17.12.2018

Keinen Kita-Platz bekommen? Ihr Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung

Um der Familie einen sorgenfreien Lebensstandard zu ermöglichen, müssen meist beide Elternteile arbeiten. Auch wenn einer davon nur in Teilzeit einem Job nachgeht, muss sichergestellt sein, dass die Kinder in dieser Zeit betreut werden. Wie sieht es also aus mit dem „Rechtsanspruch Kita“ und wie machen Sie ihn geltend?

Rechtsanspruch Kinderbetreuung

Am 01. August 2013 trat ein Gesetz in Kraft, das den Rechtsanspruch Kita regelt. Laut Sozialgesetzbuch haben Kinder ab einem Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. In Ausnahmefällen sogar schon vorher. Genau nachlesen können Sie das Gesetz unter folgendem Link.

Für Kinder bis drei Jahre gilt der Anspruch auch für eine Tagesmutter als Alternative zur Kita. Danach sollte Ihr Kind in einer Kita untergebracht werden, um mehr soziale Kontakte zu bekommen. Der Rechtsanspruch Kita wird nicht von Ihren persönlichen Umständen abhängig gemacht. Auch wenn Sie nicht arbeiten, können Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen. Sonstige Betreuungsmöglichkeiten wie beispielsweise durch Großeltern sind ebenfalls unabhängig vom Rechtsanspruch Kita.

Der tatsächliche Umfang der gesetzlich geregelten Kinderbetreuung richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen und kann von mindestens 20 sogar bis zu 45 Wochenstunden betragen, wenn Sie einen entsprechenden Betreuungsbedarf nachweisen können.

Private Kita – Zuschuss möglich?

Auch wenn Ihnen rechtlich ein Kitaplatz für Ihr Kind zusteht, gibt es doch keine Garantie darauf, denn es besteht in fast allen Gemeinden ein Mangel an Kitaplätzen. Grundsätzlich muss der Ihnen angebotene Kitaplatz zumutbar sein, jedoch können Sie nicht auf einen Platz in der Nähe Ihrer Wohnung bestehen.

Eine Fahrtzeit von 25 Minuten zur Betreuungseinrichtung muss in Kauf genommen werden. Wenn Ihre Kommune Ihnen keinen adäquaten Kitaplatz bieten kann, haben Sie natürlich Rechte und können unter Umständen einen Platz einklagen oder auch für die Kinderbetreuung entstandene Kosten geltend machen. Sollte Ihnen Ihre Kommune beispielsweise vorschlagen, Ihr Kind bei einer Tagesmutter unterzubringen, können Sie dieses ablehnen. Der Rechtsanspruch Kita beinhaltet nicht nur eine reine Beaufsichtigung, sondern Ihr Kind soll in der Einrichtung bestmöglich gefördert werden und Kontakt zu anderen Kindern bekommen.

Aber was tun, wenn man keinen Kindergartenplatz bekommt? Sie können sich selbst auf die Suche machen und Ihr Kind in einer privaten Einrichtung unterbringen. Diese ist im Vergleich zu den städtischen Kitas meist teurer. Den Mehraufwand der Betreuungskosten können Sie bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt geltend machen und sogar vor Gericht einklagen.

Kein Kindergartenplatz – Anspruch auf Verdienstausfall

Sie wollen von Ihrem Rechtsanspruch Kita Gebrauch machen, haben diesen rechtzeitig – im besten Fall sechs Monate vorher – angemeldet und erhalten trotz aller Bemühungen der Kommune keinen Betreuungsplatz? Hier gibt es die Möglichkeit, einen Verdienstausfall geltend zu machen. Müssen Sie einen Job ablehnen, weil sich außer Ihnen niemand um Ihr Kind kümmern kann, hat der Bundesgerichtshof in einigen Fällen bereits entschieden, dass ein sogenannter Amtshaftungsanspruch auf Schadensersatz besteht. Das bedeutet: Der betroffene Elternteil muss nachweisen, dass er die angebotene Arbeitsstelle ablehnen musste, weil die Kommune keinen Kitaplatz anbieten konnte. In der Konsequenz kann der entstandene Verdienstausfall eingeklagt werden. Da die Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet sind, ausreichend Betreuungsplätze zu schaffen, haben Sie gute Chancen, zu Ihrem Geld zu kommen.

Kindergartenplatz einklagen

Die Kommune sieht sich nicht in der Lage, Ihrem Rechtsanspruch Kita nachzukommen und Sie selbst haben auch alles unternommen, um eine Lösung für Ihr Problem herbeizuführen. In diesem Fall können Sie Ihren Kindergartenplatz einklagen. Legen Sie gegen den ablehnenden Bescheid über einen Kitaplatz Widerspruch bei der zuständigen Behörde ein. Diese prüft nun noch einmal alle Möglichkeiten. Sollte es erneut zu einer Ablehnung kommen, können Sie vor Gericht gehen. Allerdings sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen und ein Eilverfahren beantragen – das bedeutet eine schnelle Entscheidung.

Hilfe können Sie sich vorher in einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt holen. Die Kosten dafür sind über Ihre private Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Weitere Informationen unter: DEURAG Privatkunden.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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