18.01.2021 – zuletzt aktualisiert am: 20.05.2026

Unfall mit Mietwagen: Wer zahlt den Schaden?

Falsch eingeschätzte Fahrzeugmaße und ein ungewohntes Fahrverhalten sind typische Unfallursachen – gerade bei Mietfahrzeugen. Wie sich Fahrer nach einem Unfall mit einem Mietauto richtig verhalten, wer entstandene Schäden zahlt und wann welche Versicherung greift, klärt dieser Artikel.

Verhalten nach einem Verkehrsunfall mit einem Mietwagen

Zunächst einmal gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Verkehrsunfall mit einem privaten oder dienstlichen PKW. Das bedeutet:

  1. Unfallstelle absichern

  2. bei eventuellen Verletzungen erste Hilfe leisten

  3. den Notruf wählen

Wer seinen Mietwagen beschädigt, sollte stets die Polizei rufen. Dies gilt auch bei leichten Unfällen, wie beispielsweise einem Parkschaden oder einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug oder einer Straßenlaterne. Der Grund: Die Polizei nimmt den Unfall auf, dokumentiert die Schäden und erleichtert auf diese Weise die späteren Abrechnungen mit der Kfz-Versicherung. Zudem erhalten die allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Autovermieter einen Passus, welcher die Benachrichtigung der Polizei erforderlich macht.

Im Anschluss ist der Unfallbericht auszufüllen. Dieser befindet sich in der Regel im Handschuhfach des Mietfahrzeugs. Im Anschluss sollte umgehend der Mietwagenanbieter informiert werden.

Unfall mit Mietwagen: Wer zahlt den Schaden?

Ob Auffahr-Unfall oder Parkrempler: Entstehen am Mietwagen Schäden, muss die Schadensregulierung geklärt werden. Grundsätzlich ist ein Mietwagen – wie jedes andere Fahrzeug – durch eine Haftpflichtversicherung geschützt. Sie übernimmt Schäden, die der Unfallverursacher anderen zufügt.

Gerät der Mieter mit einem Mietfahrzeug unverschuldet in einen Unfall, greift die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Diese reguliert die entstandenen Schäden am Mietfahrzeug sowie an den Fahrzeugen etwaiger weiterer Unfallbeteiligter.

Praxis-Beispiel:

Herr Schäfer mietet ein Fahrzeug und wird unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Am Mietfahrzeug entsteht ein Sachschaden in Höhe von 5.000,- €. Er wird leicht verletzt und möchte beim Unfallverursacher auch Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 1.200 € geltend machen und vergleicht sich in der ersten Instanz. Der Verkehrsrechtsschutz der DEURAG übernimmt die Kosten von rund 3.500 €.

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Wer mobil ist, kann schnell – selbst verschuldet oder völlig schuldlos – in rechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden. Gut, wenn Sie dann auf die unkomplizierte, schnelle Hilfe von Rechtsexperten zählen können. 

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Autounfall mit dem Mietwagen: Welche Versicherung greift?

Für Schäden, die durch Eigenverschulden am Mietwagen entstehen, muss eine zusätzliche Versicherung gebucht werden. Hier bieten Autovermieter üblicherweise zwei Versicherungen an:

Teilkasko

Die Teilkasko-Versicherung deckt Schäden ab, die durch Fremdpersonen oder eine Außenwirkung entstanden sind. Hierzu zählen beispielsweise Wildunfälle, Vandalismus oder Witterungseinflüsse wie Sturm und Hagel.

Vollkasko

Eine Vollkasko-Versicherung umfasst alle Schadensregulierung einer Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden am Leihwagen, die durch einen Unfall entstanden sind. Der Vollkasko-Schutz gilt auch dann, wenn der Fahrer des Mietwagens den Unfall selbst verschuldet hat.

Hinweis: Beide Versicherungen können in der Regel mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass der Fahrzeugmieter entstandene Schäden bis zur Höhe der Selbstbeteiligung begleichen muss – erst Beträge, welche die Selbstbeteiligung übersteigen, werden von der Kfz-Versicherung übernommen.

Unfall mit Mietauto: Ersatzfahrzeug anfragen

Ist ein Mietauto nicht mehr verkehrstüchtig, bieten viele Autovermieter ihren Kunden für die restliche Dauer des Mietvertrags ein Ersatzauto an. Bei der Rückgabe des beschädigten Kfz ist darauf zu achten, dass ein ordnungsgemäßer Schadensbericht erstellt wird, der von der Autovermietung sowie dem Fahrzeugmieter unterschrieben wird. Auf diese Weise sind die entstandenen Schäden ordnungsgemäß dokumentiert, um Unstimmigkeiten mit den beteiligten Versicherungen zu vermeiden.

Unfall mit dem Mietwagen im Ausland

Wer in Deutschland ein Auto mietet und im Ausland unterwegs ist, sollte sich im Vorwege bei seinem Autovermieter über den Versicherungsschutz informieren. Eine gültige Kfz-Versicherung im Ausland wird über die IVK (Internationale Versicherungskarte, ehemals „Grüne Karte“) nachgewiesen. Diese besitzt eine internationale Gültigkeit und gilt  in über 45 Ländern. Seit 2025 kann diese Karte in den meisten Ländern auch digital auf dem Smartphone vorgezeigt werden.

Kommt es im Rahmen des Auslandsaufenthaltes zu einem Unfall, sollte den örtlichen Polizeibehörden die Versicherungskarte vorgezeigt werden. Sofern ein Schaden aufzunehmen ist, ist der EU-Unfallbericht auszufüllen. Anschließend können Betroffene den Zentralruf der Autoversicherer nutzen, um den Unfall zu melden. Die Rufnummer lautet innerhalb Deutschlands 0800 25 026, aus dem Ausland ist der Zentralruf der Autoversicherer unter der Rufnummer 0049 40 300 330 300 zu erreichen.

Üblicherweise wird das beschädigte Fahrzeug bei einem örtlichen Autovermieter zurückgegeben. Es ist darauf zu achten, dass dieser einen ausführlichen Schadensbericht erstellt, der zusammen mit dem Mietvertrag, einem Nachweis über die Kaution, sowie einem Nachweis über die Selbstbeteiligung bei der Autovermietung in Deutschland eingereicht wird.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.
 

Der eingestellte Blogbeitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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