21.06.2021

Clever bauen: Kostenübernahme bei Beratung zu Baurisiken!

Für viele ist es ein lang ersehnter Traum: Der Bau oder Erwerb einer eigenen Immobilie. Häuslebauer werden dabei jedoch mitunter vor große Herausforderungen gestellt: Von der Wahl des passenden Bauunternehmens über die Abnahme einzelner Bauabschnitte, die Beseitigung von Mängeln bis hin zum Richtfest kann vieles schief gehen. Gerade im Bereich von Neubauten ist das Kostenrisiko in der Regel hoch und schwer kalkulierbar. Daher gelten Baurisiken in der Versicherungsbranche als nicht versicherbar und gehören zu den ausgeschlossenen Rechtsangelegenheiten. Warum profitieren DEURAG Kunden dennoch beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung? Sie können den Rechtsschutz-Service für eine Beratung zu Baurisiken in Anspruch nehmen!

Die DEURAG übernimmt dabei Kosten für die anwaltliche Beratung, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb eines Baugrundstücks, der Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils oder der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils steht. Auch bei der Auswahl unabhängiger, entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte oder Notare hilft die DEURAG ihren Kunden gerne weiter.

Weiterführende Informationen in den aktuellen ARB.