11.03.2019

Schuldanerkenntnis nach einem Unfall – sinnvoll oder nicht?

Sind Sie in einen Unfall verwickelt, sollten Sie keinesfalls ein voreiliges Schuldanerkenntnis abgeben. Auch wenn Sie noch die alte Regel im Kopf haben: „Beim Auffahrunfall – wer hat Schuld? Natürlich immer der, der auffährt“ – Lassen Sie sich vor Ort auf keine Zugeständnisse ein. Wichtiger als die Schuldfrage zu klären, sind erst einmal folgende Dinge.

Was tun bei einem Autounfall?

Sie sollten den Warnblinker einschalten, die Unfallstelle absichern und eine Warnweste anziehen. Verletzte müssen versorgt und gegebenenfalls Rettungskräfte verständigt werden. Ist die Polizei nicht vor Ort, da nur ein geringer Sachschaden entstanden ist, sollten sie selbst einen Unfallbericht anfertigen. Darin ist der Unfallverlauf so konkret wie möglich zu beschreiben. Hierzu gehören Angaben zu Ort und Zeit sowie eine Skizze, die den Hergang schildert. Lassen Sie sich alle Dokumente vom Unfallgegner unterzeichnen. Die Schuldfrage des Unfalls spielt hier keine Rolle. Notieren und fotografieren Sie die an den Fahrzeugen entstandenen Schäden. Tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Personen- und Versicherungsdaten aus – Kennzeichen, Anschrift des Fahrzeughalters, Versicherer, Vertragsnummer. Unverzüglich sollten Sie den Unfall der Versicherung melden, auch wenn Sie nicht schuld sind. Namen und Anschriften von möglichen Unfallzeugen sind ebenfalls hilfreich. Eine komplette Checkliste steht hier zum Download bereit.

Ein Schuldanerkenntnis – was ist das?

Eine mündliche oder schriftliche Angabe, in der Sie aussagen, dass Sie die Schuld am Unfall tragen, nennt man Schuldanerkenntnis. Problematisch wird es, wenn Sie vorher über die Schuldfrage diskutiert und dann eine Aussage zur eigenen Schuld getroffen haben – denn dann kann nicht mehr von einer unüberlegten Aussage ausgegangen werden. Auch ein schriftliches Eingeständnis ist bindend und hat nach dem Unfall auch vor Gericht Bestand. Es wird sehr schwierig, dieses Schuldanerkenntnis zu widerrufen. Von einem Schuldanerkenntnis nach dem Unfall ist also dringend abzuraten.

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Unterschied kausales und abstraktes Schuldanerkenntnis

Man unterscheidet zwei Arten von Schuldanerkenntnissen: das kausale und das abstrakte. Das kausale Schuldanerkenntnis oder deklaratorisches Schuldanerkenntnis muss auf den konkreten Unfall Bezug nehmen (es wird auch schuldbestätigendes Schuldanerkenntnis genannt). Der Bundesgerichtshof hat hierzu gesagt, dass das deklaratorische Schuldanerkenntnis Streit beilegen soll. Waren sich die Parteien also nicht einig, wer die Schuld am Unfall trägt, hat sich derjenige, der das Schuldanerkenntnis abgegeben hat, bereit erklärt, die Schuld auf sich zu nehmen und somit einen Vertrag darüber geschlossen.

Das abstrakte Schuldanerkenntnis gemäß §781 BGB schafft sogar eine neue rechtliche Anspruchsgrundlage. Das bedeutet, wenn Sie ein solches Schuldanerkenntnis abgegeben haben, ist allein dies vor Gericht von Bedeutung und nicht mehr die tatsächliche Verursachung des Unfalls. Denn es handelt sich hierbei um einen schriftlichen Vertrag, der die eigentlichen Umstände des Unfalls nun irrelevant werden lässt. Liegt ein solches Anerkenntnis vor, ist es bindend – unabhängig von der Schuldfrage. Diese Form des Eingeständnisses kann zwar widerrufen werden, allerdings trägt der Schuldner in diesem Fall die Beweispflicht.

Beweiserleichterung

Liegen solche „Verträge“ nach richterlicher Einschätzung nicht vor, kann es sich bei einer abgegebenen Erklärung auch um eine Beweiserleichterung handeln. Diese kann gegeben sein, wenn der Geschädigte aufgrund der Aussage zum Beispiel auf eine polizeiliche Unfallaufnahme oder sonstige Beweissicherungen verzichtet hat. Im Rahmen der Beweiswürdigung wird das Gericht solche Aussagen dann als Beweis des Beschuldigten gegen sich selbst ansehen.

Auswirkungen des Schuldanerkenntnisses auf Versicherungsleistungen

Für die Übernahme der Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung zuständig. Für die Abwehr von Ansprüchen greift dagegen die Haftpflichtversicherung. Ein Schuldanerkenntnis kann auch Auswirkungen auf die Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung haben: Manche Versicherungen verweigern die Kostenübernahme, wenn ihr Kunde ein Schuldanerkenntnis am Unfallort abgegeben hat. Der Grund: Versicherungsnehmer sind dazu verpflichtet, die Zahlungen der Versicherung auf Schäden zu reduzieren, die er auch wirklich verursacht hat. Bezieht ein solches Anerkenntnis nun auch Schäden ein, die nicht alleinig vom Versicherten verschuldet wurden, muss die Versicherung bei der Schadensregulierung nicht einspringen.

Was passiert, wenn kein Schuldeingeständnis vorliegt?

Die Situation „Autounfall – wer ist schuld?“ nimmt ohne Schuldeingeständnis wie folgt ihren Lauf: Haben Sie und der Unfallgegner die Daten ausgetauscht, setzten sich die Versicherungen miteinander in Verbindung. Dann werden unabhängige Gutachter beauftragt, die Schäden zu beziffern. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, wird meist eine Haftungsquote gebildet. Das bedeutet, das Gericht verteilt das Verschulden prozentual auf die Beteiligten auf und dieser Verteilung folgend teilen sich dann Ersatzansprüche auf.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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