26.11.2018 – zuletzt aktualisiert am: 11.04.2022

Taxifahrt: Alles zur Beförderungspflicht und Fahrgastrechten

Der Ablauf einer Taxifahrt ist im Grunde klar und einfach: Ein Taxi steht bereit, ein Fahrgast steigt ein, wird schnellstmöglich ans Ziel gebracht und bezahlt für die erbrachte Leistung. Was aber, wenn es mal nicht so glatt läuft? Inwieweit besteht eine Beförderungspflicht für Taxis? Kann man den Hund oder den großen Koffer problemlos mitnehmen? Was ist während der Fahrt erlaubt, was nicht? Diese und weitere Fragen rund um Beförderungsrechte und -pflichten bei Taxifahrten klärt unser Artikel.

Besteht bei jedem Taxi eine Beförderungspflicht?

Taxis haben ein sogenanntes Pflichtfahrgebiet. Das Pflichtfahrgebiet umfasst mindestens das örtliche Stadtgebiet und, falls es in der Nähe einen Flughafen gibt, meist auch den. Innerhalb dieses Bereichs darf die Personenbeförderung grundsätzlich nicht verweigert werden. Diese Betriebspflicht zur Beförderung ergibt sich aus §22 Personenbeförderungsgesetz in Verbindung mit §13 Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr. Dies gilt auch bei sehr kurzen Fahrten und der Beförderung von leicht alkoholisierten Personen.

Taxi verweigert Fahrt: Wann besteht keine Beförderungspflicht?

Trotz der Beförderungspflicht gibt es einige Fälle, in denen Taxis die Fahrt verweigern können, um den eigenen Schutz oder den anderer zu gewährleisten. Die Taxifahrt kann verweigert werden, wenn ein Fahrgast:

  • sichtbar betrunken ist oder unter Drogen steht
  • sich aggressiv verhält
  • eine Waffe mit sich führt
  • stark blutende Verletzungen oder ein sehr schmutziges Äußeres hat
  • Dinge aus dem Taxi wirft
  • zu große oder stinkende Gegenstände transportieren will


Übrigens haben Schwangere, bei denen die Wehen eingesetzt haben, keinen besonderen gesetzlichen Anspruch auf die Beförderung im Taxi.

Muss das Taxi die kürzeste Strecke fahren?

Wurde kein anderslautender Wunsch geäußert, ist das Taxi verpflichtet, stets auf der kürzesten Strecke zum gewünschten Ziel zu fahren. Im Pflichtfahrgebiet ist das Taxi laut Tarifpflicht außerdem dazu angehalten, die Person zum ortsüblichen Tarif zu befördern.

Festpreisabsprachen, bei denen das Taxameter nicht eingeschaltet wird, sind illegal. Der gültige Tarif muss auf einem Aufkleber an der Scheibe für die Fahrgäste ersichtlich sein und der Fahrer oder die Fahrerin muss eine Taxi-Quittung ausstellen.

Auch Kinder haben einen Anspruch auf Beförderung in einem Taxi. Hier gibt es allerdings einen Zwiespalt: Kinder müssen während der Taxifahrt in einem geeigneten Kindersitz sitzen. Taxis sind aber nicht dazu verpflichtet, so einen Sitz immer mitzuführen. Es gibt also 3 Wege:

  1. Die Aufsichtsperson sorgt selbst für einen geeigneten Sitz.
  2. Wenn das Taxi bestellt wird, wird auf die Mitnahme von Kindern hingewiesen und um einen Kindersitz gebeten.
  3. Das Taxi fordert alternativ einen Ersatzwagen mit Kindersitz an.

Die Beförderungspflicht gilt auch für die Mitnahme von Hunde und Katzen (letztere allerdings im Katzenkorb). Dabei dürfen die Tiere aber nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden. Lediglich kleine Hunde dürfen im Fußraum sitzen, größere im Kofferraum eines Kombis oder Großraumtaxis. Ist der Fahrer oder die Fahrerin allergisch gegen das Tier oder hat Angst vor ihm, darf die Beförderung verweigert werden. In diesem Fall muss allerdings ein Ersatzwagen bestellt werden.

Taxi bestellen: Was ist zu beachten?

Wer ein Taxi benötigt, ruft ein Taxiunternehmen spontan an oder bestellt dieses im Voraus. Doch was ist zu beachten, sobald das Taxi bestellt ist?

Muss man die Taxianfahrt bezahlen?

Taxi bestellt und nicht in Anspruch genommen - was gilt?

 

Wird ein Taxi bestellt, zum Beispiel telefonisch oder per App, kann manchmal bereits Geld für die Anfahrt berechnet werden. Das hängt vom jeweiligen Taxi-Unternehmen sowie der Länge der Anfahrt ab. Um nicht unangenehm überrascht zu werden, sollte man die Anfahrtskosten bereits bei der Bestellung besprechen.

 

Aus Versehen oder weil ein anderes Taxi früher verfügbar war: Es kann passieren, dass man ein Taxi vorbestellt, dann aber ein anderes nimmt. Was soll schon passieren?

 

Tatsächlich ist mit der Bestellung ein Werkvertrag über eine Taxifahrt entstanden, bei dem beide Parteien für seine Erfüllung sorgen müssen. Tut die Person, die das Taxi bestellt hat dies nicht, weil er oder sie doch ein anderes Taxi nimmt und das Taxi nicht wieder abbestellt, hat das Taxiunternehmen einen Entschädigungsanspruch.

 

Welche Versicherung hilft im Streitfall?

Gibt es Umstände zu bemängeln, hilft der Vertrags-Rechtsschutz, der in einer privaten Rechtsschutzversicherung enthalten ist. Er greift, wenn eine Privatperson einen Vertrag (in diesem Falle mit dem/der Taxifahrer/in über die Beförderung) abgeschlossen hat.

Im Falle eines Unfalls, bei dem die versicherte Person sich verletzt hat, können eventuelle Schadensersatzansprüche ebenfalls über die private Rechtsschutzversicherung geltend gemacht werden, wenn die Police einen Verkehrs-Rechtsschutz umfasst.

Fahrgastrechte bei Taxifahren: Was ist erlaubt uns was nicht?

Grundsätzlich sollte man rücksichtsvoll mit dem Auto und der fahrenden Person umgehen. Gleichzeitig muss man sich aber während der Fahrt nicht unwohl fühlen. Folgende Rechte und Pflichten haben Fahrgäste:

Ob am Bahnhof, Flughafen oder in der Innenstadt: Taxen reihen sich gerne an belebten Plätzen auf. Doch muss das erste Taxi in der Schlange genommen werden? Nein, denn: Eine Pflicht, das erste Taxi zu nehmen, gibt es nicht.  Generell hat man freie Wahl, welches Fahrzeug man nutzen möchte und ist nicht dazu verpflichtet, das erste in der Schlange zu nehmen. Weder darf ein Fahrer oder eine Fahrerin an ein anderes Taxi vor sich verweisen, noch kann er oder sie darauf bestehen, selbst die Taxifahrt auszuführen.

Gemäß den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind Taxen von der 3G-Regelausgenommen. Stattdessen sind Fahrgäste verpflichtet, eine geeignete Schutzmaske (OP oder FFP2) zu tragen (Stand 11.01.2021)

Fahrgäste dürfen sich grundsätzlich den Sitzplatz frei auswählen.

Alle Fahrgäste müssen während der Fahrt ordnungsgemäß angeschnallt sein.

Rauchen ist im Wagen während der Taxifahrt nicht gestattet. Auf Wunsch darf das Fenster geöffnet werden.

Bei Musik darf die mitfahrende Person Lautstärke und Radiosender bestimmen. Wenn keine Musik oder ein Gespräch gewünscht wird, kann dies geäußert werden und die fahrende Person muss dem nachkommen.

Beschädigungen oder Verschmutzungen muss eine Taxifahrerin oder ein Taxifahrer nicht tolerieren und kann die Fahrt entsprechend beenden. Auslagen für Reparatur und Reinigung können dem Fahrgast in Rechnung gestellt werden.

Taxi bezahlen: Kann ich ein Taxi auf Rechnung bezahlen?

Hat man versehentlich das Portemonnaie vergessen oder akzeptiert das Taxi keine Kartenzahlung, ist das erst einmal nicht schlimm: Die Personalien können hinterlegt und die Rechnung später begleichen werden. Ob dabei Bearbeitungsgebühren entstehen, sollte aber mit dem Taxiunternehmen geklärt werden.

Ist ein Gepäckaufschlag für die Taxifahrt zulässig?

Hand- und Reisegepäck des Reisenden muss bis höchstens 50 kg mitgenommen werden – und das kostenlos. Der Fahrer oder die Fahrerin muss es sicher und (möglichst) so, dass alles reinpasst, im Fahrzeug verstauen.

Was muss auf der Taxi-Quittung stehen?

Damit eine Taxi-Quittung vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Taxi-Unternehmens
  • Ordnungsnummer des Taxis
  • Fahrtstrecke (Start- und Endpunkt)
  • Fahrpreis
  • Steuersatz
  • Datum
  • Unterschrift des Fahrers


Bei Beträgen über 150 Euro müssend diese Angaben außerdem enthalten sein:

  • ausgewiesener Mehrwertsteuerbetrag
  • Steuer- oder Umsatzsteuernummer
  • Rechnungsnummer

 

Taxi nicht bezahlt: Ist das eine Straftat?

Anders sieht es aus, wenn von Anfang an kein Zahlungswille besteht. Dann begeht der Mitfahrende eine Straftat und kann vom Taxifahrer festgehalten werden, bis die Polizei eintrifft.

 


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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