07.12.2020
Schneeketten montieren – Wann gilt die Schneekettenpflicht?
Wer in schneereiche Gebiete in den Winterurlaub fährt, sollte sie dabei haben, denn sie verleihen auf schneebedeckten Straßen den notwendigen Grip: Schneeketten. Doch existiert in Deutschland eigentlich eine Schneekettenpflicht? Wie sind die Schneeketten zu montieren? Was ist beim Fahren mit Schneeketten zu beachten und welche Regelungen gelten in den europäischen Nachbarländern? Der Artikel klärt die wichtigsten Fragen.
Existiert in Deutschland eine generelle Schneekettenpflicht?
Nein. Eine allgemeine Pflicht, die die Verwendung von Schneeketten vorschreibt, existiert in Deutschland nicht. Allerdings gibt es Straßen, für deren Nutzung eine Schneekettenpflicht gelten kann.
Wann ist die Verwendung von Schneeketten beim Auto vorgeschrieben?
Vor allem auf Berg- und Gebirgsstraßen, bei schlechter Witterung oder bei schneebedeckter Fahrbahn kann der Einsatz von Schneeketten nicht nur sinnvoll, sondern auch vorgeschrieben sein. Das Verkehrszeichen 268 zeigt die Vorschrift zur Nutzung von Schneeketten bei schneebedeckter Fahrbahn an. Es handelt sich dabei um ein rundes Verkehrsschild mit weißem Schneekettensymbol auf blauem Grund. Ab diesem Schild gilt Schneekettenpflicht. Für die Weiterfahrt müssen demnach die Schneeketten montiert werden.
Gilt Schneekettenpflicht auch für Allrad Fahrzeuge?
Grundsätzlich gilt die Schneekettenpflicht bei entsprechender Beschilderung für alle PKW, demnach auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Zusatzbeschilderung die Verwendung von Schneeketten für Allrad Fahrzeuge ausschließt. Dann kann mit Winterreifen weiter gefahren werden (gilt z.B. in der Schweiz).
Welche Schneeketten gibt es?
Bei den vollwertigen Schneeketten wird zwischen Antriebs-und Spurketten unterschieden. Antriebsketten werden auf die Räder der Antriebsachsen montiert. Sie dienen mit den quer zur Lauffläche des Reifens angeordneten Kettenstücken vor allem dazu, das Durchdrehen der Reifen auf schneebedeckter Straße zu verhindern. Spurketten dagegen werden auf die Räder der Lenkachsen montiert. Sie sollen verhindern, dass die Reifen seitlich wegrutschen können.
Gängige Schneekettenarten sind Seilketten (Standmontage), Bügelketten, Ringketten, Laufflächenketten. Des Weiteren gibt es Schnellmontagesysteme, bei deren Verwendung jedoch oftmals die Montage eines Adapters vorab notwendig ist.
Hinweis: Anfahrhilfen gelten nicht als Schneeketten und sind bei Straßen mit Schneekettenpflicht nicht ausreichend. Sie dienen dazu, festgefahrene Fahrzeuge wieder in Gang zu bringen und sind nur für kurze Strecken geeignet.
Wie werden Schneeketten richtig montiert?
Ist per Verkehrsschild Schneekettenpflicht vorgeschrieben, sollten Autofahrer sich einen geeigneten Platz für die Montage suchen. Oftmals gibt es in Bergregionen speziell dafür vorgesehene Montageplätze. Damit die Schneeketten vollumfänglich wirken, ist auf die vorschriftsmäßige Montage zu achten. Grundsätzlich sind Schneeketten auf der jeweiligen Antriebsache anzubringen. Das bedeutet, bei Frontantrieb auf der Vorderachse, bei Heckantrieb auf der Hinterachse.
Bei Allrad Fahrzeugen müssen mindestens zwei Räder einer Antriebsachse mit Schneeketten versehen werden. Zumeist findet sich in der Betriebsanleitung des PKW eine entsprechende Empfehlung. So kann es sinnvoll sein, beim Bergauffahren die Schneeketten an den Hinterrädern, beim Bergabfahren die Schneeketten an den Vorderrädern zu montieren.
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung heißt es in §37 Abs. 2 StVZO des Weiteren zur Verwendung der Schneeketten:
„Einrichtungen, die das sichere Fahren auf schneebedeckter oder vereister Fahrbahn ermöglichen sollen (Schneeketten), müssen so beschaffen und angebracht sein, dass sie die Fahrbahn nicht beschädigen können. Schneeketten aus Metall dürfen nur bei elastischer Bereifung (§ 36 Absatz 3 und 8) verwendet werden. […] Schneeketten müssen sich leicht auflegen und abnehmen lassen und leicht nachgespannt werden können.“
Was ist beim Fahren mit Schneeketten zu beachten?
PKWs mit ESP oder ASR können verhindern, dass die Schneeketten ihre volle Wirkung entfalten, da diese Techniken dazu dienen, das Durchdrehen der Reifen zu verhindern. Damit die Schneeketten jedoch den notwendigen Grip entfalten, kann genau dies erforderlich sein. Daher sollten diese Sicherheitssysteme beim Fahren auf Strecken mit Schneekettenpflicht kurzzeitig deaktiviert werden.
Wie schnell darf ein Auto mit Schneeketten fahren?
Die Straßenverkehrsordnung legt fest, mit welcher Geschwindigkeit beim Einsatz von Schneeketten gefahren werden darf. Dazu heißt es in §3 Abs. 4 StVO:
„Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h.“
Welche Regelungen gelten in Deutschlands Nachbarländern?
In Frankreich zeigt ebenso wie in Deutschland ein Verkehrsschild an, wo Schneeketten montiert werden müssen. Eine generelle Schneekettenpflicht existiert nicht. Auch in Frankreich gilt beim Fahren mit Schneeketten eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Die Pflicht zur Schneekettennutzung wird auch in Italien durch ein Verkehrsschild angezeigt. Auch hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Davon abweichend gilt für das Aosta-Tal: Zwischen dem 15. Oktober und dem 15. April müssen Winterreifen verwendet werden oder Schneeketten mitgeführt werden. Für Südtirol im Stadtgebiet Bozen gilt dies ebenfalls zwischen dem 15. November und dem 15. April.
Auf der Brenner-Autobahn gilt die sogenannte Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April. Sie legt fest, dass das Mitführen von Schneeketten Pflicht ist, sofern keine Winterreifen montiert sind. Dies wird ebenfalls durch ein entsprechendes Schild, welches die betroffenen Abschnitte und die Gültigkeitsdauer benennt, angezeigt. Wichtig: Gilt auch, wenn auf den betroffenen Abschnitten kein Schnee liegt. Bei Missachtung können Verwaltungsstrafen zwischen 80 und 318 Euro drohen. Zudem kann die Weiterfahrt untersagt werden.
Für PKW gilt die Schneekettenpflicht bei Beschilderung mit dem Verkehrsschild mit dem Schneekettensymbol. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen für mindestens zwei Antriebsräder vom 1. November bis 15. April Schneeketten mitführen. Die Schneeketten müssen der ÖNORM V5117 entsprechen bzw. eine EU-Genehmigung haben.
Die Schneekettenpflicht wird in der Schweiz mit dem Schild “Schneeketten obligatorisch” angeordnet. Allradfahrzeuge können von der Schneekettenpflicht ausgenommen sein (Zusatzschild “4x4 ausgenommen”). Im Kanton Graubünden gilt die Sonderregelung, dass Fahrzeuge mit Allradantrieb größere Straßen in den Wintersportorten ohne Schneeketten befahren dürfen - auch wenn das Schild “Schneeketten obligatorisch” diese eigentlich anordnet.
Welche Bußgelder drohen beim Fahren ohne Schneeketten?
Für das Fahren ohne Schneeketten, obwohl die Verwendung durch ein Zeichen angeordnet ist, können Bußgelder wie folgt fällig werden:
Land | Bußgeld |
Deutschland | 20 € |
Österreich | bis zu 5.000 € |
Schweiz | ca. 90 € |
Italien | 42 bis 345 € |
Frankreich | 135 € |
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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.
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