14.04.2021

Clever vorsorgen: Kostenübernahme bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht!

Unfall, Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung: Plötzlich nicht mehr selbst entscheiden zu können, das trifft Betroffene unverhofft und schlagartig. Auch für Angehörige ist dies keine einfache Situation. Mit einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht kann jedoch jeder für diesen Ernstfall vorsorgen und festlegen, welche medizinische Behandlung gewünscht ist und wer in persönlichen Angelegenheiten entscheidet, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Doch was hat das mit Rechtsschutz zu tun? Sehr viel! Denn: DEURAG Kunden profitieren von einer Kostenübernahme für die Erstellung einer rechtswirksamen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht  durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar.

Weiterführende Informationen in den aktuellen ARB.