30.09.2021

Expertenwissen für private Kapitalanlagen

Trotz Beratungspflicht gibt es immer wieder Beratungslücken bei der Kapitalanlage. Meist zum Nachteil der Kapitalanleger. Zudem sind neue Vorgaben für Kleinanleger oft nicht durchschaubar. Der Beratungsservice zu Kapitalanlagen der DEURAG lohnt sich besonders in kritischen Situationen, damit Betroffene ihre Rechte genau ausloten können.

Die Kostenübernahme erfolgt im Verlauf von drei Kalenderjahren bis maximal 250 Euro. Natürlich ist die DEURAG gerne bei der der Auswahl unabhängiger, entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte oder Notare behilflich. Die Beratung kann vom Versicherungsnehmer sofort nach Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden!

Weiterführende Informationen in den aktuellen ARB.