03.12.2018 – zuletzt aktualisiert am: 04.02.2026

Vereinsgründung: Der Guide für einen eigenen e.V.

Mit der Vereinsgründung schließen sich gleichgesinnte Menschen zusammen. Gemeinsam wollen sie voller Engagement ein Projekt starten. Die bekannteste Form, die auch offiziell zu kommunizieren ist, ist der eingetragene Verein – e.V. abgekürzt. Dieser Artikel erklärt das Vorgehen bei der Gründung oder Auflösung eines Vereins und liefert wichtige Informationen zu den erforderlichen Angaben.

Wie wird ein Verein gegründet?

Um einen Verein zu gründen, müssen sich mindestens sieben Menschen zusammenfinden, die einen nicht gewinnorientierten Zweck verfolgen.

Ein nicht eingetragener Verein kann allerdings bereits aus zwei Mitgliedern bestehen. Ein Verein in Gründung trägt die Abkürzung e.V.i.G.  Eine Gründungsversammlung kann an einem beliebigen Ort abgehalten werden. Dabei müssen unter anderem Wahlen durchgeführt und eine Satzung beschlossen werden. Das Ergebnis dieser Wahlen wird im Gründungsprotokoll festgehalten. 

Checkliste für das Gründungsprotokoll

Die protokollführende Person erfasst folgende Angaben im Gründungsprotokoll des Vereins:

  • Ort und Tag der Veranstaltung
  • Namen der gewählten Protokollführenden und Versammlungsleitenden
  • Verabschiedung der Vereinssatzung
  • Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse während der Sitzung
  • Namen, Anschriften und Berufe der gewählten Vorstandsmitglieder

Das fertige Protokoll muss von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben und anschließend notariell beglaubigt werden. 

Braucht der Verein eine Geschäftsordnung?

Die Geschäftsordnung des Vereins ist ein Regelwerk für das interne Vereinsleben. Sie klärt, wie Versammlungen abgehalten werden, wie Abstimmungen und Entscheidungen ablaufen und wie der Verein organisiert wird. Auch wenn sie für die offizielle Gründung nicht vorgeschrieben ist, ist sie ein flexibles Instrument, um die Vereinsgeschäfte klar und transparent zu regeln.

Verein in das Vereinsregister eintragen?

Der Hauptgrund für die Eintragung ist die Trennung von Vereinsvermögen und dem Privatvermögen der Mitglieder. Das bedeutet, dass die Mitglieder nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für die Schulden des Vereins haften. Durch die Eintragung erlangt der Verein zudem volle Rechtsfähigkeit, was ihm das Handeln als eigenständige juristische Person ermöglicht.

Checkliste für die Eintragung

Nach der Gründungsversammlung reicht der Vorstand die nötigen Dokumente beim Notar ein, um die Unterschriften zu beglaubigen. Dieser leitet die beglaubigten Unterlagen an das zuständige Amtsgericht weiter. Dazu gehören:

  • Gründungsprotokoll
  • Ausweispapiere
  • Vereinssatzung
     

Außerdem leitet der Vorstand Folgendes an das Vereinsregister  weiter: 

  • Vereinssatzung 
  • Unterlagen über die Bestellung des Vorstandes 
  • Wahlprotokoll
  • Annahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder  

 

Wann ist ein Verein gemeinnützig?

Um die Gemeinnützigkeit für einen Verein zu beantragen, muss man sich an das Finanzamt wenden. Die Anerkennung erfolgt, wenn der Verein laut seiner Satzung und seiner tatsächlichen Arbeit steuerbegünstigte Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO) verfolgt. 

Ein gemeinnütziger Verein genießt mehrere Vorteile:

  • Steuerbefreiungen: Er ist von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit.
  • Umsatzsteuer: Er kann bei bestimmten Vorgängen von einem reduzierten Steuersatz bei der Umsatzsteuer profitieren oder sogar ganz befreit sein.
  • Spenden: Er darf Spendenbescheinigungen ausstellen, die den Spendenden steuerliche Vorteile bringen.

 

Was die Steuererklärung betrifft, so muss ein gemeinnütziger Verein keine Körperschaftsteuererklärung abgeben, solange er keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb betreibt oder dessen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen. Das Finanzamt kann den Verein jedoch alle drei Jahre auffordern, seine Gemeinnützigkeit nachzuweisen.

Wie sieht es mit der Haftung des Vorstands eines Vereins aus?

Gemäß §26 BGB vertritt der Vorstand den Verein nach außen und übernimmt seine Geschäfte. Er handelt damit im Auftrag des Vereins. Der Verein haftet als juristische Person für seine Mitglieder und seinen Vorstand.

Handelt der Vereinsvorstand beim Ausüben seines Amtes jedoch fahrlässig oder vorsätzlich und Dritten entstehen Schäden, kann er im Einzelfall auch mit seinem Privatvermögen haften.

Dies ist besonders wichtig bei der Erfüllung der Steuerpflichten oder im Falle einer drohenden Insolvenz. Zur Absicherung empfiehlt sich oft eine D&O-Versicherung (Directors & Officers) oder eine Vereinshaftpflichtversicherung.

Wie funktioniert die Auflösung eines gemeinnützigen Vereins?

Um einen gemeinnützigen Verein aufzulösen, muss die Mitgliederversammlung dies beschließen. Das Protokoll des Beschlusses muss notariell beglaubigt und beim Registeramt eingereicht werden.

Nach der Veröffentlichung der Auflösung beginnt ein Sperrjahr, in dem Gläubiger ihre Forderungen anmelden können. Nach Ablauf dieses Jahres fällt das restliche Vereinsvermögen – wenn in der Satzung nichts festgelegt ist – an den Fiskus.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht eingetragenen Verein?

Ein eingetragener Verein (e.V.) wird ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen. Er ist eine juristische Person, was bedeutet, dass der Verein selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf das Vereinsvermögen beschränkt. Ein nicht eingetragener Verein entsteht, sobald sich Personen für ein gemeinsames Ziel zusammenschließen. Er besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Mitglieder, die für den Verein handeln, haften persönlich und unbeschränkt.

Welche Dokumente sind für die Vereinsgründung notwendig?

Die wichtigsten Dokumente sind die Satzung und das Gründungsprotokoll. Die Satzung ist das „Grundgesetz“ des Vereins. Sie regelt den Namen, den Zweck, den Sitz, die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten, die Organe (z. B. Vorstand, Mitgliederversammlung) und die Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung. Das Gründungsprotokoll dokumentiert die Gründungsversammlung. Es hält fest, wer anwesend war, dass die Satzung beschlossen wurde und wer in den Vorstand gewählt wurde.

Was kostet eine Vereinsgründung?

Die Kosten variieren, aber man sollte mit folgenden Posten rechnen:

  • Notarkosten für die Beglaubigung der Unterschriften
  • Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Vereinsregister
  • Beratungskosten, falls juristische oder steuerliche Hilfe in Anspruch genommen wird

 

Welche Rolle spielt der Vorstand?

Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ des Vereins und vertritt ihn nach außen. Er ist für alle rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten verantwortlich und handelt im Namen des Vereins.

 


Weiterführende Quellen:

 

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass dieser Beitrag ausschließlich der allgemeinen Information dient und keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Die hier geteilten Inhalte können eine individuelle und verbindliche rechtliche Prüfung durch eine/en Rechtsanwältin/Rechtsanwalt oder eine andere qualifizierte Beratungsstelle nicht ersetzen.

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