27.01.2020 – zuletzt aktualisiert am: 08.05.2023

Wohngeld: Änderungen, Anspruch, Höhe & Wohngeldtabelle

Wer wenig verdient, kann Wohngeld beantragen, um Unterstützung bei Mietzahlungen zu bekommen. Doch wer genau hat Anspruch auf Wohngeld und wie viel Wohngeld bekommt man? Diese und noch weitere Fragen klärt dieser Artikel.

Was ist Wohngeld überhaupt?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss, welcher Haushalten mit geringem Einkommen ein familiengerechtes Wohnen ermöglichen soll. Die gesetzlichen Regelungen zu den Anspruchsberechtigten und der Höhe des Wohngeldes sind im Wohngeldgesetz (kurz: WoGG) zu finden.

Das Wohngeld dient nicht zur vollständigen Deckung der monatlichen Kosten. Antragstellende müssen über ein Mindesteinkommen verfügen, um mit diesem ihren monatlichen Bedarf an Nahrung und Kleidung abdecken zu können. Die Höhe des Mindesteinkommens setzt sich zusammen aus dem Regelbedarf plus individuellen Bedarf plus Bruttowarmmiete.

Wohngeld und Bürgergeld: Ist beides gleichzeitig möglich?

Nein, das Wohngeld ist lediglich ein Zuschuss, der für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt wird und nicht gleichzeitig mit anderen Sozialleistungen – beispielsweise das Bürgergeld (ehem. Hartz IV) – bezogen werden kann.

Wohngeld: Die aktuelle Regelung in der Kurzübersicht

Wer Wohngeld beantragen kann, regelt der §3 WoGG. Antragsberechtigt sind:

  • Mietende einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Untermietende
  • Nutzerinnen und Nutzer einer Genossenschafts- oder Stiftungswohnung
  • Personen, die Wohnraum im eigenen Haus mit mindestens zwei Wohnungen bewohnen
  • Pflegebedürftige oder behinderte Volljährige
  • Heimbewohnende
  • Personen mit mietähnlichen Nutzungsrechten

 

 Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • dem gesamten Haushaltseinkommen
  • der Mietstufe

 

Die exakte Höhe des Wohngeldes können Antragsberechtigte mithilfe des Wohngeldrechners des Bundesministeriums des Innern berechnen. Unser Tipp: Eine zuverlässige Privat-Rechtsschutzversicherung hilft Antragstellenden bei der Durchsetzung ihrer Wohngeldansprüche.

Wohngeld-Zuschlag zur Miete als Entlastung zu den Heizkosten

Seit dem 01.01.2023 werden die Heizkosten- und Klimakomponente in die Wohngeld-Berechnung integriert, um die steigenden Energiekosten abzumildern. Diese Wohngeld-Reform wird dazu beitragen, dass bis zu zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf Wohngeld haben werden. Durch die Berücksichtigung der Heizkosten- und Klimakomponente in der Wohngeld-Berechnung werden die tatsächlichen Wohnkosten besser berücksichtigt und die Unterstützung durch das Wohngeld wird zielgerichteter eingesetzt.

Die Heizkostenkomponente beträgt im Durchschnitt aller Haushalte 1,20 Euro je Quadratmeter Richtwohnfläche. Außerdem wird pro Quadratmeter Richtwohnfläche wird eine Erhöhung um 40 Cent wichtigsten Wohngeld-Änderungen.

In den vergangenen Jahren wurden die Ansprüche auf Wohngeld immer wieder angepasst, um durch Klimaziele oder auch die erhöhten Heizkosten Menschen mit geringem Einkommen zu entlasten. Zuletzt wurde mit der WohngeldPlus-Reform 2023 sowohl der Zuschuss selbst als auch die Einkommensgrenze deutlich erhöht.

Ausblick: Seit 2022 wird die Höhe des Wohngeldes alle zwei Jahre per Verordnung an die aktuellen Mietkosten- und Einkommensentwicklung angepasst.

Wer profitiert vom Wohngeld?

Das Wohngeld kommt vor allem Haushalten mit niedrigem Einkommen zugute. Um soziale Härten zu vermeiden, sollen diese bevorzugt bei den steigenden Heizkosten entlastet werden. Das Klimaschutzprogramm soll nicht für ein soziales Ungleichgewicht sorgen.

Außerdem steigt mit dem Zuschlag zum Wohngeld automatisch auch die höchstmögliche Einkommensgrenze. So erhält ein Zwei-Personen-Haushalt mit zwei antragsberechtigten Personen einen Zuschuss von 208,60 Euro. Damit hat sich die Anzahl der berechtigten Haushalte deutlich erhöht.

Wohngeldtabelle: Wie hoch ist das Wohngeld?

zu be­rück­sich­ti­gen­de
Haus­halts­mit­glie­der

Miet­stufe

lt. § 23 WoGV

inkl. neuer Klima­komponente gem. WoGG

inkl. Entlastung Heizkosten, Klima­komponente

 

1

 

 

 

1

347,00

366,20

476,60

2

392,00

411,20

521,60

3

438,00

457,20

567,60

4

491,00

510,20

620,60

5

540,00

559,20

669,60

6

591,00

610,20

720,60

 

 

 

2

1

420,00

444,80

587,40

2

474,00

498,80

641,40

3

530,00

554,80

697,40

4

595,00

619,80

762,40

5

654,00

678,80

821,40

6

716,00

740,80

883,40

7

788,00

812,80

955,40

 

 

 

 

 

 

 

 

3

1

501,00

530,60

700,80

2

564,00

593,60

763,80

3

631,00

660,60

830,80

4

708,00

737,60

907,80

5

778,00

807,60

977,80

6

853,00

882,60

1052,80

7

937,00

966,60

1136,80

1

501,00

530,60

700,80

2

564,00

593,60

763,80

3

631,00

660,60

830,80

4

708,00

737,60

907,80

5

778,00

807,60

977,80

6

853,00

882,60

1052,80

7

937,00

966,60

1136,80

 

 

 

 

4

1

584,00

618,40

816,20

2

659,00

693,40

891,20

3

736,00

770,40

968,20

4

825,00

859,40

1057,20

5

909,00

943,40

1141,20

6

995,00

1029,40

1227,20

7

1095,00

1129,40

1327,20

 

 

 

 

5

1

667,00

706,20

931,60

2

752,00

791,20

1016,60

3

841,00

880,20

1105,60

4

944,00

983,20

1208,60

5

1038,00

1077,20

1302,60

6

1137,00

1176,20

1401,60

7

1251,00

1290,20

1515,60

Mehrbetrag für jedes weitere Haushaltsmitglied

1

79,00

83,80

111,40

2

90,00

94,80

122,40

3

102,00

106,80

134,40

4

114,00

118,80

146,40

5

124,00

128,80

156,40

6

143,00

147,80

175,40

7

157,00

161,80

189,40

Quelle: www.wohngeld.org/einkommen/

Wohngeldtabelle: Einkommensobergrenzen

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

 

 

 

Höchstmögliches Einkommen nach Mietstufe (in Euro)

 

 

 

 

 

 

I

II

 

III

IV

V

VI

VII

 

1

1.372

1.405

 

1.435

1.466

1.492

1.516

1.542

 

2

1.854

1.896

 

1.936

1.976

2.009

2.041

2.074

 

3

2316

2.365

 

2.411

2.458

2.497

2.534

2.572

 

4

3132

3.197

 

3.256

3.318

3.370

3.419

3.470

 

5

3598

3.668

 

3.733

3.3801

3.857

3.911

3.966

 

6

4063

4.137

 

4.026

4.227

4.336

4.395

4.453

 

Weitere Möglichkeiten für Mietzuschüsse

Wer keinen Anspruch auf Wohngeld hat, kann – je nach Lebenssituation – andere staatliche Hilfen beantragen. Dazu zählen beispielsweise das BAföG oder die Berufsauszubildendenhilfe (BAB) für Auszubildende, Schüler und Studenten. Auch mithilfe eines Bildungskredites lassen sich die monatlichen Mietkosten decken. Wer jedoch ein geringes Einkommen bezieht und nicht auf Sozialleistungen zurückgreifen kann oder möchte, hat kaum eine Alternative zum Wohngeld.

Hinweis: Eine Haftung für den Inhalt, insbesondere auch im Hinblick auf spätere Gesetzesänderungen, kann nicht übernommen werden.

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Der eingestellte Blog-Beitrag wurde von unserer Partnerkanzlei ALEGOS Rechtsanwälte juristisch überprüft.

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