15.10.2021

Glück im Unglück - mit der Folgeereignistheorie

Rechtsschutzversicherungen bieten grundsätzlich Schutz für zukünftige Konflikte. So tritt die Rechtsschutzversicherung nach Vertragsbeginn und Ablauf der Wartezeit in versicherten Schadensfällen ein. Manchmal fallen jedoch Schadenseintritt und Schadensursachezeitlich weit auseinander. So kann die Ursache für einen Schaden zeitlich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung liegen.

Die gute Nachricht für DEURAG Kunden lautet: Tritt ein Schadenereignis im versicherten Zeitraum auf und liegt die Ursache des Schadenereignisses vor Versicherungsbeginn, besteht gemäß der sogenannten Folgeereignistheorie Versicherungsschutz.

Ein Beispiel: Es kommt aufgrund von Technikversagen seitens der Bahn zu einem Bahnunfall, bei dem Frau Müller verletzt wird. Als Ursache des Unfalls wird ein Produktionsfehler identifiziert, welcher zeitlich vor der angetretenen Bahnfahrt von Frau Müller liegt. Bei der DEURAG besteht in diesem Fall Versicherungsschutz, denn das Schadenereignis zählt!

Weiterführende Informationen in den aktuellen ARB.