06.05.2021

Reisen mit dem Wohnmobil in Deutschland: Wo ist Parken und Übernachten erlaubt?

Freiheit, Unabhängigkeit und Abenteuer: Wer mit dem Wohnmobil unterwegs ist, übernachtet üblicherweise auf Stell- oder Campingplätzen. Doch was tun, wenn der Fahrer plötzlich müde wird? Wo darf ein Wohnmobil parken und wie muss es gesichert sein? Dieser Artikel klärt auf. Alles zum Parken und Übernachten im öffentlichen Raum. Umfassend informiert, beruhigt in den Urlaub starten.

Wohnmobil: Regeln für das Parken und Übernachten

Parken im öffentlichen Raum

In Deutschland gilt beim Parken folgende Faustregel: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist gestattet. Folglich darf ein zugelassenes Reisemobil im öffentlichen Raum geparkt werden. Etwaige Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Schilder klar gekennzeichnet sein. Dennoch ist es erforderlich, die Maße und das Gewicht des Wohnmobils zu berücksichtigen. Sind Pkw-Parkstreifen oder Parkbuchten zu eng, sind sie als Parkplätze für Wohnmobile ungeeignet, da das Parken grundsätzlich nur innerhalb der Flächenmarkierung erlaubt ist.

Wichtig: Parken auf dem Gehweg ist dort gestattet, wo es ein Schild ausdrücklich erlaubt. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen. Viele Reisemobile wiegen deutlich mehr und dürfen nicht auf dem Gehweg geparkt werden.

Parken auf Autobahnraststätten

Auf Parkplätzen von Autobahnraststätten sind häufig lediglich Pkw- und Lkw-Parkplätze ausgeschildert. Wer mit einem Wohnmobil mit maximal 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht unterwegs ist, hat das Nachsehen und darf in diesem Fall nirgendwo legal parken. Pkw-Parkplätze sind ausschließlich für Pkw gedacht und für ein Wohnmobil in der Regel zu klein, Lkw-Parkplätze hingegen dürfen erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen genutzt werden.

Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit

Einheitliche Vorschriften, die das Übernachten im Wohnmobil regeln, existieren in Deutschland nicht. Allerdings gestattet die aktuelle Rechtsprechung das einmalige Übernachten im öffentlichen Raum, sofern dies zur Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit erforderlich ist. Dabei gilt ein Zeitraum von bis zu 10 Stunden. Aber: Gibt es für Behörden Anlass, von einer andersartigen, genehmigungspflichtigen Sondernutzung auszugehen, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen (vgl. Urteil Schleswig-Holsteinisches OLG, Az.: 1 Ss Owi 33/02).

Ein längeres Parken inkl. Übernachtung ist gestattet, wenn Stellplätze durch die Zusatzzeichen:


gekennzeichnet sind.

Hinweis: Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Parken und Campen. Jegliche Nutzung des öffentlichen Parkraums, welche über die Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit hinausgeht, bedarf einer Sondergenehmigung der zuständigen Behörde. Wer also Campingmöbel vor seinem Wohnmobil aufstellt oder sich anderweitig häuslich einrichtet und für das Campen keine Genehmigung vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld zwischen 10 und 2.500 Euro.

Straßenverkehrsordnung: Parkendes Wohnmobil muss gekennzeichnet werden

In Deutschland müssen ganz oder teilweise auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge nachts ausreichend beleuchtet sein. Dies gilt für Pkw, Lkw, Wohnwagen und auch Wohnmobile. Diese Regelung entfällt nur dann, wenn innerorts geparkt wird und die Straßenlampen das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar machen.

Aber: Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen müssen in jedem Fall mit entsprechenden Lichtern gekennzeichnet werden. Innerorts muss die Parkleuchte auf der Fahrbahnseite eingeschaltet werden, außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ist das Standlicht oder eine sonstige Zusatzbeleuchtung einzuschalten.

Statt der o.g. Beleuchtung gestattet die Straßenverkehrsordnung auch sogenannte Parktafeln. Die lichtreflektierenden Schilder in den Farben Weiß und Rot müssen vorne und hinten am geparkten Fahrzeug auf der Fahrbahnseite montiert werden.

Wildcampen mit dem Wohnmobil in Deutschland: Diese Strafen drohen

Wer ein Wohnmobil ordnungswidrig parkt, darin ohne Genehmigung mehrmals übernachtet oder campt, riskiert eine Strafe. Die nachfolgende Übersicht zeigt mögliche Bußgelder:

Verstoß

Bußgeld

Wohnmobil verbotswidrig geparkt

mindestens 10 Euro

...dabei andere Verkehrsteilnehmer behindert

mindestens 15 Euro

Wohnmobil an einer engen/unübersichtlichen Stelle geparkt

35 Euro

...mit Behinderung anderer

55 Euro

Mit Wohnmobil verbotswidrig gecampt

10 bis 200 Euro (je nach Bundesland)

...in einem Landschaftsschutzgebiet

15 bis 1.500 Euro (je nach Bundesland)

...in einem Naturschutzgebiet

50 bis 2.500 Euro (je nach Bundesland)

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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