26.02.2018 – zuletzt aktualisiert am: 28.06.2021

Rote Ampel überfahren: Was droht beim Rotlichtverstoß?

Kurz abgelenkt und aus Versehen eine rote Ampel überfahren? Ein Rotlichtverstoß ist schnell begangen, gefährlich und zieht viele Konsequenzen nach sich. Doch ab wann liegt ein Rotlichtverstoß vor? Wie hoch ist das Bußgeld? Droht ein Fahrverbot? Und: Lohnt sich der Einspruch gegen einen Rotlichtverstoß-Bußgeldbescheid? Dieser Artikel klärt auf.

Was ist ein Rotlichtverstoß und ab wann liegt er vor?

Ein Rotlichtverstoß liegt gemäß §§ 37 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dann vor, wenn der Verkehrsteilnehmer trotz roter Ampel in den Gefahrenbereich einfährt. Der Gefahrenbereich, auch als geschützter Bereich bekannt, ist der gesamte Bereich hinter der Ampel.

Wann liegt ein Haltelinienverstoß an der roten Ampel vor?

Während einer roten Ampel die Haltelinie überfahren: Ist das schon ein Rotlichtverstoß oder handelt es sich noch um einen Haltelinienverstoß? Wenn ein Verkehrsteilnehmer an einer roten Ampel die Haltelinie überfährt, jedoch noch vor Erreichen des Gefahrenbereichs anhält, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß. Das gilt auch, wenn keine Haltelinie aufgezeichnet ist. In diesem Fall wird lediglich ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro fällig.

Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß

Es gibt verschiedene Arten von Rotlichtverstößen: den einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß. Um herauszufinden, um welchen es sich handelt, ist unter anderem die Zeitspanne entscheidend, die die Ampel schon Rot gezeigt hat:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Die Ampel stand in diesem Fall weniger als eine Sekunde auf Rot und es wurden keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Nach Ablauf dieser einen Sekunde liegt ein sogenannter qualifizierter Rotlichtverstoß vor.


Rote Ampel überfahren: Strafe und Bußgelder für den Rotlichtverstoß

Rote Ampel überfahren, was kostet das? Wird eine rote Ampel überfahren, so drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Wie hoch Bußgeld und Punkte bemessen sind und mit welchen weiteren Konsequenzen gerechnet werden muss, hängt von den individuellen Umständen des Sachverhalts ab.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Ampel bei Rot überfahren (einfacher Rotlichtverstoß)90€1-
… bei zusätzlicher Gefährdung200€21 Monat
… bei zusätzlicher Sachbeschädigung240€21 Monat 
Ampel stand schon länger als 1 Sekunde auf Rot (qualifizierter Rotlichtverstoß)200€21 Monat
… bei zusätzlicher Gefährdung320€21 Monat
… bei zusätzlicher Sachbeschädigung360€21 Monat

Rotlichtverstoß: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein Rotlichtverstoß kann unter Umständen sogar dazu führen, dass sich der Verkehrsteilnehmer strafrechtlich zu verantworten hat. Bei rücksichtslosen Verstößen mit nachfolgendem hohem Sachschaden liegt eine Gefährdung des Straßenverkehrs und damit eine Straftat gemäß § 315c StGB vor. Damit droht neben einer Geldstrafe der Entzug der Fahrerlaubnis, in seltenen Fällen auch eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Wann darf man über eine rote Ampel fahren?

Über eine rote Ampel fahren ist trotz hoher Bußgelder und Strafen nicht grundsätzlich verboten. In bestimmten Ausnahmefällen dürfen Verkehrsteilnehmer über Rot fahren:

  • Grüner Pfeil an roter Ampel: Ist neben dem Licht an einer roten Ampel ein grüner Pfeil zu sehen, darf auch bei Rot rechts abgebogen werden. Es muss jedoch zunächst an der Haltelinie angehalten zu werden, um zu prüfen, ob andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten. Wer nicht anhält, riskiert im Zweifel ein Bußgeld zwischen 70 und 150 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Polizei, Feuerwehr und Rettungswagen im Einsatz: Nähern sich die genannten Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn, so müssen alle Verkehrsteilnehmer sofort auf der Fahrbahn Platz schaffen. In diesem Fall darf die Haltelinie vorsichtig überfahren und gewartet werden, bis die Fahrzeuge im Einsatz vorbeigefahren sind und die Ampel wieder auf Grün springt.
  • Ampel defekt: Über Rot fahren ist erlaubt, wenn die Ampel kaputt ist oder nicht mehr zurück auf Gelb springt. Dennoch muss lang genug gewartet werden, um sicher zu stellen, dass es sich nicht nur um eine lange Rotphase handelt. Das Oberlandesgericht Hamm  (Az.: 2 Ss OWi 486/99)verweist auf einen Beschluss: Wer weniger als fünf Minuten wartet, wartet nicht lang genug und begeht im Zweifel einen Rotlichtverstoß.

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Rotlichtverstoß in der Probezeit: Wenn Fahranfänger die rote Ampel überfahren

Gerade junge Fahrer verursachen in ihrer zweijährigen Probezeit viele Unfälle – deswegen gelten  für Fahranfänger, die in der Probezeit eine rote Ampel überfahren, Sonderregelungen. Der Rotlichtverstoß in der Probezeit gilt demnach als schwerwiegender Verkehrsverstoß. Deshalb wird im Fall der Fälle die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert und der Rotlichtsünder muss ein Aufbauseminar besuchen – ganz gleich, ob ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.

Sollten sich Rotlichtverstöße mehren, kann sogar eine MPU angeordnet werden, in der überprüft wird, ob der Fahranfänger überhaupt für das Autofahren geeignet ist.

Können auch Fahrradfahrer und Fußgänger einen Rotlichtverstoß begehen?

Fußgänger und Fahrradfahrer zählen selbstverständlich auch zu den Verkehrsteilnehmern und können deshalb auch einen Rotlichtverstoß begehen. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad über eine rote Ampel fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro rechnen. Außerdem fällt ein Punkt in Flensburg an. Wer als Fußgänger einfach bei Rot über die Ampel läuft, muss ein Bußgeld von fünf Euro bezahlen. Kommt es aufgrund des Rotlichtverstoßes zu einem Unfall, werden zehn Euro fällig. In diesem Fall muss die Polizei aber den Vorfall beobachtet haben, um ein Bußgeld ausstellen zu können.

Rote Ampel überfahren: Beweispflicht des Rotlichtverstoßes

Wird ein Rotlichtverstoß begangen, so gibt es verschiedene Methoden das Vergehen zu beweisen:

  • Beobachtung durch einen Polizisten, im Rahmen einer Rotlichtüberwachung oder zufällig
  • Blitzerfoto oder Videoaufnahme des Rotlichtverstoßes
  • Zeugen, die im Rahmen von Unfällen hinzugezogen werden


Allerdings können Zeitmessungen, Blitzeraufnahmen oder Zeugenaussagen zu ungenau sein und der Rotlichtverstoß damit anfechtbar. Das urteilte das Oberlandesgericht Köln in einem vorliegenden Fall und sprach einen Fahrer aufgrund der mangelhaft nachgekommenen Beweispflicht vom Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoßes frei. Der Fahrer musste lediglich das Bußgeld für einen einfachen Rotlichtverstoß zahlen (OLG Köln, Az. III-1 RBs 65/12).

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Rote Ampel überfahren: Wann es sich lohnt, Einspruch gegen den Rotlichtverstoß einzulegen

Ist es möglich gegen den Rotlichtverstoß Einspruch einzulegen? Ja, das ist grundsätzlich möglich. Trifft der Bußgeldbescheid ein, kann es sinnvoll sein,  einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der anwaltlichen Beratung können die Erfolgsaussichten des Einspruchs abgeschätzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen gute Chancen, ein Bußgeld oder Fahrverbot zu umgehen. Wichtig ist: Der Einspruch muss zwei Wochen nach Zustellung schriftlich bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, eingehen.  Zu den Gründen, die einen Einspruch rechtfertigen können, zählen unter anderem:

Bußgeld-Verjährung

Ein zu spät zugestellter Bescheid kann zur Verjährung des Rotlichtverstoßes führen. Wird der Bußgeldbescheid erst nach drei Monaten zugestellt, ist der Rotlichtverstoß verjährt. In diesem Fall können weder ein Bußgeld, noch Punkte im Verkehrszentralregister oder ein Fahrverbot erhoben werden.

Bußgeldbescheid: Falsche Angaben & Blitzerfoto undeutlich

Um einen Bußgeldbeschein anzufechten, sollten die darin angegebenen Daten zum Sachverhalt genauestens geprüft werden: Stimmt die Angabe, dass der Autofahrer am angegebenen Zeitpunkt mit dem Auto in der Gegend rund um die genannte Ampel unterwegs war? Stimmen Zeitpunkt, Ort und Schilderung des Geschehens mit dem selbst Erlebten überein oder nicht? Lässt sich der Fahrer zweifelsfrei erkennen oder ist das Beweisfoto fehlerhaft?

Blitzer-Messfehler

Ist bei der Installation ein Fehler unterlaufen, sodass der Ampelblitzer nicht richtig installiert war? Ist der Blitzer nicht vorschriftsgemäß geeicht, kann dies zu ungenauen Messungen und somit zu einer Ungültigkeit des Bußgeldbescheides führen. Auch bei Blitzern, welche nur einmal blitzen, beweist dies nur, dass jemand bei Rot die Haltelinie überfahren hat, aber nicht, dass der geschützte Kreuzungsbereich überquert wurde. Kann ein Blitzer-Messfehler nachgewiesen werden, ist der Bußgeldbescheid anfechtbar.

Ampel-Gelbphase zu kurz

War die Gelbphase zu kurz, kann dies einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid rechtfertigen. Die Gelbphase ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerorts mindestens drei Sekunden und außerorts vier Sekunden lang sein.

Augenblickversagen

Lässt sich der Vorfall juristisch als Augenblickversagen einordnen, weil der betroffene Fahrer ansonsten sehr aufmerksam und sorgfältig handelt, kann unter Umständen ein Fahrverbot umgangen werden.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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