02.11.2020

Der richtige Versicherungsschutz für kleine Handwerksbetriebe

Ob Fliesenleger, Gebäudereiniger oder Kfz-Werkstatt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist für Handwerksbetriebe essentiell. Denn bereits aus kleinen Fehlentscheidungen können hohe Schadenersatzforderungen entstehen. Beschädigungen an Betriebsgebäuden können sogar die gesamte Produktion stilllegen. Welche Versicherung wann greift und welche Kosten übernommen werden, klärt dieser Artikel.

Kleine Handwerksbetriebe: Die wichtigsten Versicherungen in der Übersicht

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerker schützt ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei Unachtsamkeit im Betriebsablauf. Beispielsweise dann, wenn Kunden oder Nachbarn das Unternehmen für eine Sachbeschädigung oder eine erlittene Verletzung haftbar machen. Entschädigt werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche im Rahmen der betrieblichen Handwerkstätigkeit entstanden sind. Wichtig: Die Obergrenze der Erstattung bildet die Deckungssumme. Wird diese überschritten, haftet der Unternehmer unbegrenzt.

Beispiel: Der Handwerker oder einer seiner Mitarbeiter beschädigt in einer Kundenwohnung den Parkettboden. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt den anfallenden Schaden.

Umwelthaftpflichtversicherung

Entstehen durch die handwerkliche Tätigkeit Schäden für die Umwelt, kann der Unternehmer haftbar gemacht werden. Eine Umwelthaftpflichtversicherung trägt die Kosten für Umweltschäden, welche durch Einwirken in Boden, Luft oder Wasser entstanden sind.

Beispiel: Schweißarbeiten in einem chemischen Betrieb verunreinigen das Wasser einer nahegelegenen Fischzucht. Die Folge ist ein Fischsterben, dessen Kosten eine Umwelthaftpflichtversicherung übernimmt.

Produkthaftpflichtversicherung

Die Haftung für fehlerhafte Produkte gilt in der gesamten EU – unabhängig davon, ob den Hersteller ein Verschulden trifft. Der Gesetzgeber spricht in diesem Fall von einer Gefährdungshaftung, nach derer ein Produkt bereits dann fehlerhaft ist, wenn beispielsweise die Gebrauchsanweisung missverständlich ist.

Beispiel: Ein Fleischereibetrieb übernimmt das Catering bei einer Hochzeitsfeier. Im Anschluss klagen viele Gäste über Magen-Darm-Beschwerden, die auf Salmonellen in der Vorspeise zurückzuführen sind. Eine Produkthaftpflichtversicherung trägt die Kosten für entstandene Personen- und Sachschäden.

Rechtsschutzversicherung

Ausbleibende Zahlungen durch Kunden, Gewährleistungskonflikte oder Werklohnforderungen: Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung für Handwerksbetriebe schützt das Unternehmen und greift in Fällen, welche im Rahmen der im Versicherungsschein angegebenen, selbstständigen Tätigkeit entstanden sind. Sie übernimmt beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten sowie Strafkautionen und Gutachterkosten.

Beispiel: Eine Arztpraxis bemerkt offene Gebühren. Da der behandelte Patient trotz wiederholter Mahnung nicht zahlt, sieht sich der Arzt gezwungen, einen Rechtsanwalt einzubeziehen. Eine Firmen-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für diesen sowie die entstehenden Gerichtskosten.

Internet- bzw. Vermögensversicherung

Ist ein Handwerksbetrieb Ziel eines Hackerangriffs, sind daraus entstandene Schäden von einer Internet- bzw. Vermögensversicherung abgedeckt.

Beispiel: Ein Mitarbeiter wird in einer Phishing-E-Mail aufgefordert, die Richtigkeit der Kontodaten des Unternehmens zu verifizieren. Nach einigen Tagen fehlt auf dem Geschäftskonto ein großer Geldbetrag. Eine Internetversicherung ersetzt den durch den Computerbetrug entstandenen Schaden.

Gebäudeversicherung

Das oder die Betriebsgebäude zählen häufig zum wichtigsten Kapital eines Handwerksunternehmens. Aus diesem Grund sollte es vor Schäden durch Blitz, Feuer, Sturm und Leitungswasser geschützt sein. Für Rohbauten oder Gebäude im Bau sind zusätzliche Versicherungen (Feuerrohbauversicherung bzw. Bauleistungsversicherung) empfehlenswert, welche den Rohbau vor unvorhergesehen Schäden während der Bauzeit schützen.

Beispiel: Ein starker Sturm beschädigt das Betriebsgelände und wichtige Produktionsstätten. Eine Gebäudeversicherung ersetzt die Kosten für das Aufräumen und den Wiederaufbau.

Betriebsinhalts-/Inventarversicherung

Eine Betriebsinhalts- bzw. Inventarversicherung versichert das Inventar eines Betriebes, also beispielsweise die Büroausstattung und Produktionsmaschinen. Sie erstattet:

  • das Inventar auf dem gesamten Betriebsgelände sowie am Montageort
  • Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten inkl. der Schäden durch Löschwasser

 

Beispiel: Durch extreme Minusgrade platzen Rohre, es kommt zu einer Überschwemmung des Betriebsgebäudes. Die anfallenden Kosten für das Aufräumen sowie die Erstattungskosten für das Inventar übernimmt eine Betriebsinhalts-/Inventarversicherung.

Betriebsunterbrechungsversicherung

Ist nach einem Brand- oder Sturmschaden ein Stillstand des Betriebes erforderlich, kann dies finanzielle Konsequenzen haben. Unter Umständen müssen Löhne, Kreditzinsen und andere Fixkosten gezahlt werden, während keine Einnahmen möglich sind. Hier hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung, sie übernimmt die Kosten sowie den entgangenen Gewinn für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr.

Beispiel: Nach einem Sturm sind das Lager sowie die enthaltenen Waren eines Handwerksbetriebes zerstört, das Unternehmen stillgelegt. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt den entgangenen Gewinn bis zum Neustart des Betriebes aus.

Flottenversicherung

Eine Flottenversicherung ist dann vorteilhaft, wenn ein Handwerksbetrieb über ein oder mehrere Firmenfahrzeuge verfügt. Sie tritt im Rahmen der Kfz-Haftpflicht für Schäden eines Unfallgegners ein, Schäden an Firmenfahrzeugen werden über eine Teil- oder Vollkasko abgedeckt. Häufig leistet eine Flottenversicherung auch bei Diebstahl, Brand oder Hagel.

Beispiel: Ein Handwerksbetrieb hat einen Fuhrpark von zehn Transportern. Vor der Haustür eines Kunden wird ein Fahrzeug gestohlen, ein anderes hat Lackschäden bedingt durch Vandalismus. In beiden Fällen deckt die Flottenversicherung die entstandenen Schäden ab.

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Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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