04.04.2019

Verstoß gegen die Hausordnung: Das kann drohen!

Eine Hausordnung enthält meist Regelungen zu Lärm und Ruhezeiten, Reinigung des Treppenhauses sowie zum Winterdienst der Mieter. Außerdem zur Sicherheit und vielem mehr. Was aber, wenn man sich nicht an die Vorschrift hält?

Regeln sorgen für Ordnung im Haus

Eine Hausordnung entfaltet eine rechtliche Wirkung zwischen Mieter und Vermieter und zwischen den Mietern untereinander. Sie ist Gegenstand der meisten Mietverträge. Ebenfalls kann eine allgemeine Hausordnung für Mieter im Treppenhaus ausgehängt sein. In einem solchen Aushang dürfen allerdings nur Hinweise enthalten sein.

Welche Regelungen sind in einer Hausordnung zulässig?

Hausordnung und Mietvertrag gehören zusammen. Zwar gibt es – anders als beim Mietvertrag – keine gesetzlichen Regelungen für die Inhalte einer Hausordnung, jedoch Bestimmungen, die den Gesetzen widersprechen. Was sollte die Hausordnung daher beinhalten? Zu den gängigsten Regularien zählen Angaben zum Rauchverbot, zur Treppenhausreinigung, zu Haustieren sowie über abstellbare Gegenstände im Treppenhaus. Ferner enthält die Hausordnung eines Mehrfamilienhauses meist Ruhezeiten wie Mittagsruhe und Ruhezeiten am Wochenende. Während dieser Ruhezeiten zu bohren ist beispielsweise verboten. In Einzelfällen, wenn der Mieter z. B. im Schichtdienst arbeitet, ist es jedoch möglich, die Waschmaschine auch nach 22 Uhr zu benutzen. Das Gerät darf dabei keinen übermäßigen Lärm verursachen. Ist dies jedoch der Fall, stehen Ihnen hier Informationen zum weiteren Vorgehen zur Verfügung.

Diese Bestimmungen sind in einer Hausordnung unzulässig

Eine Hausordnung darf den Mieter nicht in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken. Daher ist ein Besuchs- oder Übernachtungsverbot für Nicht-Mieter genauso nichtig, wie das Verbot der Fahrstuhlnutzung in Ruhezeiten. Weitere Regelungen, die Sie nicht hinnehmen müssen, lesen Sie hier.

Die Nichteinhaltung der Hausordnung hat Konsequenzen

Die Nichteinhaltung bringt Konsequenzen mit sich – für Mieter und Vermieter. Eine dem Mietvertrag anhängende Hausordnung wird rechtlich bindend, sobald man den Mietvertrag unterzeichnet und die Absprachen der Hausordnung akzeptiert hat. Was droht bei Verstoß gegen die Hausordnung? Wer sich nicht an die in ihr enthaltenen Vorschriften hält, riskiert eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Hausordnung. Schwere Verstöße oder wiederholte Missachtungen werden oft als Vertragsbruch gewertet und können somit eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters als Folge haben. Grundlage dafür ist eine bereits erfolgte Abmahnung. Nähere Erläuterungen dazu gibt es hier.

Wer sich dann vor Gericht auseinandersetzen muss, ist mit einer Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite: Sie deckt die anfallenden Kosten ab.

Dem Mieter kann auf Grundlage der Hausordnung ein Recht auf Mietminderung oder sogar ein (fristloses) Kündigungsrecht entstehen. Ein Beispiel dafür: Sein Nachbar hält sich nicht an die Hausordnung und stört durch lautes Musikhören nach 23 Uhr. Kann der beeinträchtigte Mieter ein Lärmprotokoll vorlegen, muss der Vermieter reagieren und gegen den Musik-Liebhaber im Haus vorgehen, um einer Mietminderung zu entgehen.

Wann kann eine Änderung der Hausordnung erfolgen?

Generell nur dann, wenn der Vermieter sich diese Änderung im Mietvertrag vorbehalten hat. Dabei darf die Änderung die Pflichten und Rechte des Mieters nicht erweitern oder beschränken. Ist eine turnusmäßige Treppenhausreinigung durch die Mieter vereinbart, kann der Vermieter die Hausordnung nicht dahingehend ändern, dass die Mieter die Kosten einer Reinigungsfirma tragen. Näheres dazu lesen Sie hier. Wohnen keine Mieter, sondern Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus, ist die Änderung der Hausordnung durch eine Eigentümergemeinschaft per einfachem Mehrheitsbeschluss möglich.

Kann eine Hausordnung nachträglich eingeführt werden?

Der Vermieter darf auf Grundlage des einseitigen Leistungsbestimmungsrechts gem. § 315 BGB nachträglich eine Hausordnung einführen. Es dürfen durch sie jedoch nur Regelungen bestehender Rechte und Pflichten der Mieter erfolgen. Der Vermieter hat alle Mieter über das neue Regelwerk zu informieren.


Dieser Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei Alege auf rechtliche Korrektheit überprüft.

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