10.05.2021

Guter Rat muss nicht immer teuer sein

Ob Streit mit dem Nachbarn oder im Job, viele würden auf die Durchsetzung Ihres Rechts verzichten: Laut einer Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) scheuen mehr als zwei Drittel der Deutschen eine rechtliche Auseinandersetzung aus Angst vor den Kosten einen Rechtsstreits. Nicht selten herrscht auch Unsicherheit darüber, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und ob es sich überhaupt lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein anwaltliches Erstgespräch kann Klarheit verschaffen. Doch auch dieses verursacht Kosten. Und: Sollte sich der Rechtsschutzfall nach der Erstberatung erledigen, bleiben Betroffene auf diesen Kosten sitzen.

DEURAG Kunden können hier aufatmen, denn erledigt sich ein Rechtsschutzfall durch ein Erstgespräch, erstattet die DEURAG die Kosten für die anwaltliche Erstberatung bis zu einer Höhe von 250 Euro. Zusätzlich gilt ein Verzicht auf die Selbstbeteiligung, d.h. die vereinbarte Selbstbeteiligung muss nicht gezahlt werden.