden. Auch ein Fahrverbot oder die Stilllegung des KFZ für drei Monate können dem Falschfahrer drohen. Hilfe kann in solchen Fällen das Personal vor Ort leisten. Eine nachträgliche Bezahlung der PKW-Maut ist in diesen Fällen möglich.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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