27.04.2020

Schwänzen für Fridays for Future – Das droht Schülern

Mehr als 1.700 Kundgebungen in rund 100 Ländern: Die Klimabewegung „Fridays for Future“ wächst rasant. Doch die Kehrseite ist, dass viele Schüler der Schule fernbleiben, um an den Demonstrationen teilzunehmen. Ihr Argument: Das Klima ist wichtiger als die Schule. Doch ist das Schule schwänzen wegen der Klima-Demos überhaupt erlaubt? Welche Vorgaben macht das Gesetz hinsichtlich der Schulpflicht? Wer muss diese durchsetzen und welche Konsequenzen drohen bei einer Verletzung der Schulpflicht? Die Antworten gibt es in diesem Artikel.

Statt Schule zur Demo: Ist das erlaubt?

Grundsätzlich ja. Das in Artikel 5 und Artikel 8 Grundgesetz (kurz: GG) verankerte Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit gestattet allen Deutschen, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, um ihre Meinung kundzutun. Dieses Demonstrationsrecht können auch Schüler unter 18 Jahren wahrnehmen. Allerdings kollidiert das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit mit dem in Art. 7 GG verankerten staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Denn: Ob Schüler auch während der Unterrichtszeit zur Teilnahme an Demonstrationen befugt sind, ist rechtlich umstritten. Die Konferenz der Länderkultusminister nahm dazu im Jahr 1973 wie folgt Stellung:

„Die Teilnahme an Demonstrationen rechtfertigt nicht das Fernbleiben vom Unterricht oder eine sonstige Beeinträchtigung des Unterrichts. Das Demonstrationsrecht kann in der unterrichtsfreien Zeit ausgeübt werden.“

Im Einzelfall ist eine Abwägung der Interessen vorzunehmen. Dabei gilt: Je gewichtiger der Anlass für eine Demonstration ist, desto eher wird Schülern zugebilligt, eine Unterrichtsstunde ausfallen zu lassen.

Demonstration vs. Schulpflicht: Existiert ein Streikrecht für Schüler?

Nein. Zwar existiert die in Art. 9 GG geschützte Koalitionsfreiheit, welche auch das Streikrecht umfasst. Diese betrifft jedoch ausschließlich Arbeitskampfmaßnahmen von organisierten Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern. Ein Streikrecht für Schüler besteht im deutschen Recht hingegen nicht. Schüler unterliegen grundsätzlich der Teilnahmepflicht am Unterricht. Von dieser kann nur in engen Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – beispielsweise dem Tod eines nahen Angehörigen – abgewichen werden. Ein solcher Ausnahmefall ist bei einem Streik regelmäßig nicht gegeben.

Hinweis: Um ihr Kind legal auf eine Demo zu schicken, können Eltern einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Der Antrag muss begründet und bei der zuständigen Schulleitung eingereicht werden.

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Wer muss die Schulpflicht durchsetzen?

Erziehungsberechtigte sind zur Überwachung der Schulpflicht ihres Kindes verpflichtet. Entsprechende Regelungen sind in den Schulordnungen der einzelnen Bundesländer zu finden. Eltern müssen ihren Nachwuchs nicht nur bei der Schule anmelden, sondern auch dafür sorgen, dass ihr Kind regelmäßig zum Unterricht erscheint.

Fridays for Future Konsequenzen: Was passiert bei einer Verletzung der Schulpflicht?

Zunächst wird die Schule Erziehungsmaßnahmen in Form von Klassenbucheinträgen, mündlichen Tadeln oder erzieherischen Gesprächen ergreifen. Bei einer wiederholten Verletzung der Schulpflicht kommen auch weiterführende Ordnungsmaßnahmen in Frage. Zum Beispiel:

  • die Versetzung in eine Parallelklasse
  • die Überweisung an eine andere Schule
  • ein Unterrichtsausschluss von bis zu 3 Monaten

 

Schüler ab 14 Jahren können zusätzlich mit einem Ordnungsgeld i.H.v. Bis zu 1.000 Euro belegt werden. In Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland können Schüler sogar strafrechtlich verfolgt werden. Im Falle einer Verurteilung droht eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten.

Schule schwänzen: Droht auch den Eltern eine Strafe?

Ja. Bei wiederholtem Schule schwänzen leitet das zuständige Schulamt ein Bußgeldverfahren gegen die Erziehungsberechtigten ein. Tragen diese keine ausreichende Entschuldigung für das Fehlen ihres Kindes vor, droht eine Geldbuße. Wie hoch diese ausfällt, unterscheidet sich je nach Bundesland. So erhebt Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 300 Euro pro Fehltag, in Thüringen sind Bußgelder von insgesamt bis zu 1.500 Euro möglich.

Schüler streiken für Klimaschutz: Welche Strafen gab es bisher?

Die Frage ist nicht einheitlich zu beantworten, da der Strafenkatalog je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt. In einigen Fällen schauten Lehrer offenkundig weg, um ihren Schülern die Teilnahme an Demonstrationen ohne rechtliche Konsequenzen zu ermöglichen. In anderen Fällen wurden Verweise erteilt oder die Fehlstunden des Schülers als unentschuldigt eingetragen.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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