08.07.2019

Reise stornieren – Gründe, Kosten & Fallstricke

Die lang ersehnte Urlaubsreise steht bevor – die Vorfreude steigt. Palmen, Sonne, Meer… oder Winterglück im Schnee? Auf jeden Fall endlich Zeit zum Ausspannen. Was für ein Ärger, wenn dann etwas dazwischenkommt. Das Kind bricht sich kurz vor der Abreise ein Bein oder ein Virus legt die ganze Familie lahm. Es gibt viele Reiserücktrittsgründe. Gut, wenn man eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat. Eine Reise stornieren ohne Reiserücktrittsversicherung ist aber auch möglich. Was gilt es zu beachten, wenn man eine Reise stornieren will?

Wann kann man eine Reise stornieren?

Eine Reise stornieren ist immer möglich, denn grundsätzlich kann man stets von einem einmal geschlossenen Vertrag zurücktreten. Die Frage ist nur, was es kostet, eine Reise zu stornieren. Der Reiseveranstalter kann nämlich – je nach vertraglich vereinbarten Bedingungen – eine Entschädigung fordern, die einen Teil oder sogar den gesamten Reisepreis abdeckt.

Die Höhe der Entschädigung kann entweder individuell oder durch vorformulierte Vertragsbedingungen wie den Allgemeinen Reisebedingungen festgelegt werden. Laut § 651h BGB muss eine angemessene Entschädigungspauschale auf Grundlage folgender Punkte bemessen werden:

  1. Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,
  2. zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters und
  3. zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Anders gesagt: Es kommt auf den Zeitpunkt der Stornierung an. Je kürzer vor dem geplanten Reiseantritt storniert wird, umso höher fällt die Entschädigungssumme aus.

Zur Berechnung werden gestaffelte Pauschalen angewandt. Die Entschädigungssumme muss dem Reisepreis angemessen und transparent sein. Nur so entspricht sie dem Verbraucherrecht. Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 20 und 100 Prozent der gesamten Reisekosten. Für unterschiedliche Reisearten können die Entschädigungssummen und -Staffeln variieren. So werden Last-Minute-Reisen anders behandelt als lange im Voraus geplante Reisen, Motorradrundreisen anders als Kreuzfahrten.

Es gibt natürlich auch schwerwiegende Reiserücktrittsgründe, wo selbst bei einem Reiserücktritt ohne Versicherung keine Stornogebühren anfallen. Der Reisevertrag kann dann kostenfrei gekündigt werden. Gemäß § 651h BGB „kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.“ Zu diesen Umständen zählen Naturkatastrophen oder terroristische Anschläge. Dabei kommt es aber immer auf die Umstände im Detail an.

Reiserücktritt – Welche Gründe werden anerkannt?

Gravierende Unfälle mit Folgeschäden sowie plötzliche und unerwartete, schwerwiegende Krankheit eines Reiseteilnehmers sind die weitaus häufigsten Gründe für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch. Die Versicherungsgesellschaften holen im Schadensfall genaue Auskünfte beim behandelnden Arzt ein. Hierfür muss der Versicherte seinen Arzt von der Schweigepflicht entbinden. Wichtig ist, dass die Rücktrittsgründe bei Buchung und Antritt der Reise noch nicht bekannt waren. Es gibt übrigens keine Krankheiten, die pauschal als Reiserücktrittsgründe anerkannt oder abgelehnt werden. Es kommt immer auf den individuellen Fall an.

Weitere häufige Reiserücktrittsgründe sind

  • Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung eingetreten ist (wenn der errechnete Geburtstermin im Reisezeitraum liegt oder vom Reiseziel Gefahr für Mutter und Kind ausgeht)
  • Komplikationen bei einer bestehenden Schwangerschaft, die bei Reisebuchung nicht als Risikoschwangerschaft eingestuft war
  • Impfunverträglichkeit und daraus entstandene Komplikationen
  • Gravierende Sachschäden am Eigentum (z.B. durch Einbruch oder Brand)
  • Todesfall in der Familie oder schwerwiegende Erkrankung eines Familienangehörigen
  • Arbeitsplatzverlust durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung

 

Darüber hinaus gilt bei der Reiserücktrittsversicherung: Gründe anderer Art können je nach Versicherer durch erweiterten Schutz abgesichert werden. So zum Beispiel, wenn man seinen Job selbst kündigt, sich vom Partner trennt, zu einer Hochzeit eingeladen wird oder das Haustier erkrankt. Die Liste der möglichen Reiserücktrittsgründe ist lang.

Wann zahlt die Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt, wenn einer oder mehrere der versicherten Reiserücktrittsgründe eintritt. Welche Gründe für Reiserücktritt das sein können, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt. Die beschriebenen häufigen Reiserücktrittsgründe sollten bei einer guten Reiserücktrittsversicherung standardmäßig abgedeckt sein. Wichtig ist, dass sie für den Versicherten und seine nahen Angehörigen zutreffen. Dann greift die Reiserücktrittsversicherung nicht nur, wenn der Reiserücktrittsgrund beim Versicherten selbst liegt, sondern auch, wenn beispielsweise Kinder oder Ehepartner betroffen sind.

Kommt es zur Stornierung einer Reise, muss der Versicherte die Kosten zunächst direkt beim Reiseveranstalter begleichen. Damit die Reiserücktrittsversicherung die Kosten übernimmt, benötigt sie die Buchungsunterlagen der Reise sowie eine Rechnung über die Stornierungsgebühren. Je nach Reiserücktrittsgrund müssen die jeweiligen Belege beigefügt werden. So zum Beispiel bei Krankheit ein ärztliches Attest oder bei einem Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde.

Wenn die Versicherungsgesellschaft die Reiserücktrittsgründe anerkennt, erhält der Versicherte eine Erstattung der angefallenen Kosten. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt wird die volle Summe ausgezahlt, bei Tarifen mit Selbstbehalt wird die Auszahlung um diesen Betrag reduziert.

Ganz wichtig: Die Reiserücktrittsversicherung muss rechtzeitig vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei den meisten Versicherern reicht die Abschlussfrist bis 30 Tage vor Reiseantritt. Es gibt jedoch auch abweichende Vertragsbedingungen.

Stornierung von Flügen

Nicht jeder Mensch reist gerne als Pauschaltourist. Wer es individueller mag, stellt sich Verkehrsmittel, Unterkunft und Verpflegung selbst zusammen, zum Beispiel Flugzeug, Ferienhaus und Selbstverpflegung. Bei einem Reiserücktritt müssen die einzelnen Reisebausteine dann separat storniert werden.

Besonders bei der Stornierung von Flügen gibt es immer wieder Unsicherheiten seitens der Kunden. Zur Orientierung dienen folgende Fakten:

  • Ein Flug kann jederzeit vor Antritt durch den Fluggast storniert werden.
  • Fluggesellschaften dürfen laut Bundesgerichtshof (BGH) keine pauschalen Bearbeitungsgebühren für Stornierung und Rückerstattung fordern.
  • Dem Fluggast steht die vollständige Rückerstattung von Steuern und Flughafengebühren zu. Anderslautende Angaben der Fluggesellschaften sind ungültig.
  • Laut BGH dürfen Fluggesellschaften ausschließen, dass Kunden das Flugticket stornieren können.

 

Und wie kriegt man sein Geld bei der Stornierung von Flügen zurück? Die Fluggesellschaft erstattet das Geld nicht automatisch – der Kunde muss aktiv werden. Bei einigen Anbietern gibt es dafür ein Onlineformular. Ist das nicht der Fall, muss die Erstattungsforderung schriftlich an die Fluggesellschaft gesendet werden. Bei Problemen kann ein Anwalt helfen, am besten ein Anwalt mit Schwerpunkt Reiserecht.

Hinsichtlich Anwaltskosten und möglicherweise entstehende Prozesskosten können Sie sich über eine entsprechende Reiserechtsschutzversicherung im Rahmen der geltenden allgemeinen Rechtsschutzbedingungen absichern.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

Rechtsschutz online abschließen

Sichern Sie sich gegen rechtliche Streitigkeiten ab mit dem zuverlässigen DEURAG Rechtsschutz! Ihre Optionen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz für Mieter
  • Rechtschutz für Vermieter
Icon Online Rechner