30.09.2021

Wie flexibel ist dein Rechtsschutz?

Das Leben ist ein stetiger Veränderungsprozess. Ob beruflicher Werdegang, Partnerschaft oder Wohnort – alles ist im Fluss. Gut, wenn sich auch der Versicherungsschutz flexibel an geänderte Lebensbedingungen anpassen lässt. Für den Rechtsschutz der DEURAG gilt: Gibt es neue oder geänderte Risiken, die zu versichern sind, besteht Rechtsschutz ohne Wartezeit im tariflichen Leistungsumfang und mit der vereinbarten Selbstbeteiligung. Dazu muss die Änderung lediglich innerhalb von drei Monaten ab Entstehung an die DEURAG mitgeteilt werden.

Was bedeutet das in der Praxis? Heirat, Kinder oder der Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie sind Anlässe, den Versicherungsschutz auf den geänderten Bedarf hin zu prüfen und anzupassen. Wussten Sie zum Beispiel, dass bei den Rechtsschutztarifen der DEURAG eine umfassende Familiendefinition gilt? Unverheiratete Kinder sind demnach bis zur Aufnahme einer auf Dauer angelegten Beschäftigung immer kostenfrei mitversichert, auch wenn sie schon volljährig sind. Auch der Wechsel von einem Single in einen Familientarif, um einen Lebens-/Ehepartner mitzuversichern ist bei DEURAG unkompliziert möglich.

Weiterführende Informationen in den aktuellen ARB.