06.06.2019

Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer – Die Unterschiede

Viele Selbständige stellen sich die Frage, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibende sind. Die Grenzen sind oft fließend und lassen sich nur anhand einer detaillierten Betrachtung des Einzelfalls ziehen. Erfahren Sie, worin die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Gewerbe und einer freiberuflichen Tätigkeit bestehen und ab wann man sein Unternehmen in das Handelsregister eintragen müssen.

Selbständigkeit: Was ist das überhaupt?

Die allgemeine Rechtsgrundlage für die berufliche Selbständigkeit ist der Grundsatz der Gewerbefreiheit gemäß § 1 Abs. 1 GewO. Selbständig ist man dann, wenn sogenannte selbständige Arbeiten ausgeführt werden. Dies sind Tätigkeiten, die nicht in einem abhängigen Arbeitsverhältnis durchgeführt, jedoch mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, vorgenommen werden. Eine Selbständigkeit liegt vor, wenn man:

  • eigenverantwortlich arbeitet
  • frei über Arbeits- und Betriebsmittel verfügt
  • in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist 
  • keinem Direktionsrecht unterliegt

 

Als Selbständiger ist man entweder ein Gewerbetreibender oder aber freiberuflich tätig.

Wann ist ein Selbständiger ein Gewerbetreibender?

Gewerbetreibender im Sinne des Gewerberechts ist jeder, der ein Gewerbe betreibt. Ein Gewerbe wird durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet:

  • Selbständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Dauerhaftigkeit

 

Sofern keine Anhaltspunkte für eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen, sind Selbständige nach § 15 EStG zunächst einmal grundsätzlich Gewerbetreibende. Man muss sein Gewerbe gemäß § 14 Abs. 1 GewO beim Gewerbeamt anmelden und unterliegt der Gewerbesteuer nach § 2 GewStG.

Wann ist ein Selbständiger ein Freiberufler?

Selbständige können jedoch auch freiberuflich tätig sein. Eine freiberufliche Tätigkeit ist nach deutschem Recht kein Gewerbe. Freiberufler unterscheiden sich von Gewerbetreibenden nach § 1 Abs. 2 PartGG durch eine „besondere berufliche Qualifikation“ und die „eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art“. Der § 18 EStG definiert sogenannte Katalogberufe, dazu zählen unter anderem:

  • Heilberufe, z.B. Ärzte, Heilpraktiker und Psychologen
  • rechts- und steuerrechtsberatende Berufe, z.B. Rechtsanwälte und Notare
  • naturwissenschaftliche und technische Berufe, z.B. Ingenieure und Architekten
  • Kulturberufe, z.B. Journalisten, Künstler und Erzieher

 

Als Freiberufler muss man kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden. Man zahlt auch keine Gewerbesteuer und unterliegt außerdem nicht der Gewerbeaufsicht.

Wer entscheidet, ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist?

Ob man Gewerbetreibender oder freiberuflich tätig ist, entscheidet das Finanzamt anhand einer von einem selbst eingereichten Tätigkeitsbeschreibung oder einer Betriebsprüfung. Bevor man als Selbständiger relevante Informationen an die Finanzbehörden übermittelt, sollten ein Rechtsbeistand zu Rate gezogen werden, um eine Einschätzung zu seinem Nachteil zu verhindern. Eine zuverlässige Berufs-Rechtsschutzversicherung hilft bei der Suche nach einem Anwalt.

Wann ist ein Selbständiger ein „Unternehmer“?

Der rechtliche Begriff des „Unternehmers“ (§ 14 BGB) hat vor allem bei der Anwendbarkeit verbraucherschützender Vorschriften eine große Bedeutung. Grundsätzlich gilt: Im Sinne des § 14 BGB handelt ein Selbständiger, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, dann als Unternehmer, wenn der Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Zusammenhang zu seiner beruflichen Betätigung steht.

Ein Beispiel: Man bucht als selbständiger Anwalt einen Flug zu seinem nächsten Kunden. In diesem Fall handelt man als Unternehmer, da die Buchung der selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist. Verkauft man seinen beruflich genutzten Schreibtisch, gilt man bei diesem Rechtsgeschäft ebenfalls als Unternehmer. Mietet man jedoch für sich und seine Familie eine private Wohnung, so tut man dies als Verbraucher.

Bei der Beurteilung, ob man als Unternehmer handelt, kommt es also immer auf das konkrete Rechtsgeschäft an. Ist dieses der selbständigen Tätigkeit zuzuordnen, gilt man als Unternehmer. Handelt man als Privatperson, gilt man als Verbraucher und genießt den Verbraucherschutz.

Wann hat ein Selbständiger eine Firma?

Ein Selbständiger hat nur dann eine Firma, wenn:

  • er ein Gewerbetreibender ist
  • in das Handelsregister eingetragen ist

 

Der Begriff „Firma“ stammt aus dem Handelsrecht und bezeichnet gemäß § 17 Abs. 1 HGB nicht ein Unternehmen als Ganzes, sondern lediglich den Namen, unter welchem ein Kaufmann seine geschäftliche Tätigkeit betreibt. Ein Selbständiger, der nicht ins Handelsregister eingetragen ist, hat oder ist keine Firma im handelsrechtlichen Sinne.

Wie eine Firma gebildet werden muss, regeln die §§ 18, 19 und 30 HGB. Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht irreführend sein. Als Faustregel gilt: Der oder die Inhaber des Unternehmens müssen eindeutig feststellbar sein.

Das bedeutet für gewerbetreibende Kaufleute: Da das Unternehmen im öffentlich einsehbaren Handelsregister eingetragen ist, können Geschäftspartner dort überprüfen, wer hinter der Firma steckt. Fantasienamen sind also möglich. Freiberufler und andere Nicht-Kaufleute sind in der Regel nicht ins Handelsregister eintragen. Hier muss der Name des Inhabers aus der Unternehmensbezeichnung hervorgehen.

Muss sich ein Selbständiger ins Handelsregister eintragen?

Grundsätzlich nein. Als Gewerbetreibender muss man sich nur dann ins Handelsregister eintragen, wenn das Unternehmen gemäß § 1 HGB „nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ erfordert. Zu berücksichtigen sind hierbei unter anderem:

  • der Jahresumsatz oder Gewinn
  • die Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
  • die Größe der Geschäftsräume
  • die Anzahl der Beschäftigten
  • die Art der Buchführung

 

Andere Selbständige, zum Beispiel Kleingewerbetreibende und Freiberufler, dürfen sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen und zum Kaufmann werden.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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